Ein negativer Schufa-Eintrag kann das Leben schwer machen. Wer einen solchen Eintrag hat, bekommt oft keinen Kredit, keinen Handyvertrag oder sogar keine neue Wohnung. Umso wichtiger ist es, dass solche Einträge rechtmäßig sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun in einem aktuellen Urteil die Rechte von Verbrauchern gestärkt und klargestellt, wann ein Schufa-Eintrag unzulässig sein kann und welche Folgen das für Unternehmen hat. Für Verbraucher bedeutet dieses Urteil mehr Schutz vor unberechtigten Einträgen und die Möglichkeit, Schadensersatz zu fordern, wenn Unternehmen vorschnell handeln.
Übersicht
- 1 Das Wichtigste: Kurz & knapp
- 2 Was ist die Schufa überhaupt und warum ist sie so wichtig?
- 3 Der Fall vor dem Bundesgerichtshof: Vorschneller Schufa-Eintrag wegen einer Handyrechnung
- 4 Benötigen Sie Hilfe?
- 5 Das Urteil des BGH im Detail: Datenschutz geht vor – auch bei vermeintlichen Schulden
- 6 Datenschutzverletzung durch vorschnellen Schufa-Eintrag
- 7 Anspruch auf immateriellen Schadensersatz
- 8 Angemessene Höhe des Schadensersatzes
- 9 Ausgleichsfunktion als primärer Zweck des Schadensersatzes
- 10 Fazit

Das Wichtigste: Kurz & knapp
- BGH-Urteil stärkt Verbraucherschutz: Unberechtigte Schufa-Einträge stellen eine Datenschutzverletzung dar (Az. VI ZR 183/22)
- Fallhintergrund: Mobilfunkanbieter meldete streitige Forderung an Schufa, obwohl Kundin den Vertrag wirksam widerrufen hatte
- Rechtliche Grundlage: Verletzung der Artikel 5 und 6 DSGVO – Unternehmen hatte kein berechtigtes Interesse an der Datenmeldung bei streitiger Forderung
- Schadensersatz: BGH bestätigt Anspruch auf immateriellen Schadensersatz (500 Euro) nach Art. 82 DSGVO
- Negativer Schufa-Eintrag hat weitreichende Folgen: Kreditverweigerung, Probleme bei Wohnungssuche, keine Handyverträge oder Ratenkäufe möglich
- Für Verbraucher: Recht auf kostenlose jährliche Schufa-Auskunft, Möglichkeit zum Widerspruch bei unberechtigten Einträgen
- Für Unternehmen: Pflicht zum sorgfältigeren Umgang mit Datenmeldungen, finanzielle Risiken durch Schadensersatzforderungen bei Verstößen
- Handlungsempfehlung: Bei unberechtigten Einträgen sowohl die Schufa als auch das meldende Unternehmen kontaktieren und rechtlichen Rat einholen
Was ist die Schufa überhaupt und warum ist sie so wichtig?
Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine private Wirtschaftsauskunftei. Einfach ausgedrückt: Die Schufa sammelt Daten über das Zahlungsverhalten von fast allen Menschen in Deutschland und speichert diese. Wenn Sie beispielsweise einen Kredit aufnehmen, ein Girokonto eröffnen oder einen Online-Kauf auf Rechnung tätigen, fragt das Unternehmen, bei dem Sie dies tun, häufig Ihre Schufa-Daten ab.
Warum machen die das? Unternehmen wollen sich absichern. Sie wollen wissen, ob Sie zuverlässig Ihre Rechnungen bezahlen. Die Schufa gibt Auskunft darüber, wie kreditwürdig Sie sind – Ihre Bonität. Je besser Ihre Bonität, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sie einen Kredit bekommen, einen Mietvertrag abschließen oder online auf Rechnung einkaufen können.
Ein negativer Schufa-Eintrag ist also wie ein schlechter Leumund. Er signalisiert Unternehmen: „Vorsicht, dieser Kunde zahlt vielleicht nicht!“ Das kann erhebliche Auswirkungen auf Ihr Leben haben.
Beispiele, was ein negativer Schufa-Eintrag verhindern kann:
- Kredite: Banken lehnen Kreditanträge ab oder verlangen höhere Zinsen.
- Mietwohnungen: Vermieter entscheiden sich gegen Sie und für andere Bewerber ohne negativen Eintrag.
- Handyverträge: Mobilfunkanbieter verweigern Vertragsabschlüsse oder bieten nur teurere Tarife an.
- Online-Shopping: Kein Kauf auf Rechnung oder Ratenzahlung möglich.
- Versicherungen: Höhere Beiträge oder Ablehnung von Versicherungsanträgen.
- Energieverträge: Strom- und Gasanbieter verlangen Vorauskasse oder lehnen Verträge ab.
Kurz gesagt: Ein negativer Schufa-Eintrag schränkt Ihre finanzielle Freiheit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erheblich ein.
Der Fall vor dem Bundesgerichtshof: Vorschneller Schufa-Eintrag wegen einer Handyrechnung
Der Fall, über den der BGH in seinem Urteil vom 28.01.2025 (Az. VI ZR 183/22) entschieden hat, drehte sich um eine Frau und ihren Mobilfunkanbieter. Es ging um eine vermeintlich offene Handyrechnung und einen daraus resultierenden Schufa-Eintrag. Klingt erstmal unspektakulär, hat aber weitreichende Bedeutung für alle Verbraucher.
Was war passiert?
- Vertragsverlängerung und Widerruf: Die Frau hatte ihren Handyvertrag verlängert, widerrief diese Verlängerung aber kurz danach. Ein Widerruf bedeutet, dass man einen Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist rückgängig machen kann, ohne Gründe angeben zu müssen. Das ist ein wichtiges Recht für Verbraucher, insbesondere bei Verträgen, die online oder am Telefon abgeschlossen werden.
- Streit um die Rechnung: Trotz des Widerrufs stellte der Mobilfunkanbieter der Kundin weiterhin Rechnungen. Die Kundin war der Meinung, dass sie aufgrund des Widerrufs nichts mehr zahlen müsse. Es entstand ein Streit darüber, ob die Forderung des Mobilfunkanbieters berechtigt war.
- Schufa-Eintrag trotz Streits: Mitten in diesem Streit, und obwohl die Forderung noch nicht gerichtlich geklärt war, meldete der Mobilfunkanbieter die Kundin bei der Schufa. Das Unternehmen ging also davon aus, dass die Frau zahlungsunfähig oder -unwillig sei, obwohl die Sache noch gar nicht entschieden war.
- Lange Löschdauer: Zwar beantragte der Anbieter kurze Zeit später die Löschung des Eintrags, aber es dauerte ganze zwei Jahre, bis der Eintrag tatsächlich aus der Schufa entfernt wurde. Zwei Jahre mit einem negativen Schufa-Eintrag können für Betroffene eine sehr lange Zeit sein.
Die Folgen für die Kundin:
Durch den Schufa-Eintrag wurde die Kreditwürdigkeit der Frau herabgesetzt. Das hatte konkrete Auswirkungen: Ihre Hausbank legte eine geplante Kreditvergabe auf Eis. Zusätzlich fühlte sich die Frau stigmatisiert, also als „zahlungsunfähige oder zahlungsunwillige Kundin“ abgestempelt. Diese Stigmatisierung kann psychisch sehr belastend sein.
Der Rechtsweg:
Die Frau klagte nicht nur gegen die Zahlungsforderungen des Mobilfunkanbieters, sondern forderte auch Schadensersatz für den unberechtigten Schufa-Eintrag.
- Landgericht Koblenz (LG): Das Landgericht gab zunächst dem Mobilfunkanbieter Recht und verurteilte die Frau zur Zahlung der Rechnung. Den Schadensersatzanspruch der Frau wies das Gericht ab.
- Oberlandesgericht Koblenz (OLG): Das Oberlandesgericht sah die Sache anders. Es wies die Klage des Mobilfunkanbieters ab und gab der Frau Recht auf Schadensersatz. Das OLG argumentierte, dass der Mobilfunkanbieter gegen Datenschutzregeln verstoßen habe, indem er die Daten der Kundin an die Schufa meldete, obwohl die Forderung noch streitig und nicht gerichtlich bestätigt war (nicht tituliert).
- Bundesgerichtshof (BGH): Der BGH bestätigte im Ergebnis das Urteil des OLG. Die Richter in Karlsruhe stellten klar, dass der vorschnelle Schufa-Eintrag rechtswidrig war und die Frau Anspruch auf Schadensersatz hat.
Benötigen Sie Hilfe?
Handeln Sie jetzt – Wehren Sie sich gegen unberechtigte Schufa-Einträge!
Sind Sie von einem negativen Schufa-Eintrag betroffen und vermuten, dass dieser unberechtigt ist? Die jüngste BGH-Entscheidung stärkt Ihre Rechte als Verbraucher erheblich. Lassen Sie sich nicht länger durch falsche Einträge in Ihrer finanziellen Freiheit einschränken.
Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall individuell und gehen gezielt gegen unberechtigte Einträge vor. Wir unterstützen Sie bei der Löschung negativer Einträge und setzen, wenn nötig, auch Ihre Schadensersatzansprüche durch. Mit fundierter Erfahrung im Datenschutzrecht und einer klaren Strategie helfen wir Ihnen, Ihre Bonität wiederherzustellen.
Kontaktieren Sie uns für eine Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und erfahren Sie, welche konkreten Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sind. Jeder Tag mit einem falschen Eintrag kann Ihre finanzielle Situation weiter beeinträchtigen – nehmen Sie Ihre Rechte jetzt wahr!
Das Urteil des BGH im Detail: Datenschutz geht vor – auch bei vermeintlichen Schulden
Das Urteil des BGH (Urteil vom 28.01.2025, Az. VI ZR 183/22) ist ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz im Bereich Datenschutz. Es stärkt die Rechte von Bürgern gegenüber Unternehmen, die leichtfertig mit ihren persönlichen Daten umgehen.
Die wichtigsten Punkte des BGH-Urteils zur Datenschutzverletzung durch Schufa-Eintrag:
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Bezug auf den vorzeitigen Schufa-Eintrag stellt einen wichtigen Präzedenzfall im deutschen Datenschutzrecht dar. Der Fall betrifft eine Frau, die Opfer einer ungerechtfertigten Meldung an die Schufa wurde, und behandelt sowohl die rechtlichen Grundlagen für Datenschutzverletzungen als auch die angemessene Entschädigung für solche Verstöße.
Datenschutzverletzung durch vorschnellen Schufa-Eintrag
Der BGH bestätigte eindeutig, dass die Meldung an die Schufa in diesem Fall eine Verletzung des Datenschutzrechts darstellte. Konkret wurden Artikel 5 und 6 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verletzt. Die DSGVO bildet als EU-weites Gesetz die Grundlage für den Schutz personenbezogener Daten.
Artikel 5 DSGVO legt fundamentale Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten fest, darunter Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie Integrität und Vertraulichkeit. Artikel 6 DSGVO definiert die Bedingungen, unter denen die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig ist, etwa bei vorliegender Einwilligung, zur Vertragserfüllung oder bei berechtigtem Interesse des Unternehmens.
Im vorliegenden Fall erkannte der BGH kein berechtigtes Interesse des Mobilfunkanbieters an, die Daten an die Schufa zu übermitteln, da die Forderung streitig war und keine gerichtliche Entscheidung vorlag.
Anspruch auf immateriellen Schadensersatz
Der BGH bestätigte den Anspruch der Klägerin auf immateriellen Schadensersatz gemäß Artikel 82 DSGVO. Immaterieller Schadensersatz zielt auf die Entschädigung für nicht-finanzielle Schäden ab, wie seelisches Leid, Rufschädigung oder den Kontrollverlust über die eigenen Daten.
Artikel 82 DSGVO gewährt jeder Person, der durch eine Datenschutzverletzung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, das Recht auf Schadensersatz. Diese Regelung stellt ein zentrales Instrument zur Durchsetzung von Datenschutzrechten dar.
Angemessene Höhe des Schadensersatzes
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hatte der Frau einen Schadensersatz von 500 Euro zugesprochen. Obwohl die Klägerin eine höhere Summe (6.000 Euro) forderte, bestätigte der BGH die Angemessenheit der 500 Euro.
Bemerkenswert ist, dass die Bemessung des Schadensersatzes in Datenschutzfällen oft komplex ist und von verschiedenen Gerichten unterschiedlich gehandhabt wird. Es existieren keine festen Beträge für bestimmte Datenschutzverstöße. Bei der Festlegung berücksichtigen Gerichte verschiedene Faktoren wie die Schwere und Dauer des Verstoßes sowie die konkreten Auswirkungen für die betroffene Person.
Ausgleichsfunktion als primärer Zweck des Schadensersatzes
Der BGH stellte klar, dass beim immateriellen Schadensersatz primär die Ausgleichsfunktion im Vordergrund steht. Der Schadensersatz soll den erlittenen Schaden kompensieren und der betroffenen Person Genugtuung verschaffen.
Besonders betonte der BGH, dass der Schadensersatz keine Strafe für das Unternehmen sein soll und auch keine vorrangig abschreckende Wirkung (Generalprävention) haben soll. Das OLG Koblenz hatte in seiner Begründung noch auf die generalpräventive Funktion hingewiesen, was der BGH als Rechtsfehler kritisierte. Dieser Fehler hatte jedoch keine Auswirkungen auf das Ergebnis, da die Schadensersatzsumme von 500 Euro dennoch als angemessen bestätigt wurde.
Was bedeutet das Urteil für Verbraucher und Unternehmen?
Für Verbraucher:
Das Urteil des BGH stärkt die Rechte der Verbraucher erheblich durch mehr Schutz vor unberechtigten Schufa-Einträgen. Unternehmen dürfen nicht mehr so leichtfertig Schufa-Einträge veranlassen, insbesondere wenn Forderungen streitig sind. Verbraucher haben nun einen klareren Anspruch auf Schadensersatz bei unberechtigten Einträgen, wenn sie durch einen rechtswidrigen Schufa-Eintrag einen Schaden erleiden, beispielsweise durch die Ablehnung eines Kredits oder psychische Belastungen. Zusätzlich trägt das Urteil zur Sensibilisierung für Datenschutzrechte bei. Ihre Daten sind wertvoll und müssen geschützt werden.
Wenn Sie einen unberechtigten Schufa-Eintrag vermuten, sollten Sie verschiedene Maßnahmen ergreifen. Zunächst können Sie eine Schufa-Auskunft einholen, da Sie das Recht haben, einmal jährlich kostenlos eine Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anzufordern. Diese Auskunft zeigt Ihnen, welche Daten die Schufa über Sie gespeichert hat.
Als nächstes sollten Sie den Eintrag genau überprüfen. Ist er berechtigt? Handelt es sich um eine streitige Forderung oder ist die Forderung möglicherweise bereits verjährt? Falls Sie den Eintrag für unberechtigt halten, können Sie Widerspruch bei der Schufa einlegen und die Löschung des Eintrags fordern. Dabei ist es wichtig, Ihren Widerspruch zu begründen und gegebenenfalls Belege wie Widerrufsbestätigungen oder Zahlungsnachweise vorzulegen.
Parallel dazu sollten Sie das Unternehmen kontaktieren, das den Eintrag veranlasst hat und es auffordern, den Eintrag bei der Schufa zu korrigieren oder zu löschen. Wenn Ihr Widerspruch erfolglos bleibt oder Sie Schadensersatz fordern möchten, kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat bei einem Anwalt für Datenschutzrecht oder Verbraucherrecht einzuholen.
Für Unternehmen:
Für Unternehmen bedeutet das Urteil, dass sie einen sorgfältigeren Umgang mit Schufa-Meldungen pflegen müssen. Sie sollten vorsichtiger sein, bevor sie Daten an die Schufa melden, besonders bei streitigen Forderungen oder wenn keine gerichtliche Entscheidung vorliegt.
Unternehmen müssen außerdem sicherstellen, dass ihre Datenverarbeitung DSGVO-konform ist. Dies umfasst die Beachtung der Grundsätze des Datenschutzes gemäß Art. 5 DSGVO sowie das Vorhandensein einer Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 6 DSGVO.
Das BGH-Urteil verdeutlicht das Schadensersatzrisiko für Unternehmen: Wer gegen Datenschutzregeln verstößt und unberechtigte Schufa-Einträge veranlasst, muss mit Schadensersatzforderungen rechnen. Datenschutzverstöße können für Unternehmen somit teuer werden.
Fazit
Das Urteil des BGH zum Schufa-Eintrag zeigt, dass der Datenschutz auch im Wirtschaftsleben eine wichtige Rolle spielt. Verbraucher sind nicht machtlos gegenüber großen Unternehmen und haben Rechte, wenn es um ihre persönlichen Daten geht. Seien Sie wachsam, prüfen Sie Ihre Schufa-Einträge und scheuen Sie sich nicht, Ihre Rechte einzufordern! Das aktuelle Urteil ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und stärkt das Vertrauen der Verbraucher in den Datenschutz.