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Schweigerecht des Beschuldigten im Strafrecht

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold
Redewendung

Das Schweigerecht im Strafrecht – ein Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit

Ein Rechtsstaat zeichnet sich durch bestimmte Grundsätze aus. Diese sollen unter anderem einen fairen und gerechten Ablauf eines Strafverfahrens ermöglichen. Zu diesen Grundsätzen gehört das Schweigerecht. Mit diesem wird sichergestellt, dass sich niemand selbst belasten muss beziehungsweise wegen einer entsprechenden Lüge bestraft wird.

Warum gibt es das Recht zu Schweigen  im Strafrecht?

Schweigerecht im Strafrecht
Sie haben als Beschuldigter das Recht zu Schweigen. Niemand ist dazu verpflichtet, in einem Ermittlungsverfahren gegen seine Person aktiv mitzuwirken. Das Schweigen darf daher grundsätzlich nicht zum Nachteil ausgelegt werden – Fotto: AR Images / Bigstock

Das Schweigerecht berücksichtigt, dass es eine natürliche menschliche Reaktion ist, sich selbst vor Strafe bewahren zu wollen. Deshalb ist davon auszugehen, dass niemand sich selbst belasten wird. Bei einer unwahren Aussage im Strafrecht werden Zeugen bestraft. Beim Beschuldigten selbst soll dies verhindert werden. Einen ähnlichen Grund hat das sogenannte Zeugnisverweigerungsrecht, das auch Ehepartner und Verwandte des Verdächtigen haben. Sie haben ihrerseits ein Schweigerecht und müssen damit nicht gegen eine Person aus ihrem engsten Lebensumfeld aussagen.

Wer muss die Schuld des Beschuldigten nachweisen?

Es ist Aufgabe des Staates, die Schuld des Beschuldigten zu beweisen. Damit unterscheidet sich das Strafrecht vom Zivilrecht, bei dem jede Partner selbst die für sie relevanten Tatsachen überzeugend vorbringen muss. Im Strafrecht geht es nicht darum, dass der Beschuldigte Beweise für seine Unschuld finden muss. Auch das ist ein Zeichen für die Rechtsstaatlichkeit des deutschen Strafverfahrens. Damit ist es für den Beschuldigten kein Problem, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Es ist eine Art der Verteidigung, einfach zu schweigen und darauf zu vertrauen, dass die Ermittlungsbehörden und das Gericht keine ausreichenden Beweise finden werden. Eine andere Strategie besteht darin, nur am Anfang zu schweigen und zunächst abzuwarten, welche Inhalte die Ermittlungsakte aufweist. Wenn diese bekannt werden, kann die Aussage des Beschuldigten genau darauf abgestimmt werden.

Kann die Ausübung des Schweigerechts einen Nachteil bedeuten?

Viele Beschuldigte haben Sorge, dass die Ausübung des Schweigerechts für sie nachteilig sein könnte. Sie sind der Meinung, dass „… derjenige, der nichts zu verbergen hat, auch aussagen kann“. Allerdings entspricht diese Annahme nicht unbedingt den Tatsachen. Gerade vor der Einsicht in die Ermittlungsakte ist eine gewisse Vorsicht angebracht. Schweigen gibt Sicherheit und die Kontrolle darüber, welche Angaben gemacht worden sind. Ein Richter weiß das. Schweigen darf im Strafprozess nicht negativ gewertet werden und ist vor allem auch kein Hinweis oder sogar Beweis für die Schuldigkeit.

Das Recht zu Schweigen und seine Ausnahmen
Unser Tipp: Machen Sie keine vorschnelle Aussage! Alles was Sie zu einem frühen Zeitpunkt der Ermittlungen aussagen können, lässt sich auch noch nach Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt vortragen. Ein Rechtsanwalt beurteilt anhand der Aktenlage  die Sachlage und Rechtslage. Symbolfoto: marcinmaslowski / Bigstock

Das Recht zum Schweigen ist ein zentraler Bestandteil des Strafprozesses und es ist – guter Rechtsberatung und anwaltlicher Vertretung sei Dank – auch gängige Praxis. Hilfreich ist die Berufung auf das Schweigerecht auch deshalb, weil mit seiner Hilfe der Rat und die Unterstützung eines Rechtsanwalts abgewartet werden kann. Die gegebenenfalls später getätigte Aussage findet in Absprache mit dem Rechtsanwalt statt, sodass Klarheit über den Inhalt der Aussage besteht. Für den Beschuldigten ist es von zentraler Bedeutung, diese Grundsätze zu kennen und bei der Polizei gegen seinen eigentlichen Willen keine Aussage zu machen. Über die Strafbarkeit entscheiden nicht die vernehmenden Polizeibeamten, sondern erst – wenn es überhaupt zum Gerichtsverfahren kommt – das Strafgericht.

Gibt es Ausnahmen vom Recht des Beschuldigten zu Schweigen im Strafrecht?

Tatsächlich kennt das Strafrecht auch Ausnahmen vom Schweigerecht des Beschuldigten. Diese betreffen solche Tatsachen, die die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens nicht gefährden. Der Beschuldigte muss in jedem Fall Angaben zu seiner Person machen und entsprechende Fragen von Ermittlungsbehörden und Gericht beantworten. Welche das sind, ist genau festgelegt. Es handelt sich hierbei um den Namen (Vor- und Nachname), das Geburtsdatum, den Geburtsort, den Familienstand, die Staatsangehörigkeit, die Meldeanschrift und den Beruf. Der Beruf bezieht sich dabei auf eine rein formale Beschreibung, nicht aber auf die Anstellung in einem bestimmten Unternehmen.

Das Schweigen im Strafrecht – eine Verteidigungsstrategie

Grundsätzlich ist es für Beschuldigte hilfreich, zumindest anfänglich vom rechtsstaatlich garantierten Schweigerecht Gebrauch zu machen und die Aussage bei der Polizei zunächst zu verweigern. Eine eventuelle Stellungnahme kann dann stattfinden, wenn eine anwaltliche Unterstützung gesichert ist. Dieses Vorgehen darf nicht als Nachteil gewertet werden und dient vor allem nicht als Nachweis für die Schuldigkeit. Viele Rechtsanwälte raten zu einer schriftlichen Stellungnahme, die sorgfältig abgewogen und überlegt werden kann.

Lesen Sie mehr zum Schweigerecht und das Strafrecht im allgemeinen auf unserer spezialisierten Webseite zu diesem Rechtsbereich: https://www.strafrechtsiegen.de.

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