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Verkehrsunfall Bus mit einer am Straßenrand sitzenden alkoholisierten Person

Nach einem Dorffest in Schleswig-Holstein wurde ein Mann von einem Shuttlebus überrollt und erlitt schwere Quetschverletzungen an beiden Füßen. Das Oberlandesgericht Schleswig sprach dem Opfer nun ein Schmerzensgeld von 4.000 Euro zu und bestätigte die Haftung des Busunternehmens, da der Fahrer seine Sorgfaltspflichten verletzt hatte. Alkohol spielte bei dem Unfall laut Gericht keine Rolle.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Urteil behandelt die Frage nach Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls, bei dem der Kläger angibt, von einem Bus überfahren worden zu sein.
  • Der Unfall ereignete sich nach einer Feier, an der der Kläger teilgenommen hatte; dieser war alkoholisiert, als der angebliche Vorfall geschah.
  • Die zentrale Schwierigkeit liegt in der Streitfrage, ob der Bus dem Kläger tatsächlich die Füße überfahren hat, da keine unmittelbaren Zeugen oder Beweise vorliegen.
  • Das Gericht sieht keine Aussicht auf einen Erfolg der Berufung, da weder grundsätzliche rechtliche Bedeutung noch die Notwendigkeit einer mündlichen Verhandlung festgestellt wurden.
  • Die Entscheidung basiert darauf, dass die vorliegenden Beweise und die Argumentation des Klägers nicht ausreichen, um die Ansprüche auf Schadensersatz eindeutig zu belegen.
  • Die Ablehnung der Berufung könnte für den Kläger bedeuten, dass er sein Recht auf Schmerzensgeld und Schadensersatz nicht durchsetzen kann, es sei denn, er erbringt in einem späteren Verfahren neuen, schlüssigen Beweis.
  • Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung von konkreten Beweisen bei Ansprüchen für Personenschäden nach einem Verkehrsunfall.

Tragischer Busunfall: Alkohol am Steuer und die Folgen im Straßenverkehr

Ein Verkehrsunfall, der einen Bus betrifft, gehört zu den ernsthaftesten Vorfällen im Straßenverkehr. Besonders tragisch wird es, wenn artverwandte Gefahren, wie beispielsweise Alkohol am Steuer, im Spiel sind. Busunfälle können schwerwiegende Personenschäden verursachen, insbesondere wenn Unbeteiligte, wie Fußgänger oder Personen, die am Straßenrand sitzen, betroffen sind. Die Gefährdung im Straßenverkehr wird durch solche Umstände erheblich erhöht, was nicht nur die Unfallursache, sondern auch die daraus resultierenden verkehrsrechtlichen Folgen betrifft.

Der Umgang mit Verkehrsunfällen und deren rechtlichen Konsequenzen ist von zentraler Bedeutung, um den Opfern und ihren Angehörigen zu helfen. Bei einem Busunfall, bei dem eine alkoholisiert handelnde Person im Spiel ist, sind Notfallhilfe und rettende Maßnahmen oft dringend erforderlich, um das Wohl aller Betroffenen zu gewährleisten. Zudem können Schadenersatzforderungen auf die beteiligten Parteien zukommen, was die Thematik umso komplexer macht und tief in die Thematik der Prävention von Verkehrsunfällen eingreift.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der verdeutlicht, welche rechtlichen und sozialen Implikationen ein solcher Vorfall nach sich zieht.

Der Fall vor Gericht


Busunfall bei Dorffest: Besucher erleidet Quetschverletzungen an Füßen

Busunfall mit Personenschaden und Haftung
Ein Busunfall bei einem Dorffest in Schleswig-Holstein führte zu schweren Verletzungen eines alkoholisierten Besuchers, wofür das Oberlandesgericht die Haftung des Busunternehmens und Schmerzensgeld sowie Schadensersatz bestätigte. (Symbolfoto: Flux gen.)

Ein Besucher eines Dorffestes in Schleswig-Holstein ist Opfer eines Busunfalls geworden und hat dabei schwere Quetschverletzungen an beiden Füßen erlitten. Das Oberlandesgericht Schleswig bestätigte nun in einem Berufungsverfahren die Haftung des Busunternehmens und des Fahrers für den Vorfall.

Unfallhergang auf nächtlicher Festwiese

Der Vorfall ereignete sich in den frühen Morgenstunden des 15. September 2019 auf einer Festwiese in X. Der Kläger hatte dort an einer Feier der örtlichen Landjugend teilgenommen und sich zum Zeitpunkt des Unfalls auf einem Schachtring am Rande des Festgeländes niedergelassen, um auf die Abholung durch einen Freund zu warten. Dabei wurde er von einem als Shuttle eingesetzten Reisebus erfasst, dessen rechte Hinterräder über seine Füße rollten.

Schwere Verletzungen und langwieriger Heilungsprozess

Der Kläger erlitt bei dem Unfall Quetschungen an beiden Vorfüßen. Besonders schwer betroffen war sein rechter Fuß, an dem bereits 2009 der Vorfuß amputiert worden war. Hier kam es zu einem 8 x 4 cm großen Haut-Weichteildefekt im Bereich der früheren Spalthautplastik. Die Heilung gestaltete sich langwierig und zog sich über mehrere Monate hin. Erst Ende Januar 2020 konnte der Kläger wieder einen speziellen Schuh tragen. Bis zum 23. April 2020 war er durchgehend arbeitsunfähig.

Gericht bestätigt Haftung des Busunternehmens

Das Oberlandesgericht sah es als erwiesen an, dass der Unfall sich wie vom Kläger geschildert zugetragen hatte. Es wies die Berufung des beklagten Busunternehmens und dessen Haftpflichtversicherung zurück. Das Gericht stellte fest, dass der Busfahrer seine Sorgfaltspflichten verletzt hatte. Er hätte aufgrund der Festsituation mit Fußgängern rechnen und besondere Vorsicht walten lassen müssen.

Kein Mitverschulden des Unfallopfers

Ein Mitverschulden des Klägers wurde vom Gericht verneint. Obwohl dieser zum Unfallzeitpunkt alkoholisiert war (1,92 Promille Atemalkohol), sah das Gericht darin keine Ursache für den Unfall. Der Kläger habe sich passiv verhalten und nicht damit rechnen müssen, an seinem Aufenthaltsort von einem Bus erfasst zu werden.

Schmerzensgeldzahlung und Schadensersatz bestätigt

Das Oberlandesgericht bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts und sprach dem Kläger ein Schmerzensgeld von 4.000 Euro zu. Zusätzlich muss das Busunternehmen Schadensersatz für den erlittenen Verdienstausfall sowie weitere Kosten wie Fahrtkosten und Zuzahlungen leisten. Insgesamt beläuft sich die Gesamtsumme auf rund 7.450 Euro.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil unterstreicht die erhöhte Sorgfaltspflicht von Busfahrern bei Großveranstaltungen, selbst in abgesperrten Bereichen. Es verdeutlicht, dass die Alkoholisierung eines Geschädigten nicht automatisch ein Mitverschulden begründet, solange dieser sich passiv verhält. Die Entscheidung bekräftigt zudem, dass vorbestehende Gesundheitszustände die Schadensersatzpflicht des Verursachers nicht mindern, sondern im Gegenteil zu höheren Schmerzensgeldzahlungen führen können.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil stärkt die Rechte von Unfallgeschädigten erheblich. Wenn Sie einen Personenschaden erlitten haben, können Sie unter Umständen Schadensersatz und Schmerzensgeld beanspruchen, selbst wenn Sie alkoholisiert waren. Entscheidend ist, dass Sie sich nicht aktiv gefährdend verhalten haben. Vorerkrankungen oder Vorschädigungen mindern Ihre Ansprüche nicht, sondern können diese sogar erhöhen. Bei Unfällen im Rahmen von Veranstaltungen tragen Fahrzeugführer eine besonders hohe Sorgfaltspflicht. Zögern Sie nicht, Ihre Ansprüche geltend zu machen und lassen Sie sich anwaltlich beraten, um Ihre Rechte durchzusetzen.


Weiterführende Informationen

Wichtige Fragen, kurz erläutert:

Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Welche Rechte habe ich nach einem Busunfall, wenn ich verletzt wurde?

Nach einem Busunfall, bei dem Sie verletzt wurden, haben Sie als Fahrgast grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Diese Ansprüche richten sich in der Regel gegen das Busunternehmen oder den Unfallverursacher.

Schadensersatzansprüche

Ihre Schadensersatzansprüche umfassen alle materiellen Schäden, die Ihnen durch den Unfall entstanden sind. Dazu gehören:

  • Behandlungskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden
  • Verdienstausfall, wenn Sie aufgrund der Verletzungen nicht arbeiten können
  • Fahrtkosten zu Arztbesuchen oder Therapien
  • Kosten für Medikamente oder Hilfsmittel
  • Mehraufwendungen im Haushalt, falls Sie diesen nicht mehr selbst führen können

Schmerzensgeld

Zusätzlich zum Schadensersatz haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Dieses soll Ihre immateriellen Schäden ausgleichen, also Ihre körperlichen und seelischen Leiden. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Schwere und Dauer der Verletzungen sowie möglichen Dauerschäden.

Beweissicherung

Um Ihre Ansprüche durchzusetzen, ist es wichtig, dass Sie alle Beweise sichern. Dazu gehören:

  • Dokumentation des Unfallhergangs (z.B. Fotos, Zeugenaussagen)
  • Ärztliche Atteste und Behandlungsunterlagen
  • Nachweis über Verdienstausfälle
  • Quittungen für alle unfallbedingten Ausgaben

Besonderheiten bei alkoholisierten Personen

Wenn Sie als alkoholisierte Person am Straßenrand sitzend in einen Busunfall verwickelt wurden, kann dies Ihre Ansprüche beeinflussen. Es kommt darauf an, ob Ihr Verhalten zum Unfall beigetragen hat. Eine mögliche Mitschuld könnte Ihre Ansprüche mindern, aber nicht vollständig ausschließen.

Geltendmachung der Ansprüche

Um Ihre Rechte geltend zu machen, sollten Sie zeitnah handeln. Informieren Sie das Busunternehmen und dessen Versicherung über Ihre Ansprüche. Beachten Sie dabei mögliche Fristen, insbesondere wenn es sich um einen Linienbus handelt.


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Was passiert, wenn trotz Alkoholisierung des Unfallopfers kein Mitverschulden festgestellt wird?

Auch wenn ein Unfallopfer alkoholisiert ist, kann unter bestimmten Umständen kein Mitverschulden festgestellt werden. Dies ist besonders relevant, wenn Sie als alkoholisierte Person am Straßenrand sitzen und von einem Bus angefahren werden.

Keine Kausalität zwischen Alkoholisierung und Unfall

Ein entscheidender Faktor ist, ob die Alkoholisierung überhaupt ursächlich für den Unfall war. Wenn Sie als alkoholisierte Person passiv am Straßenrand sitzen, ohne aktiv am Verkehr teilzunehmen, kann Ihre Alkoholisierung in der Regel nicht als unfallursächlich betrachtet werden. Der Busfahrer hat in diesem Fall die Pflicht, auf Hindernisse und Personen am Straßenrand zu achten, unabhängig von deren Zustand.

Unvorhersehbarkeit des Unfalls

Wenn der Unfall für Sie als Opfer völlig unvorhersehbar war, spielt Ihre Alkoholisierung ebenfalls keine Rolle für ein mögliches Mitverschulden. Stellen Sie sich vor, Sie sitzen auf einer Bank weit entfernt von der Fahrbahn, und der Bus kommt von der Straße ab. In diesem Fall hätten Sie den Unfall auch im nüchternen Zustand nicht verhindern können.

Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch den Unfallverursacher

Liegt eine schwerwiegende Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch den Busfahrer vor, kann dies dazu führen, dass Ihr Alkoholkonsum in den Hintergrund tritt. Wenn der Busfahrer beispielsweise mit überhöhter Geschwindigkeit oder unter Missachtung von Verkehrsregeln gefahren ist, kann dies sein Verschulden so stark in den Vordergrund rücken, dass Ihre Alkoholisierung keine rechtliche Relevanz mehr hat.

Rechtliche Bewertung der Situation

Die rechtliche Bewertung basiert auf § 254 BGB, der das Mitverschulden regelt. Entscheidend ist, ob Sie durch Ihr Verhalten zur Entstehung oder Verschlimmerung des Schadens beigetragen haben. Wenn Sie trotz Alkoholisierung keine aktive Rolle bei der Unfallverursachung gespielt haben, wird in der Regel kein Mitverschulden angenommen.

Beachten Sie, dass jeder Fall individuell betrachtet wird. Die konkreten Umstände des Unfalls, wie Ihre Position am Straßenrand, die Sichtverhältnisse und das Verhalten des Busfahrers, spielen eine wichtige Rolle bei der Beurteilung eines möglichen Mitverschuldens.


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Wie wird die Haftung bei einem Unfall auf einem Festgelände mit Shuttle-Service beurteilt?

Bei einem Unfall auf einem Festgelände mit Shuttle-Service gelten besondere Haftungsregeln. Der Veranstalter trägt als Betreiber des Geländes und Organisator des Shuttle-Services eine erhöhte Verantwortung für die Sicherheit der Besucher. Diese Verantwortung ergibt sich aus den sogenannten Verkehrssicherungspflichten.

Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter muss alle zumutbaren Vorkehrungen treffen, um Schäden von Besuchern abzuwenden. Dazu gehört die sichere Gestaltung des Festgeländes sowie die Organisation eines sicheren Shuttle-Services. Wenn Sie als Besucher durch mangelnde Sicherheitsvorkehrungen zu Schaden kommen, kann der Veranstalter dafür haftbar gemacht werden.

Konkret bedeutet das: Der Veranstalter muss beispielsweise für ausreichende Beleuchtung, sichere Wege und eine klare Trennung von Fußgänger- und Fahrzeugbereichen sorgen. Beim Shuttle-Service muss er auf qualifizierte Fahrer und verkehrssichere Fahrzeuge achten.

Haftung des Shuttle-Service-Betreibers

Wenn der Shuttle-Service von einem externen Unternehmen betrieben wird, kann dieses ebenfalls haftbar gemacht werden. Die Haftung richtet sich nach den allgemeinen Regeln des Personenbeförderungsrechts. Dabei gilt eine verschärfte Haftung, da die Beförderung gegen Entgelt erfolgt.

Mitverschulden des Geschädigten

Stellen Sie sich vor, Sie als Besucher verhalten sich grob fahrlässig, indem Sie stark alkoholisiert auf die Fahrbahn des Shuttle-Busses taumeln. In diesem Fall kann ein Mitverschulden vorliegen, das die Haftung des Veranstalters oder Shuttle-Betreibers reduziert. Die Gerichte prüfen hier im Einzelfall, inwieweit der Veranstalter mit einem solchen Verhalten rechnen und Vorkehrungen treffen musste.

Beweislast und Dokumentation

Im Schadensfall ist es wichtig, den Unfallhergang möglichst genau zu dokumentieren. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden, sollten Sie Zeugen suchen, Fotos machen und den Vorfall umgehend dem Veranstalter melden. Diese Informationen können entscheidend sein, um später Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Die Haftung bei Unfällen auf Festgeländen mit Shuttle-Service ist komplex und hängt stark vom Einzelfall ab. Entscheidend sind die konkreten Umstände des Unfalls, die getroffenen Sicherheitsvorkehrungen und das Verhalten aller Beteiligten.


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Welche Schritte sollte ich nach einem Unfall unternehmen, um meine Ansprüche durchzusetzen?

Nach einem Verkehrsunfall mit einem Bus und einer am Straßenrand sitzenden alkoholisierten Person sind folgende Schritte entscheidend, um Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen:

Unfallstelle sichern und Erste Hilfe leisten: Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, stellen Sie ein Warndreieck auf und leisten Sie Erste Hilfe, falls erforderlich. Rufen Sie den Rettungsdienst, wenn Personen verletzt wurden.

Polizei verständigen: Bei Personenschäden oder größeren Sachschäden ist es ratsam, die Polizei zu rufen. Die Beamten dokumentieren den Unfallhergang und sichern wichtige Beweise.

Beweise sichern: Machen Sie Fotos von der Unfallstelle, den beteiligten Fahrzeugen und eventuellen Verletzungen. Achten Sie besonders auf Spuren am Straßenrand und dokumentieren Sie die Position der alkoholisierten Person.

Zeugen erfassen: Notieren Sie Namen und Kontaktdaten von Zeugen, insbesondere von Fahrgästen des Busses oder Passanten, die den Unfall beobachtet haben.

Unfallbericht erstellen: Füllen Sie gemeinsam mit dem Busfahrer einen Unfallbericht aus. Notieren Sie alle relevanten Informationen wie Datum, Uhrzeit, Ort, Wetterbedingungen und Sichtverhältnisse.

Personendaten austauschen: Tauschen Sie mit dem Busfahrer und der alkoholisierten Person (sofern möglich) die persönlichen Daten sowie Versicherungsinformationen aus.

Unfallhergang dokumentieren: Beschreiben Sie den genauen Ablauf des Unfalls, einschließlich der Geschwindigkeit des Busses und des Verhaltens der alkoholisierten Person vor dem Unfall.

Verletzungen dokumentieren: Lassen Sie sich ärztlich untersuchen und dokumentieren Sie alle Verletzungen, auch wenn diese zunächst geringfügig erscheinen.

Versicherung informieren: Melden Sie den Unfall umgehend Ihrer Versicherung und schildern Sie den Hergang detailliert.

Besonderheiten bei Alkoholbeteiligung

Bei einem Unfall mit einer alkoholisierten Person am Straßenrand ist es wichtig, den Alkoholkonsum zu dokumentieren. Die Polizei wird in der Regel einen Alkoholtest durchführen. Das Ergebnis kann für die spätere Haftungsfrage von Bedeutung sein.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Beurteilung des Unfalls basiert auf § 823 BGB (unerlaubte Handlung) in Verbindung mit den Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Bei Alkoholbeteiligung kann auch § 827 BGB (Ausschluss und Minderung der Verantwortlichkeit) relevant sein.

Beachten Sie, dass die Durchsetzung Ihrer Ansprüche von verschiedenen Faktoren abhängt, wie der Schuldfrage und dem Grad der Alkoholisierung der beteiligten Person. Eine sorgfältige Dokumentation und Beweissicherung unmittelbar nach dem Unfall sind entscheidend für die erfolgreiche Geltendmachung Ihrer Ansprüche.


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Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes bei Personenschäden ermittelt?

Die Höhe des Schmerzensgeldes bei Personenschäden wird von Gerichten anhand verschiedener Kriterien individuell festgelegt. Zentral ist dabei die Schwere der Verletzung und das Ausmaß der erlittenen Beeinträchtigungen. Gerichte berücksichtigen insbesondere die Art und Intensität der Schmerzen, die Dauer der Heilbehandlung sowie mögliche Dauerschäden.

Schwere und Dauer der Verletzung

Je gravierender die Verletzung und je länger der Heilungsprozess, desto höher fällt in der Regel das Schmerzensgeld aus. Wenn Sie beispielsweise nach einem Verkehrsunfall mehrere Wochen im Krankenhaus verbringen müssen, wird dies bei der Bemessung berücksichtigt. Auch die Intensität der Schmerzen spielt eine wichtige Rolle. Starke, anhaltende Schmerzen führen zu einem höheren Schmerzensgeld als vorübergehende leichte Beschwerden.

Dauerhafte Beeinträchtigungen

Besonders ins Gewicht fallen dauerhafte Folgen der Verletzung. Wenn Sie aufgrund des Unfalls bleibende Schäden davontragen, etwa eine Bewegungseinschränkung oder chronische Schmerzen, erhöht dies das Schmerzensgeld deutlich. Auch ästhetische Beeinträchtigungen wie sichtbare Narben werden berücksichtigt.

Individuelle Lebensumstände

Die persönliche Situation des Verletzten fließt ebenfalls in die Bemessung ein. Ihr Alter, Beruf und Ihre Lebensumstände können die Höhe des Schmerzensgeldes beeinflussen. Wenn Sie als junger Mensch in Ihrer Berufsausübung dauerhaft eingeschränkt werden, kann dies zu einem höheren Schmerzensgeld führen als bei einer Person kurz vor dem Renteneintritt.

Grad des Verschuldens

In bestimmten Fällen kann auch der Grad des Verschuldens des Schädigers eine Rolle spielen. Bei besonders grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann das Schmerzensgeld höher ausfallen. Im Fall eines Verkehrsunfalls mit einer alkoholisierten Person am Straßenrand würde ein Gericht prüfen, inwieweit die Alkoholisierung zur Entstehung oder Verschlimmerung des Schadens beigetragen hat.

Orientierung an Präzedenzfällen

Gerichte orientieren sich bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes häufig an vergleichbaren Fällen aus der Vergangenheit. Hierfür werden sogenannte Schmerzensgeldtabellen herangezogen, die eine Übersicht über bereits gesprochene Schmerzensgelder bei ähnlichen Verletzungen bieten. Diese Tabellen dienen jedoch nur als grobe Richtschnur, da jeder Fall individuell betrachtet wird.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung, die einer geschädigten Person für erlittene Schmerzen und Leiden zugesprochen wird. Es wird zusätzlich zum Schadenersatz für materielle Verluste gezahlt. Ein Gericht legt die Höhe des Schmerzensgeldes fest, basierend auf der Schwere der Verletzungen und deren Auswirkungen auf das Leben des Geschädigten. Im Kontext des Busunfalls wurde dem Opfer ein Schmerzensgeld von 4.000 Euro zugesprochen.

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Sorgfaltspflicht

Die Sorgfaltspflicht ist eine rechtliche Verpflichtung, besondere Vorsicht und Umsicht walten zu lassen, um Schäden für andere zu vermeiden. Im Kontext des Busunfalls bedeutet dies, dass der Busfahrer, besonders im Umfeld einer Veranstaltung, mit Personen in der Nähe rechnen und entsprechend vorsichtig fahren musste. Die Verletzung dieser Pflicht kann zur Haftung für verursachte Schäden führen.

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Mitverschulden

Mitverschulden bezeichnet die Mitverantwortung eines Geschädigten an einem Schaden, der ihm widerfahren ist. Laut § 254 BGB kann dies zu einer Reduzierung der Schadenersatzansprüche führen. In diesem Fall wurde kein Mitverschulden festgestellt, da das Unfallopfer passiv blieb und die Alkoholisierung nicht als Ursache angesehen wurde.

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Haftung

Haftung beschreibt die rechtliche Verpflichtung, für einen Schaden einzustehen und diesen zu kompensieren. Im Zusammenhang mit dem Busunfall bedeutet dies, dass das Busunternehmen und der Fahrer für die verursachten Verletzungen und den daraus resultierenden Schadenersatz und das Schmerzensgeld verantwortlich sind. Das Oberlandesgericht hat diese Haftung bestätigt.

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Verdienstausfall

Verdienstausfall ist ein finanzieller Schaden, der entsteht, wenn eine Person aufgrund eines Unfalls oder einer Verletzung nicht arbeiten kann und dadurch Einkommen verliert. Im beschriebenen Fall wurde der Kläger über mehrere Monate arbeitsunfähig, was zu einem Anspruch auf Schadensersatz für entgangenes Einkommen führte.

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Spannungsverhältnis

Ein Spannungsverhältnis besteht, wenn zwei Rechtsgüter oder Interessen in Konflikt stehen und abgewogen werden müssen. Im Kontext von Verkehrsunfällen kann es zwischen dem Schutz der Gesundheit und der Bewegungsfreiheit im Straßenverkehr auftreten. Bei der Beurteilung der Haftung müssen Gerichte solche Spannungsverhältnisse berücksichtigen, um gerechte Urteile zu fällen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 823 BGB (Schadenersatzpflicht): Dieser Paragraph regelt die deliktische Haftung für Schäden, die fahrlässig oder vorsätzlich einem anderen zugefügt werden. Der Geschädigte hat das Recht auf Ersatz seines Schadens, wenn jemand durch ein rechtswidriges Verhalten in seinen Rechten verletzt wird. Im vorliegenden Fall streitet der Kläger um Schadensersatz aufgrund der behaupteten Verletzung, die durch das Verhalten des Busfahrers verursacht wurde.
  • § 249 BGB (Ersatzpflicht): Nach § 249 BGB ist der Schadensersatz so zu leisten, dass der Geschädigte in die Lage versetzt wird, so zu stehen, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Der Kläger fordert Schadensersatz für Verdienstausfall und Behandlungskosten, was auf diese Norm verweist, da er eine finanzielle Kompensation für die erlittenen Schäden verlangt, die sein Leben erheblich beeinträchtigt haben.
  • § 7 StVG (Haftung des Fahrzeughalters): Diese Vorschrift besagt, dass der Halter eines Fahrzeugs für Schäden verantwortlich ist, die durch den Betrieb seines Fahrzeugs entstanden sind, es sei denn, er kann nachweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Da der Kläger behauptet, dass er durch den Bus der Beklagten zu 1) verletzt wurde, könnte diese Norm eine Grundlage für die Haftung der Beklagten darstellen.
  • § 254 BGB (Mitverschulden): Der Paragraph regelt das Mitverschulden des Geschädigten und legt fest, dass bei einer Haftung die Entschädigung vermindert werden kann, wenn der Geschädigte selbst zur Entstehung des Schadens beigetragen hat. Im Kontext des Falls könnte das Mitverschulden des Klägers, zum Beispiel durch Alkoholkonsum, eine Rolle bei der Bestimmung des Schadensersatzes spielen.
  • § 522 ZPO (Abweisung der Berufung): Diese Norm behebt die Möglichkeit des Gerichts, eine Berufung ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen, wenn die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Der Beschluss des Oberlandesgerichts deutet darauf hin, dass die Argumente des Klägers als unzulänglich erachtet werden, um den Erfolg der Berufung zu rechtfertigen, was für den Kläger in der aktuellen Situation erhebliche Auswirkungen auf seine rechtlichen Schritte haben könnte.

Das vorliegende Urteil

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein – Az.: 7 U 104/23 – Beschluss vom 21.02.2024 –


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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