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Sturz einer blinden Person über auf Gehweg abgestelltem E-Scooter – Schadensersatz

Ein blinder Fußgänger stürzt über falsch geparkte E-Scooter und erleidet schwere Verletzungen. Vor Gericht fordert er Schmerzensgeld, doch der Anbieter geht straffrei aus. Das Gericht urteilt: E-Scooter sind wie Fahrräder und dürfen auch so abgestellt werden.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Kläger fordert Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Unfall, der durch falsch abgestellte E-Scooter verursacht wurde.
  • Der Unfall ereignete sich, als der Kläger, der blind ist, über einen E-Scooter stolperte.
  • Die Beklagte vermietet E-Scooter und hatte eine Genehmigung für deren Aufstellung im öffentlichen Raum.
  • Es gab spezifische Auflagen in der Genehmigung, die die Sicherheit und Erreichbarkeit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigen sollten.
  • Das Gericht wies die Klage ab und entschied, dass die Beklagte nicht für den Unfall verantwortlich war.
  • Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Beklagte angemessene Maßnahmen zur Sicherheit gemäß der Genehmigung ergriffen habe.
  • Die Entscheidung stellt klar, dass aufgestellte E-Scooter nicht automatisch eine Haftung für Unfälle begründen.
  • Der Kläger muss die Kosten des Verfahrens tragen, was ihn finanziell beeinträchtigen könnte.
  • Das Urteil hat Auswirkungen auf zukünftige Schadensersatzforderungen in ähnlichen Fällen, in denen E-Scooter involviert sind.
  • Betroffene sollten sich der rechtlichen Herausforderungen und der Notwendigkeit bewusst sein, klare Beweise für eine Haftung zu sammeln.

Haftungsfragen nach Sturzunfall: E-Scooter gefährden blinde Verkehrsteilnehmer

In den letzten Jahren haben E-Scooter zunehmend an Beliebtheit gewonnen und sind mittlerweile ein fester Bestandteil vieler urbaner Verkehrssysteme. Die Nutzung dieser elektrischen Fahrzeuge bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich, insbesondere im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und die Rechte von verletzlichen Verkehrsteilnehmern. E-Scooter, die auf Gehwegen abgestellt werden, können zu gefährlichen Situationen führen, besonders für blinde Personen, die auf ihre anderen Sinne angewiesen sind, um sich sicher zu bewegen. Ein Sturz, der durch eine Obstruktion auf dem Gehweg verursacht wird, kann nicht nur körperliche Verletzungen nach sich ziehen, sondern wirft auch wichtige Fragen zu Haftung und Schadensersatz auf.

Wenn blinde Menschen durch unachtsam abgestellte E-Scooter zu Fall kommen, stellen sich Fragen nach den Haftungsansprüchen der Geschädigten gegenüber den E-Scooter-Nutzern oder sogar den Betreibern der E-Scooter-Dienste. Gerade in einem solchen Kontext sind rechtliche Schritte unerlässlich, um mögliche Schadensersatzforderungen geltend zu machen und die öffentliche Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Diese Thematik spiegelt nicht nur die Herausforderungen wider, die mobilitätsbehinderte Personen im urbanen Raum bewältigen müssen, sondern auch die Verantwortung, die jeder Einzelne im Straßenverkehr trägt.

Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall näher beleuchtet, der sich mit den oben genannten Fragestellungen auseinandersetzt und die rechtlichen Aspekte eines Sturzunfalls, verursacht durch einen E-Scooter, analysiert.

Der Fall vor Gericht


E-Scooter-Unfall: Gericht weist Klage von blindem Fußgänger ab

Ein Bremer Gericht hat die Klage eines blinden Fußgängers gegen einen E-Scooter-Anbieter abgewiesen.

E-Scooter-Unfall: Haftungsentscheidung gegen blinden Fußgänger
Ein Bremer Gericht wies die Klage eines blinden Fußgängers gegen einen E-Scooter-Anbieter ab, da die Platzierung der E-Scooter nicht gegen Verkehrssicherungspflichten verstieß und somit keine Haftung für den Unfall bestand. (Symbolfoto: Flux gen.)

Der Mann war über zwei geparkte E-Scooter gestürzt und hatte sich dabei schwer verletzt. Das Gericht sah jedoch keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch den Anbieter.

Unfall beim Spaziergang

Der von Geburt an blinde Kläger orientierte sich bei einem Spaziergang mit seinem Langstock an der Hauswand. Dabei stieß er auf zwei E-Scooter, die parallel zueinander und im 90-Grad-Winkel zur Hauswand abgestellt waren. Beim Versuch, das Hindernis zu überwinden, stürzte der Mann und erlitt einen Oberschenkelhalsbruch.

Klage auf Schmerzensgeld

Der Verletzte verklagte daraufhin den E-Scooter-Anbieter auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 20.000 Euro sowie auf Feststellung künftiger Schadensersatzansprüche. Er argumentierte, das Unternehmen habe seine Verkehrssicherungspflichten verletzt und sei für die gefährliche Platzierung der Fahrzeuge verantwortlich.

Gericht sieht keine Pflichtverletzung

Das Landgericht Bremen wies die Klage jedoch ab. In seiner Begründung führte es aus, dass die Aufstellung der E-Scooter nicht verkehrswidrig gewesen sei. Die Roller seien parallel zueinander und mit ausreichendem Abstand zur Hauswand platziert worden, sodass eine Restgehwegbreite von 4,35 Metern verblieb.

Abwägung der Interessen

Das Gericht wog in seinem Urteil die Interessen aller Beteiligten gegeneinander ab. Dabei berücksichtigte es sowohl das Recht des blinden Klägers auf sichere Fortbewegung als auch die unternehmerischen Interessen des E-Scooter-Anbieters und das Mobilitätsbedürfnis der Nutzer. Die gewählte Aufstellweise der Roller stelle einen angemessenen Ausgleich dieser Interessen dar.

Vergleich mit anderen Hindernissen

In seiner Argumentation zog das Gericht Parallelen zu anderen üblichen Hindernissen im Straßenraum. E-Scooter seien demnach nicht gefährlicher als beispielsweise abgestellte Fahrräder, Kinderwagen oder Mülltonnen. Fußgänger müssten generell mit solchen Hindernissen rechnen.

Kein Verstoß gegen Vorschriften

Das Gericht stellte zudem fest, dass kein Verstoß gegen die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vorlag. E-Scooter seien demnach Fahrrädern gleichgestellt, für die keine besonderen Abstellverbote gelten.

Bedeutung für E-Scooter-Betreiber

Mit diesem Urteil hat das Landgericht Bremen eine wichtige Entscheidung zur Haftung von E-Scooter-Anbietern getroffen. Solange die Unternehmen grundlegende Sicherheitsvorschriften einhalten, können sie für Unfälle wie im vorliegenden Fall nicht haftbar gemacht werden.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil des Landgerichts Bremen etabliert einen wichtigen Präzedenzfall für die Haftung von E-Scooter-Anbietern. Es verdeutlicht, dass diese keine besondere Verkehrssicherungspflicht haben, solange sie grundlegende Sicherheitsvorschriften einhalten. Das Gericht setzt E-Scooter mit anderen üblichen Hindernissen im Straßenraum gleich und betont, dass Fußgänger, auch solche mit Behinderungen, mit derartigen Hindernissen rechnen müssen. Diese Entscheidung balanciert die Interessen aller Beteiligten und schafft Rechtssicherheit für E-Scooter-Betreiber.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie nach einem Unfall mit einem E-Scooter Schadensersatz oder Schmerzensgeld fordern möchten, wird es nach diesem Urteil schwieriger. Das Gericht sieht E-Scooter als normale Hindernisse im Straßenraum, mit denen Sie rechnen müssen – ähnlich wie Fahrräder oder Kinderwagen. Solange die Anbieter grundlegende Regeln einhalten, wie genügend Platz auf dem Gehweg zu lassen, sind sie bei Unfällen in der Regel nicht haftbar. Als Fußgänger müssen Sie also besonders vorsichtig sein und können bei einem Sturz möglicherweise auf den Kosten sitzen bleiben. Es ist ratsam, Unfälle genau zu dokumentieren und professionelle rechtliche Beratung einzuholen, um Ihre individuellen Chancen zu prüfen.


FAQ – Häufige Fragen

In dieser FAQ-Rubrik finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema E-Scooter-Unfall: Haftungsentscheidung gegen blinden Fußgänger. Hier erklären wir die rechtlichen Grundlagen, die Hintergründe der aktuellen Entscheidungen und geben praktische Hinweise für Betroffene. Tauchen Sie ein in die komplexe Materie der Haftung und Sicherheit im Straßenverkehr.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Möglichkeiten habe ich, Schadensersatz nach einem Sturz über einen E-Scooter zu erhalten?

Nach einem Sturz über einen E-Scooter haben Sie grundsätzlich mehrere Möglichkeiten, Schadensersatz geltend zu machen. Ihre Erfolgsaussichten hängen dabei von verschiedenen Faktoren ab.

Ansprüche gegen den E-Scooter-Vermieter

Zunächst können Sie prüfen, ob Sie Ansprüche gegen den E-Scooter-Vermieter haben. Eine Haftung des Vermieters setzt voraus, dass dieser seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der E-Scooter entgegen behördlicher Auflagen oder in grob fahrlässiger Weise abgestellt wurde. Allerdings müssen Sie beachten, dass die Gerichte hier oft strenge Maßstäbe anlegen. Wenn der Vermieter alle Vorgaben seiner Sondernutzungserlaubnis eingehalten hat, ist eine Haftung eher unwahrscheinlich.

Ansprüche gegen den letzten Nutzer

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Ansprüche gegen den letzten Nutzer des E-Scooters geltend zu machen. Dieser könnte haften, wenn er den E-Scooter verkehrswidrig oder gefährdend abgestellt hat. In der Praxis ist es jedoch oft schwierig, den letzten Nutzer zu ermitteln. Hier sind Sie auf die Kooperation des Vermieters angewiesen, der möglicherweise Nutzungsdaten zur Verfügung stellen kann.

Dokumentation und Beweissicherung

Für die erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ist eine gute Dokumentation des Vorfalls entscheidend. Wenn Sie über einen E-Scooter gestürzt sind, sollten Sie:

  • Den genauen Standort und die Position des E-Scooters fotografieren
  • Zeugen ausfindig machen und deren Kontaktdaten notieren
  • Ihre Verletzungen ärztlich dokumentieren lassen
  • Den Vorfall bei der Polizei melden

Besonderheiten bei Sehbehinderung

Wenn Sie als sehbehinderte Person über einen E-Scooter gestürzt sind, könnte dies Ihre Ansprüche verstärken. Vermieter und Nutzer von E-Scootern müssen besondere Rücksicht auf die Belange von Menschen mit Behinderungen nehmen. Allerdings hat das Oberlandesgericht Bremen in einem ähnlichen Fall entschieden, dass E-Scooter-Vermieter keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen für sehbehinderte Menschen treffen müssen, solange sie sich an die behördlichen Vorgaben halten.

Durchsetzung der Ansprüche

Um Ihre Ansprüche durchzusetzen, sollten Sie zunächst den Vermieter oder den letzten Nutzer (falls bekannt) außergerichtlich zur Zahlung auffordern. Bleiben diese Bemühungen erfolglos, können Sie eine Klage vor dem zuständigen Zivilgericht in Erwägung ziehen. Bedenken Sie jedoch, dass ein Gerichtsverfahren mit Kosten und Risiken verbunden ist.

Beachten Sie, dass die Rechtsprechung zu Unfällen mit E-Scootern noch im Fluss ist. Die Gerichte werden in den kommenden Jahren voraussichtlich weitere Kriterien für die Haftung in solchen Fällen entwickeln.


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Wie wichtig ist die Verkehrssicherungspflicht des E-Scooter-Anbieters bei Unfällen?

Die Verkehrssicherungspflicht des E-Scooter-Anbieters spielt eine zentrale Rolle bei der Beurteilung von Haftungsfragen im Falle von Unfällen. Sie verpflichtet den Anbieter, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer zu minimieren.

Rechtliche Grundlage der Verkehrssicherungspflicht

Die Verkehrssicherungspflicht leitet sich aus dem allgemeinen Deliktsrecht, insbesondere aus § 823 Abs. 1 BGB, ab. Sie besagt, dass derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutz anderer treffen muss. Bei E-Scooter-Anbietern bedeutet dies, dass sie für die sichere Nutzung und Aufstellung ihrer Fahrzeuge im öffentlichen Raum verantwortlich sind.

Umfang der Verkehrssicherungspflicht

Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Wenn Sie als E-Scooter-Anbieter tätig sind, müssen Sie beispielsweise:

  • Sicherstellen, dass die E-Scooter technisch einwandfrei sind
  • Klare Nutzungsregeln für Ihre Kunden aufstellen
  • Vorgaben für das ordnungsgemäße Abstellen der E-Scooter machen
  • Regelmäßige Kontrollen und Wartungen durchführen

Bedeutung für die Haftung

Die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht ist entscheidend für die Frage der Haftung bei Unfällen. Stellen Sie sich vor, ein Fußgänger stürzt über einen falsch abgestellten E-Scooter. In diesem Fall wird geprüft, ob der Anbieter alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um solche Unfälle zu verhindern. Hat er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, kann er für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.

Grenzen der Verkehrssicherungspflicht

Die Rechtsprechung hat jedoch auch Grenzen der Verkehrssicherungspflicht definiert. E-Scooter-Anbieter müssen nicht für jede erdenkliche Gefahr Vorsorge treffen. So entschied das OLG Bremen in einem Fall, dass ein Anbieter nicht für den Sturz eines Blinden über quer abgestellte E-Scooter haftete, da die Aufstellung den Vorgaben der Sondernutzungserlaubnis entsprach und keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen für Sehbehinderte erforderlich waren.

Die Verkehrssicherungspflicht des E-Scooter-Anbieters ist somit ein wichtiges Instrument zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer. Sie definiert den Rahmen für die Sorgfaltspflichten des Anbieters und ist maßgeblich für die Beurteilung von Haftungsfragen bei Unfällen.


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Welche Beweise sollte ich sammeln, wenn ich über einen E-Scooter gestürzt bin?

Wenn Sie über einen E-Scooter gestürzt sind, ist es wichtig, möglichst viele Beweise zu sammeln, um Ihre Ansprüche zu unterstützen. Dokumentieren Sie den Unfallort und die Umstände so detailliert wie möglich.

Fotografische Beweise

Machen Sie umfassende Fotos von der Unfallstelle. Achten Sie darauf, den E-Scooter, seine Position auf dem Gehweg und die unmittelbare Umgebung zu fotografieren. Erfassen Sie auch die Hauswand und eventuelle Orientierungshilfen für Sehbehinderte. Fotografieren Sie das Versicherungskennzeichen des E-Scooters, falls vorhanden.

Zeugenaussagen

Bitten Sie Passanten oder andere Anwesende um ihre Kontaktdaten. Notieren Sie Namen, Telefonnummern und Adressen möglicher Zeugen. Diese Aussagen können später sehr wertvoll sein, um den Unfallhergang zu rekonstruieren.

Medizinische Unterlagen

Suchen Sie umgehend einen Arzt auf, auch wenn Sie zunächst keine schweren Verletzungen bemerken. Lassen Sie alle Verletzungen dokumentieren und bewahren Sie sämtliche medizinischen Unterlagen auf. Dazu gehören Arztbriefe, Röntgenaufnahmen und Behandlungspläne.

Polizeibericht

Informieren Sie die Polizei über den Vorfall. Bitten Sie um eine Kopie des Polizeiberichts oder notieren Sie sich zumindest das Aktenzeichen. Diese offizielle Dokumentation kann Ihre Darstellung des Unfallhergangs unterstützen.

Persönliche Aufzeichnungen

Schreiben Sie so bald wie möglich nach dem Unfall Ihre eigene Schilderung des Vorfalls nieder. Notieren Sie Details wie Uhrzeit, Wetterbedingungen und Ihre Beobachtungen zur Positionierung des E-Scooters.

Sachschäden dokumentieren

Falls Ihre Kleidung oder persönliche Gegenstände beschädigt wurden, fotografieren Sie diese Schäden und bewahren Sie die beschädigten Gegenstände auf. Sammeln Sie Quittungen für Reparaturen oder Neuanschaffungen.

Unfallort vermessen

Wenn möglich, messen und notieren Sie relevante Abstände am Unfallort. Zum Beispiel die Breite des Gehwegs, die Entfernung des E-Scooters zur Hauswand oder zu anderen Orientierungspunkten.

Durch das sorgfältige Sammeln dieser Beweise schaffen Sie eine solide Grundlage für die Beurteilung des Unfalls und möglicher Ansprüche. Je detaillierter Ihre Dokumentation, desto besser können Sie den Vorfall später rekonstruieren und Ihre Position stärken.


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Unter welchen Bedingungen haftet ein E-Scooter-Anbieter für Unfälle?

E-Scooter-Anbieter haften grundsätzlich nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen für Unfälle. Die Haftung ist an strenge Voraussetzungen geknüpft, die in der Praxis selten erfüllt sind.

Verkehrssicherungspflicht als Haftungsgrundlage

E-Scooter-Anbieter unterliegen einer Verkehrssicherungspflicht. Diese verpflichtet sie, im Rahmen des Zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern. Allerdings müssen sie nicht jede denkbare Gefahr ausschließen.

Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Eine Haftung kommt nur in Betracht, wenn der Anbieter seine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft verletzt hat. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn:

  • E-Scooter mit bekannten technischen Mängeln im Verkehr belassen werden
  • Vorschriften zur Aufstellung der E-Scooter grob missachtet werden
  • Notwendige Wartungen nicht durchgeführt werden

Kausalität und Beweislast

Der Geschädigte muss nachweisen, dass der Schaden kausal auf die Pflichtverletzung des Anbieters zurückzuführen ist. Dies kann in der Praxis schwierig sein, insbesondere wenn der Unfall auf das Verhalten des Nutzers oder Dritter zurückzuführen ist.

Berücksichtigung behördlicher Genehmigungen

Wenn Sie einen Unfall mit einem E-Scooter hatten, ist es wichtig zu wissen, dass die Anbieter oft über behördliche Sondernutzungserlaubnisse verfügen. Diese legen fest, wie und wo E-Scooter abgestellt werden dürfen. Solange sich der Anbieter an diese Vorgaben hält, ist eine Haftung unwahrscheinlich.

Mitverschulden des Geschädigten

Bei der Beurteilung der Haftung wird auch ein mögliches Mitverschulden des Geschädigten berücksichtigt. Wenn Sie als Fußgänger beispielsweise unachtsam waren oder als Nutzer die Verkehrsregeln missachtet haben, kann dies die Haftung des Anbieters mindern oder sogar ausschließen.

In der Praxis ist die Haftung von E-Scooter-Anbietern für Unfälle somit eher die Ausnahme. Meist haftet der Nutzer selbst oder die Versicherung des E-Scooters, sofern eine solche besteht.


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Welche Rolle spielen Blindenhilfsmittel wie ein Langstock in rechtlichen Auseinandersetzungen nach einem Unfall?

Blindenhilfsmittel wie ein Langstock spielen eine wichtige Rolle in rechtlichen Auseinandersetzungen nach einem Unfall. Sie dienen als Nachweis der Sehbehinderung und können die Sorgfaltspflicht des Betroffenen belegen.

Kennzeichnung der Sehbehinderung

Die Verwendung eines Langstocks gilt als offizielle Kennzeichnung einer Sehbehinderung im Straßenverkehr. Wenn Sie als sehbehinderter Mensch einen Langstock nutzen, signalisieren Sie damit anderen Verkehrsteilnehmern Ihre eingeschränkte Sehfähigkeit. Dies ist besonders relevant, wenn es zu einem Unfall kommt, da es die Erkennbarkeit Ihrer Behinderung für andere Beteiligte belegt.

Erfüllung der Sorgfaltspflicht

In rechtlichen Auseinandersetzungen kann die Nutzung eines Langstocks als Beweis für Ihre Sorgfalt dienen. Wenn Sie als sehbehinderter Mensch nachweisen können, dass Sie zum Unfallzeitpunkt einen Langstock verwendet haben, zeigt dies, dass Sie angemessene Vorsichtsmaßnahmen getroffen haben, um sich und andere im Verkehr zu schützen.

Auswirkungen auf die Haftungsfrage

Die Verwendung von Blindenhilfsmitteln kann sich entscheidend auf die Haftungsfrage auswirken. Wenn Sie als sehbehinderter Mensch in einen Unfall verwickelt sind und nachweisen können, dass Sie einen Langstock genutzt haben, kann dies die Schuldfrage zu Ihren Gunsten beeinflussen. Gerichte berücksichtigen in solchen Fällen, dass Sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um sicher am Verkehr teilzunehmen.

Beweiskraft in Gerichtsverfahren

In einem Gerichtsverfahren kann die Nutzung eines Langstocks als starkes Beweismittel dienen. Wenn Sie als sehbehinderter Mensch in einen Rechtsstreit geraten, kann die nachgewiesene Verwendung eines Langstocks Ihre Position stärken. Es zeigt, dass Sie aktiv Maßnahmen ergriffen haben, um Ihre Behinderung für andere erkennbar zu machen und Unfälle zu vermeiden.

Beachten Sie, dass die genaue rechtliche Bewertung immer vom Einzelfall abhängt. Faktoren wie die spezifischen Umstände des Unfalls, das Verhalten anderer Beteiligter und weitere Beweismittel spielen ebenfalls eine Rolle bei der juristischen Beurteilung.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Verkehrssicherungspflicht: Dies ist die Pflicht, für die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern zu sorgen. Jeder, der etwas im öffentlichen Raum abstellt oder anbietet, muss sicherstellen, dass von seinen Einrichtungen keine Gefahren ausgehen. Zum Beispiel muss ein E-Scooter-Anbieter dafür sorgen, dass die Fahrzeuge so abgestellt werden, dass sie Fußgänger nicht gefährden. Wenn diese Pflicht verletzt wird, kann das zu Schadensersatzforderungen führen, wie im Fall des blinden Fußgängers.
  • Schmerzensgeld: Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung, die einem Verunfallten zusteht, um die erlittenen körperlichen und psychischen Schmerzen auszugleichen. Wenn jemand aufgrund eines Unfalls verletzt wird, kann er den Verursacher auf Schmerzensgeld in Anspruch nehmen. Im Beispiel des blinden Fußgängers forderte dieser Schmerzensgeld aufgrund seiner schweren Verletzungen, die er durch das Hindernis erlitten hat.
  • Oberschenkelhalsbruch: Dies ist eine schwere Verletzung, die in der Regel bei Stürzen oder Unfällen auftritt und die das Wissen über medizinische Behandlungen erfordert. Ein Oberschenkelhalsbruch betrifft den oberen Teil des Oberschenkelknochens und kann erhebliche Folgen für die Mobilität des Betroffenen haben. Im Kontext des Textes verdeutlicht diese Verletzung die Schwere des Sturzes des blinden Fußgängers und die Notwendigkeit, solche Vorfälle rechtlich zu bewerten.
  • Restgehwegbreite: Dies bezieht sich auf die verbleibende Breite eines Gehwegs, nachdem Hindernisse (wie E-Scooter) platziert wurden. Eine ausreichende Restgehwegbreite ist wichtig, damit Fußgänger sicher passieren können. Im Urteil des Gerichts wurde betont, dass ausreichend Platz (in diesem Fall 4,35 Meter) vorhanden war, was zur Entscheidung beitrug, dass keine Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde.
  • Interessenabwägung: Diese rechtliche Methode wird genutzt, um die Belange aller Beteiligten in einem Konflikt zu berücksichtigen. Gerichte wägen die Rechte und Interessen der Kläger gegen die der Beklagten ab, um zu einer fairen Entscheidung zu gelangen. Im Urteil des Landgerichts Bremen wurde die Interessenabwägung genutzt, um den Anspruch des blinden Mannes auf sichere Fortbewegung gegen die Bedürfnisse des E-Scooter-Anbieters sowie die allgemeine Mobilität der Nutzer abzuwägen.
  • Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung: Diese rechtlichen Rahmenbedingungen regeln die Nutzung und den Betrieb von E-Scootern und ähnlichen Fahrzeugen. Sie legt fest, dass E-Scooter in vielen Aspekten Fahrrädern gleichgestellt sind und somit keine speziellen Abstellverbote haben. Das Gericht stellte fest, dass die Betreiber der E-Scooter gemäß dieser Verordnung handelten, was im vorliegenden Fall als Grundlage für die Abweisung der Klage diente.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Dieser Paragraph regelt den Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung. Demnach ist verpflichtet, derjenige, der einem anderen vorsätzlich oder fahrlässig einen rechtswidrigen Schaden zufügt, diesen zu ersetzen. Im vorliegenden Fall könnte der Kläger Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen, da sein Sturz auf die unzulässige Positionierung der E-Scooter zurückzuführen ist, die durch die Beklagten aufgestellt wurden.
  • § 254 BGB ( contributory negligence): Dieser Paragraph behandelt die Mitverursachung eines Schadens durch das Verhalten des Geschädigten, was zu einer Minderung der Schadensersatzansprüche führen kann. Im Hinblick auf den Fall könnte geprüft werden, ob der Kläger durch sein Verhalten (Bewegung mit dem Langstock auf einem Gehweg) zur Entstehung des Schadens beigetragen hat, was Einfluss auf die Höhe des Schadensersatzes haben könnte.
  • § 7 StVG (Straßenverkehrsgesetz): Dieser Paragraph regelt die Haftung des Fahrzeughalters für Schäden, die aus dem Betrieb eines Fahrzeugs resultieren. Da die E-Scooter Fahrzeuge im Sinne des Gesetzes sind, könnte die Beklagte zu 1) als Halterin für den durch ihre E-Scooter verursachten Schaden an dem Kläger haftbar gemacht werden, insbesondere wenn nachgewiesen werden kann, dass die Roller unsachgemäß abgestellt wurden.
  • § 1 SNE 2019: Die Sondernutzungserlaubnis regelt die Bedingungen, unter denen die Beklagte zu 1) E-Scooter im öffentlichen Raum abstellen darf. Die Nichtbeachtung der Vorgaben, wie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten, könnte die Beklagte zu 1) für den Unfall des Klägers verantwortlich machen. Der Druck zur Einhaltung dieser Vorschriften spielt eine entscheidende Rolle für die Haftung.
  • Memorandum of Understanding (MoU) vom 26.08.2019: Dieses Dokument beschreibt die Rahmenbedingungen und Verpflichtungen der Anbieter von E-Scootern in Bezug auf die sichere Nutzung öffentlicher Flächen. Obwohl das MoU rechtlich unverbindlich ist, zeigt es die Absicht der Beklagten, Verantwortung für die Positionierung der Roller zu übernehmen. Die teilweise Verantwortung für Schäden könnte sich auf Grundlage dieser freiwilligen Verpflichtung ergeben, insbesondere wenn festzustellen ist, dass diese nicht eingehalten wurde.

Das vorliegende Urteil

LG Bremen – Az.: 6 O 697/21 – Urteil vom 16.03.2023


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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