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Was ist eine Besitzstörung?

Unerwünschte Besucher auf Ihrem Grundstück? Der Schutz des eigenen Besitzes ist ein hohes Gut. Doch was tun, wenn jemand unbefugt in Ihre Rechte eingreift? Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie sich gegen Besitzstörungen wehren und Ihr Eigentum effektiv schützen können.

Übersicht

Besitzstörung durch ein unerlaubt parkendes Fahrzeug auf Privatparkplatz
Symbolfot: Ideogram gen.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

Wichtigste Informationen zu Besitzstörungen – Kurz und Knapp:

  • Definition: Eine Besitzstörung ist ein unbefugter Eingriff in den Besitz einer Person an einer Sache oder einem Grundstück.
  • Abgrenzung zur Besitzentziehung: Bei der Besitzstörung bleibt der Besitzer als solcher erkennbar, während bei der Besitzentziehung der Besitz vollständig und dauerhaft entzogen wird.
  • Beispiele für Besitzstörungen:
    • Unbefugtes Betreten oder Befahren eines Grundstücks
    • Blockieren von Zufahrten oder Parkplätzen
    • Lärm-, Geruchs- oder Erschütterungsbelästigungen
    • Überbau (z.B. Garage ragt auf Nachbargrundstück)
  • Rechtliche Grundlagen:
    • § 858 BGB (Verbotene Eigenmacht): Schützt vor unerlaubten Eingriffen in den Besitz.
    • § 862 BGB (Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung): Gibt dem Besitzer das Recht, die Beseitigung der Störung und die Unterlassung zukünftiger Störungen zu verlangen.
    • § 859 BGB (Selbsthilferecht): Erlaubt dem Besitzer in bestimmten Fällen, die Störung selbst zu beseitigen (z.B. Abschleppen eines Fahrzeuges in Ausnahmefällen).
  • Rechte des Besitzers:
    • Beseitigungsanspruch: Der Störer muss den ursprünglichen Zustand wiederherstellen.
    • Unterlassungsanspruch: Der Störer muss zukünftige Störungen unterlassen.
    • Selbsthilferecht: Unter engen Voraussetzungen darf der Besitzer die Störung selbst beseitigen (Verhältnismäßigkeit beachten!).
  • Durchsetzung der Rechte (Besitzstörungsklage):
    • Voraussetzungen: Nachweis der Besitzstörung, Identität des Störers, Einhaltung der 30-Tage-Frist ab Kenntnis.
    • Ablauf: Klageeinreichung, Zustellung an Beklagten, mündliche Verhandlung, Urteil (Beschluss).
    • Kosten: Gerichts- und Anwaltskosten, Risiko der Kostentragung bei Unterliegen.
  • Wichtige Tipps:
    • Dokumentation: Fotos, Videos, Zeugenaussagen, Protokolle anfertigen.
    • Kommunikation: Zuerst den Störer zur Beseitigung/Unterlassung auffordern (schriftlich, z.B. per E-Mail).
    • Anwaltliche Beratung: Bei komplexen Fällen oder Uneinigkeit ist anwaltliche Hilfe ratsam.
    • Fristen beachten: Insbesondere die 30-Tage-Frist für die Besitzstörungsklage.

Besitzstörung: Ihr Recht auf ungestörten Besitz

Stellen Sie sich vor, Sie kehren nach Hause zurück und entdecken, dass jemand unbefugt Ihr Grundstück betreten oder Ihren Privatparkplatz blockiert hat. Solche Situationen, aber auch anhaltende Lärmbelästigungen oder sogar Geruchsbelästigungen, zählen zu den Arten einer Besitzstörung.

Der Schutz Ihres Besitzes ist dabei von zentraler Bedeutung, wobei das Besitzrecht vom Eigentumsrecht zu unterscheiden ist. Im weiteren Verlauf erfahren Sie, welche Rechte Sie als Besitzer haben und wie das Zivilrecht sowie das BGB konkrete Schutzmechanismen wie den Abwehranspruch, den Unterlassungsanspruch oder den Beseitigungsanspruch vorsehen.

Was ist eine Besitzstörung? – Abgrenzung zur Besitzentziehung

Eine Besitzstörung liegt vor, wenn Dritte in den Besitz eines Grundstücks oder einer Sache unbefugt eingreifen, sei es durch das Betreten eines privat genutzten Geländes, das Parken auf einem ausschließlichen Privatparkplatz oder das Blockieren einer Zufahrt.

Typische Beispiele für Besitzstörungen sind zudem Lärmbelästigungen, die zu einer Ruhestörung führen können, oder Geruchsbelästigungen, die den alltäglichen Gebrauch Ihres Eigentums beeinträchtigen. Hier greift der Besitzschutz, um den ungestörten Umgang mit dem eigenen Eigentum zu gewährleisten.

Wichtig ist der Unterschied zur Besitzentziehung: Während bei der Besitzstörung der Besitzer weiterhin als solcher erkennbar ist, erfolgt bei einer Besitzentziehung eine dauerhafte Inbesitznahme durch den Störer. So gehört beispielsweise das unbefugte Betreten eines Grundstücks zur Besitzstörung, während das dauerhafte

Besetzen des Grundstücks durch den Eindringling als Besitzentziehung klassifiziert wird. Diese Unterscheidung ist insbesondere für die Auswahl der rechtlichen Schritte maßgeblich, denn die Anwendung etwa des § 858 BGB oder des § 862 BGB im Rahmen von Ansprüchen auf Wiederherstellung des Besitzes setzt eine klare Abgrenzung voraus. Auch Begriffe wie Verbotene Eigenmacht werden hierbei relevant, wenn jemand eigenmächtig und ohne Erlaubnis in Ihre Besitzverhältnisse eingreift.

Warum ist der Besitzschutz wichtig? – Schutz vor unerlaubten Eingriffen

Der Besitzschutz sichert Ihnen nicht nur das Recht auf ungestörte Nutzung Ihres Grundstücks oder Ihrer Immobilie, sondern bietet auch Schutzansprüche bei Beeinträchtigungen der Nutzung oder Sachbeschädigungen. So bewahrt er Ihr Eigentumsrecht und verhindert, dass unerlaubte Eingriffe – seien es akzidentelle Beeinträchtigungen, Überbaukonflikte im Nachbarschaftsrecht oder sonstige Formen der Beeinträchtigung wie etwa Lärmbelästigung – Ihr tägliches Leben und Ihre wirtschaftliche Situation negativ beeinflussen.

Der Staat schützt das Eigentum seiner Bürger durch klare gesetzliche Regelungen im Zivilrecht und insbesondere im BGB, die unter anderem auch den Abwehranspruch gegen unerlaubte Handlungen festlegen. Diese rechtlichen Grundlagen sorgen dafür, dass Sie Ihr Zugangsrecht zu Ihrem Besitz wahren können und bieten nicht zuletzt auch Sicherheit in Grenzstreitigkeiten oder Konflikten im Bereich des Nachbarschaftsrechts.

Im Alltag bedeutet das: Wer seine Rechte kennt und geltend machen kann, ist in der Lage, schnell gegen Besitzstörungen vorzugehen – sei es das unbefugte Betreten, das Blockieren von Zufahrten oder sogar Situationen, in denen sich ein Überbau an der Grenze Ihres Grundstücks realisiert.

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Besitzstörung? Handeln Sie jetzt!

Werden Sie in Ihrem Besitz gestört, durch unbefugtes Betreten, Lärm, Gerüche oder andere Einwirkungen? Sie müssen sich das nicht gefallen lassen. Als Eigentümer oder Besitzer haben Sie Rechte, die geschützt werden müssen. Die Durchsetzung dieser Rechte kann jedoch komplex sein und erfordert oft juristisches Know-how.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen. Wir prüfen Ihren Fall individuell und verständlich und zeigen Ihnen konkrete Handlungsoptionen auf.

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Rechtliche Grundlagen des Besitzschutzes

Der Besitzschutz ist ein zentrales Thema im Zivilrecht, das Privatpersonen vor unerwünschten Eingriffen in ihr Besitzrecht schützt. Im BGB finden sich hierzu wesentliche Bestimmungen, die insbesondere den Schutz vor Besitzstörungen regeln. Zwei zentrale Normen in diesem Zusammenhang sind der § 858 BGB und der § 862 BGB – sie schützen den Besitzer vor verbotener Eigenmacht und Besitzstörungen.

Diese gesetzlichen Regelungen sind essenziell für den Schutz des Besitzers und bieten zugleich einen verlässlichen Abwehranspruch gegen Besitzstörungen. Die nachfolgenden Abschnitte erläutern diese Grundlagen näher und veranschaulichen, wann und wie ein rechtlicher Schutz in Anspruch genommen werden kann.

§ 858 BGB (Verbotene Eigenmacht) – Die unerlaubte Einwirkung auf den Besitz

Verbotene Eigenmacht bezeichnet Handlungen, bei denen jemand den Besitz eines anderen ohne dessen Zustimmung oder rechtliche Grundlage beeinträchtigt. Der § 858 BGB verbietet solche eigenmächtigen Eingriffe und schützt somit den Besitzer vor willkürlichen Besitzstörungen. Typische Beispiele sind das unbefugte Betreten einer fremden Immobilie oder das eigenmächtige Entfernen von Gegenständen aus dem Besitz eines anderen.

Für das Vorliegen verbotener Eigenmacht muss es so sein, dass der Eingriff ohne Rechtfertigungsgrund erfolgt, sodass der Besitzer einen klaren Beseitigungsanspruch hat, um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. So sichert diese Norm den Besitzschutz und legt den Grundstein für den weiteren Abwehranspruch im Zivilrecht.

§ 862 BGB (Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung) – Die Rechte des Besitzers

Der § 862 BGB schreibt dem Besitzer konkrete Rechte zu, wenn sein Besitz gestört wird. Zunächst etabliert er den Anspruch auf Beseitigung der bestehenden Besitzstörung – den Beseitigungsanspruch –, der es dem Besitzer erlaubt, die bereits eingetretene Beeinträchtigung wieder rückgängig zu machen. Ergänzend dazu sichert der Paragraph den Unterlassungsanspruch, der zukünftige Störungen verhindern soll.

Beispielsweise kann ein Besitzer bei einem unbefugt geparkten Fahrzeug, das sein zugelassenes Zugangsrecht beeinträchtigt, den Beseitigungsanspruch geltend machen, während bei andauernder Ruhestörung oder Lärmbelästigung zugleich der Unterlassungsanspruch aktiviert wird. Durch diese Rechte wird dem Besitzer ein effektives Werkzeug an die Hand gegeben, um sein Besitzrecht zu verteidigen und die Störung nachhaltig zu unterbinden.

Weitere relevante Normen – Kurzüberblick

Neben den bereits erläuterten Vorschriften bieten noch weitere Rechtsgrundlagen wertvollen Schutz vor Besitzstörungen. Beispielsweise regelt der § 859 BGB das Selbsthilferecht des Besitzers, welches ihm erlaubt, in bestimmten Fällen eigenmächtig, jedoch innerhalb gesetzlich vorgegebener Grenzen, für die Wiederherstellung des Besitzes zu sorgen.

Auch Regelungen im Nachbarschaftsrecht finden Anwendung, etwa wenn es um Beeinträchtigungen durch Lärmbelästigung, Geruchsbelästigung oder andere Arten der Ruhestörung geht. Diese Normen ergänzen die zentralen Vorschriften im BGB und tragen dazu bei, dass sowohl das Besitz- als auch das Eigentumsrecht umfassend geschützt sind.

Formen der Besitzstörung in der Praxis

Besitzstörungen begegnen uns alltagsnah und in vielfältiger Form – sei es der unbefugte Zutritt zu privatem Gelände oder das Blockieren des eigenen Zugangs. Diese Eingriffe in das Besitzrecht können nicht nur störend, sondern auch rechtlich relevant sein. Mit einem klaren Verständnis der unterschiedlichen Formen und den damit verbundenen Rechten erhalten Sie als Besitzer Handlungsmöglichkeiten, sich wirksam zu schützen.

Im Folgenden werden konkrete Situationstypen erläutert, die Ihnen helfen, Besitzstörungen rechtzeitig zu erkennen und adäquat zu reagieren.

Unbefugtes Betreten und Befahren – Schutz vor unberechtigtem Zutritt

Unbefugtes Betreten und Befahren beschreibt Handlungen, bei denen Personen ohne Erlaubnis einen privaten Bereich, wie beispielsweise einen Garten, ein Grundstück oder eine Privatstraße, betreten oder befahren. Typische Beispiele sind das unberechtigte Betreten eines privat angelegten Gartens oder das Parken auf einem ausgewiesenen Privatparkplatz. Solche Handlungen stören den Besitz, da sie das exklusive Recht des Eigentümers oder Inhabers, seinen Bereich zu nutzen und zu sichern, beeinträchtigen. Der Besitzer kann in solchen Fällen zunächst den Eindringling auffordern, das Grundstück unverzüglich zu verlassen.

Darüber hinaus steht ihm ein Unterlassungsanspruch zu, der im Wiederholungsfall auch gerichtlich geltend gemacht werden kann. Um unbefugtem Zutritt vorzubeugen, empfiehlt sich der Einsatz von Schutzmaßnahmen wie Zäunen und Hinweisschildern, die das Grundstück erkennbar gegen unbefugtes Betreten sichern.

Behinderung des Zugangs – Schutz vor Einschränkungen der Nutzung

Unter Behinderung des Zugangs versteht man, wenn der Zugang zu einem Teil des eigenen Besitzes durch das Blockieren oder Versperren eingeschränkt wird. Hierzu zählen beispielsweise das Parken vor der eigenen Garage oder das dauerhafte Versperren eines Fußwegs durch unrechtmäßig abgestellte Fahrzeuge oder Gegenstände. Diese Behinderungen stellen eine Besitzstörung dar, da sie die Nutzung und freie Bewirtschaftung des eigenen Grundstücks behindern.

Der betroffene Besitzer hat das Recht, von den Störenden die Beseitigung der Behinderung zu verlangen und kann, bei fortgesetzter Störung, Unterlassungsansprüche geltend machen. Es wird empfohlen, präventiv den Zugang zu kritischen Bereichen durch deutliche Kennzeichnung, Installation von Absperrungen oder das Anbringen von Verbotsschildern zu sichern, auch wenn dies für die rechtliche Durchsetzung von Besitzschutzansprüchen nicht zwingend erforderlich ist.

Beeinträchtigung durch Lärm, Geruch oder Erschütterungen – Schutz der Wohnqualität

Lärm, Geruch oder Erschütterungen können das Wohnen erheblich beeinträchtigen und stellen deshalb eine besondere Form der Besitzstörung dar. Ein klassisches Beispiel ist die übermäßige Lärmbelästigung durch einen Nachbarn, dessen laute Musik oder häufige Partys den Wohnfrieden stören. Auch unangenehme Geruchsbelästigungen, etwa infolge unsachgemäßer Tierhaltung oder wiederkehrender Grillgerüche, können das rechtmäßige Nutzungsrecht einschränken.

Ebenso können Erschütterungen, verursacht durch Bauarbeiten in der Nähe, Schäden an der Bausubstanz oder eine allgemeine Beeinträchtigung des Wohlbefindens hervorrufen. Betroffene Besitzer haben das Recht, von den Störenden eine Unterlassung zu fordern und – sofern ein konkreter Schaden entsteht – auch Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Praktische Schutzmaßnahmen umfassen das direkte Gespräch mit dem Verursacher, das Hinzuziehen von Mediation oder, in hartnäckigen Fällen, das Einschalten zuständiger Behörden.

Überbau und Eingriffe in die Substanz – Schutz vor baulichen Veränderungen

Überbau und Eingriffe in die Substanz betreffen bauliche Maßnahmen, die unzulässig in das bestehende Besitz- oder Eigentumsrecht eingreifen. Ein Überbau liegt beispielsweise vor, wenn ein Bauwerk die Grundstücksgrenze überschreitet, etwa der Bau einer Garage, die teilweise auf das Nachbargrundstück ragt. Ein mittelbarer oder faktischer Eingriff in das Eigentum kann erfolgen, wenn Bauarbeiten die Struktur eines angrenzenden Hauses beschädigen, etwa durch ungenügende Abstützungen oder fehlerhafte Bauausführungen.

Solche Handlungen stören das Besitzrecht, indem sie nicht nur das Erscheinungsbild und den Gebrauchswert einer Immobilie beeinträchtigen, sondern auch deren Substanz nachhaltig in Mitleidenschaft ziehen können. In solchen Fällen hat der Besitzer grundsätzlich das Recht, die Beseitigung des Überbaus oder der baulichen Veränderung zu fordern sowie gegebenenfalls Schadensersatz zu verlangen.

Eine Ausnahme besteht nach § 912 BGB, wenn der Überbau ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit erfolgte – in diesem Fall muss der Nachbar den Überbau gegen eine Geldrente dulden. Zur Vermeidung unerwünschter baulicher Eingriffe empfiehlt es sich, Baupläne sorgfältig zu prüfen, im Vorfeld juristischen Rat einzuholen und die Eigentumsgrenzen klar zu dokumentieren.

Rechte des Besitzers bei Besitzstörungen

Werden Sie in Ihrem Besitz gestört, besteht nicht nur die Möglichkeit, sich passiv zu verteidigen – Ihr Recht als Besitzer ermöglicht es Ihnen, aktiv gegen die Störung vorzugehen. Die Rechte des Besitzers umfassen dabei den Beseitigungsanspruch, den Unterlassungsanspruch sowie das Selbsthilferecht. Diese Instrumente helfen, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, künftige Störungen zu unterbinden und in akuten Fällen angemessen zu reagieren. Der folgende Überblick zeigt, wie diese Rechte den Schutz Ihres Besitzes im Alltag praxisnah unterstützen.

Anspruch auf Beseitigung – Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands

Der Beseitigungsanspruch nach § 1004 BGB ermöglicht es dem Eigentümer, eine Beeinträchtigung seines Eigentums zu beseitigen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Anspruchsteller Eigentümer ist, eine Eigentumsbeeinträchtigung vorliegt, die dem Störer zurechenbar ist und keine Duldungspflicht besteht.

Ein praktisches Beispiel hierfür ist die Situation, in der ein unbefugt geparktes Fahrzeug den Ein- oder Ausfahrtbereich blockiert, oder wenn ein unberechtigter Überbau den eigenen Grundstücksbereich beeinträchtigt. In solchen Fällen haben Sie das Recht, vom Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung zu verlangen.

Die Durchsetzung des Beseitigungsanspruchs beginnt oft mit einer förmlichen Aufforderung an den Störer, die störende Einrichtung zu entfernen. Bleibt diese Aufforderung erfolglos, kann der Rechtsweg über eine Klage beschritten werden.

Dabei sind insbesondere Beweissicherung und Dokumentation der Störung wichtige Schritte, um den eigenen Anspruch zu untermauern. Allerdings können bei der Durchsetzung auch Schwierigkeiten auftreten, etwa in Form von Streitigkeiten über die Kosten der Beseitigung oder Unsicherheiten in der Beweislage.

Anspruch auf Unterlassung – Verhinderung zukünftiger Störungen

Der Unterlassungsanspruch bietet Ihnen die Möglichkeit, künftige Besitzstörungen zu verhindern. Dieser Anspruch kommt dort zur Anwendung, wo eine Wiederholungsgefahr oder eine drohende Störung erkennbar ist.

Ein anschauliches Beispiel stellt etwa die wiederholte Lärmbelästigung durch einen Nachbarn dar oder das wiederholte unbefugte Parken in einem für Sie wichtigen Bereich. In solchen Fällen können Sie vom Störer verlangen, dass er künftig solche Handlungen unterlässt.

Um den Unterlassungsanspruch wirksam durchzusetzen, wird meist zunächst eine förmliche Aufforderung an den Störer ausgesprochen, verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Sollte diese Maßnahme keine Wirkung zeigen, besteht die Möglichkeit, gerichtlich gegen den Störer vorzugehen. Eine Herausforderung kann dabei insbesondere der Nachweis der Wiederholungsgefahr darstellen, weshalb die Sammlung von Beweisen, wie Zeugenberichte oder kontinuierliche Dokumentation der Störungen, unerlässlich ist.

Selbsthilferecht – Grenzen der zulässigen Gegenwehr

Das Selbsthilferecht erlaubt es Ihnen, in bestimmten Situationen unmittelbar und eigenmächtig auf eine Besitzstörung zu reagieren. Voraussetzung ist, dass eine gegenwärtige Störung vorliegt und die zur Anwendung kommenden Maßnahmen verhältnismäßig bleiben.

Ein Beispiel hierfür ist die eigenständige Entfernung eines unbefugt geparkten Fahrzeugs, wobei bei der Wegnahme von Sachen ein dinglicher Arrest zu beantragen ist, sofern keine Zwangsvollstreckung erwirkt wird, sofern dies gefahrlos und ohne die Anwendung übermäßiger Gewalt möglich ist, oder die Abwehr eines unmittelbaren, unbefugten Zutritts zu Ihrem Grundstück. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Selbsthilfe immer in einem angemessenen Rahmen bleiben muss. Unverhältnismäßige oder überzogene Maßnahmen können nicht nur strafrechtliche Folgen nach sich ziehen, sondern auch zu Schadensersatzansprüchen führen.

Das Selbsthilferecht ist damit ein zweischneidiges Schwert: Es erlaubt Ihnen zwar einen schnellen Schutz vor Besitzstörungen, setzt jedoch sorgfältige Abwägungen und eine präzise Umsetzung der zulässigen Mittel voraus, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Durchsetzung der Besitzrechte: Die Besitzstörungsklage

Die Besitzstörungsklage stellt ein wirkungsvolles Instrument zum Schutz des Besitzes gegen unbefugte Eingriffe dar, wenn mündliche Aufforderungen oder andere außergerichtliche Maßnahmen nicht greifen. Mit ihr können Betroffene die Beendigung von Besitzstörungen sowie deren nachhaltige Verhinderung einklagen.

Nachfolgend werden die wesentlichen Aspekte zur Erhebung einer solchen Klage erläutert – von den Voraussetzungen über den Ablauf des Verfahrens bis zu den zu erwartenden Kosten und Risiken, weshalb bereits die Vorbereitung und eine umfassende Beratung von großer Bedeutung sind.

Voraussetzungen für eine Klage – Darlegung der Besitzstörung und des Störers

Um eine Besitzstörungsklage erfolgreich einzureichen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst ist es erforderlich, dass eine Besitzstörung vorliegt, das heißt, es muss eine tatsächliche und gegenwärtige Beeinträchtigung des physischen Besitzes erkennbar sein. Zudem muss der/die Störer/in eindeutig identifiziert werden – oft lassen sich dies durch Zeugenaussagen, Fotos oder Protokolle nachweisen.

Eine lückenlose Dokumentation ist hier besonders wichtig: Fotografieren Sie den Schadens- oder Störungsort und führen Sie gründliche Protokolle, beispielsweise in Form eines Lärm- oder Ereignisprotokolls. Besonders wichtig ist die Einhaltung der gesetzlichen Frist von 30 Tagen ab Kenntnis der Störung und der Identität des Störers für die Einbringung der Besitzstörungsklage.

Ablauf des Verfahrens – Von der Klageeinreichung bis zum Urteil

Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, beginnt der Prozess mit der formellen Einreichung der Klage bei dem zuständigen Gericht. Nach der Klageeinreichung erfolgt die Zustellung der Klageschrift an den/die Beklagte/n. Da es sich um ein beschleunigtes Verfahren handelt, wird zeitnah ein gerichtlicher Termin für die mündliche Verhandlung angesetzt.

Während der Verhandlung haben beide Parteien die Möglichkeit, ihre Sichtweise darzulegen und Beweismaterial wie Zeugenaussagen, Fotos oder Protokolle vorzulegen. Dabei wird ausschließlich die Tatsache des Besitzes und der erfolgten Störung verhandelt.

Die Beteiligten müssen dabei insbesondere die 30-Tages-Frist ab Kenntnis der Störung und der Identität des Störers beachten. Das Gericht entscheidet am Ende des Verfahrens durch Beschluss, in dem ein Gebot oder Verbot ausgesprochen und gegebenenfalls eine Sicherstellung angeordnet wird.

Kosten und Risiken – Was Sie im Falle eines Rechtsstreits erwartet

Ein Rechtsstreit über Besitzstörung kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Neben den Gerichtsgebühren (ab 58 € bei 1.000 € Streitwert) fallen typischerweise auch Anwaltskosten an, deren Höhe vom Streitwert und dem konkreten Fall abhängt (35-80 € für Aufforderungsschreiben, bis 1.000 € bei Gerichtsverfahren). Der unterlegene Prozessgegner trägt grundsätzlich alle Kosten inklusive Gegneranwaltskosten.

Dennoch sollten Betroffene die finanziellen Risiken nicht unterschätzen: Neben der ökonomischen Belastung (durchschnittlich 2.500 € pro Fall) besteht auch das Risiko, dass die Klage selbst bei erstinstanzlichem Erfolg nicht vollumfänglich erstattungsfähige Kosten deckt. Eine Absicherung über eine Rechtsschutzversicherung setzt eine vorherige Deckungszusage voraus und übernimmt typischerweise Anwalts- und Gerichtskosten bei Erfolgsaussichten.

Angesichts dieser Aspekte ist eine sorgfältige Planung (inklusive Fristwahrung der 30-Tage-Klagefrist) und gründliche Information über Kostenstrukturen und Risiken unerlässlich, bevor der Rechtsweg beschritten wird.

Praktische Tipps zur Dokumentation von Besitzstörungen

Eine lückenlose Aufzeichnung von Einschnitten im eigenen Besitz ist essenziell, um Rechte zu wahren und spätere Streitigkeiten zu klären. Die nachfolgenden Hinweise bieten einen Überblick über effektive Strategien der Beweissicherung und den Umgang mit Störungen, die im Alltag immer wieder auftreten können.

Beweissicherung – Fotos, Videos, Zeugenaussagen

Zur Untermauerung der Behauptung einer Besitzbeeinträchtigung können Fotos und Videos als ergänzende Beweismittel in Verbindung mit Zeugenaussagen eine wichtige Rolle spielen. Authentische Aufnahmen müssen durch zusätzliche Beweismittel wie Zeugenaussagen bestätigt werden, da Datums- und Zeitstempel allein nicht als Beweis ausreichen. Zeugen, also unbeteiligte Dritte, die eine Zeugenaussage erbringen können, sind hierbei eine wertvolle Ergänzung, da sie die Glaubwürdigkeit der visuellen Nachweise untermauern.

Eine kontinuierliche Dokumentation sämtlicher Vorfälle – inklusive handschriftlicher Protokolle oder digital geführter Aufzeichnungen – kann den Nachweiswert der gesammelten Beweise bei einem möglichen Rechtsstreit im Zivilrecht erhöhen, wobei die endgültige Bewertung durch das Gericht erfolgt.

Korrespondenz mit dem Störer – Versuch einer außergerichtlichen Einigung

Im Fall eines Konflikts, etwa bei einem Nachbarschaftsstreit oder einer Mietstreitigkeit, ist vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung häufig zu empfehlen, zunächst den eigenen Standpunkt im Schriftverkehr darzulegen. Eine sachliche und bestimmte Korrespondenz mittels E-Mail, Brief oder persönlich übergebenen Dokumenten, kann oftmals den Weg zu einer außergerichtlichen Einigung ebnen.

Der Versuch, in einem konstruktiven Dialog Missverständnisse und Unstimmigkeiten auszuräumen, sollte jedoch stets sorgfältig dokumentiert werden – sei es durch das Anfertigen eines Protokolls oder die Aufbewahrung von Kommunikationsverläufen. Ein derart geordnetes Vorgehen verbessert die Chancen, den Konflikt außergerichtlich zu klären, ohne dass es zu einem langwierigen Rechtsstreit kommt.

Anwaltliche Beratung – Unterstützung durch einen Experten

Wenn die Konfliktlage eskaliert oder eine Besitzstörung in einem komplexen Rechtsverhältnis verankert ist, empfiehlt sich der Rückgriff auf juristischen Beistand. Ein Fachanwalt oder Rechtsanwalt, insbesondere mit Expertise im Zivilrecht, kann die Situation umfassend beurteilen und den nächsten Schritt einleiten. Dieser Experte prüft etwa, ob Unterlassungsansprüche bestehen oder ob gerichtliche Maßnahmen wie einstweilige Verfügungen gerechtfertigt sind.

Die Einbindung einer anwaltlichen Beratung erleichtert nicht nur die Bewertung der Erfolgsaussichten, sondern unterstützt auch aktiv bei der Formulierung von Unterlassungserklärungen und bei der Führung der Verhandlungen im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung. Dabei ist es wichtig, sämtliche aufgetretenen Beweise – von Fotos und Videos über Zeugenaussagen bis hin zum vollständigen Schriftverkehr – geordnet vorzulegen, um den Sachverhalt lückenlos darzustellen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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