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Schmerzensgeld bei Körperverletzung

Gewalt erlitten? So erhalten Sie Schmerzensgeld!

Opfer einer Körperverletzung leiden nicht nur unter den physischen und psychischen Folgen des Angriffs, sondern oft auch unter finanziellen Belastungen. Arztkosten, verpasste Arbeitszeit und die Kosten für eine Therapie können schnell zu einer enormen Belastung werden. Wussten Sie, dass Sie als Opfer einer Körperverletzung Anspruch auf Schmerzensgeld haben? Dieses soll das erlittene Unrecht finanziell ausgleichen und Ihnen helfen, die Folgen der Tat besser zu bewältigen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über das Thema Schmerzensgeld bei Körperverletzung: von den rechtlichen Grundlagen über die Höhe des Anspruchs bis hin zu den Schritten, die Sie unternehmen müssen, um Ihr Recht durchzusetzen.

Übersicht

Schmerzensgeld bei Körperverletzung
(Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Schmerzensgeld dient als immaterieller Schadensersatz, um psychisches und physisches Leid auszugleichen.
  • Grundlage des Schmerzensgeldanspruchs ist § 253 Abs. 2 BGB, der die Entschädigung immaterieller Schäden regelt.
  • Anspruchsvoraussetzungen: Vorliegen eines immateriellen Schadens, Rechtswidrigkeit der Handlung, Verschulden des Täters und Kausalität zwischen Tat und Verletzung.
  • Verschulden des Täters kann sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig erfolgen.
  • Art der Körperverletzung beeinflusst die Höhe des Schmerzensgeldes, z. B. einfache oder schwere Körperverletzung.
  • Psychische Folgen wie PTBS können ebenfalls zu einem Schmerzensgeldanspruch führen.
  • Bemessung der Höhe orientiert sich an Schwere der Verletzung, Dauer der Heilung und bleibenden Folgen.
  • Schmerzensgeldtabellen bieten eine Orientierungshilfe, haben jedoch keine rechtliche Bindung.
  • Durchsetzung des Anspruchs erfolgt außergerichtlich oder gerichtlich, je nach Kooperation des Schädigers.
  • Verjährung des Anspruchs tritt in der Regel nach drei Jahren ein.

Rechtliche Grundlagen des Schmerzensgeldes bei Körperverletzung

Schmerzensgeld bietet den Opfern einer Körperverletzung die Möglichkeit, finanziellen Ausgleich für erlittene Schmerzen und Leiden zu erhalten. Es handelt sich hierbei um einen immateriellen Schadensersatz, der dazu dient, sowohl psychisches als auch physisches Leid zu kompensieren. Die Grundlage für solche Ansprüche findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), speziell im § 253 Abs. 2 BGB. Dieser Paragraph stellt sicher, dass auch nicht materielle Schäden – wie Schmerz und Leid – rechtlich anerkannt und entschädigt werden können. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld ist dabei zusätzlich zu anderen Schadensersatzansprüchen möglich.

Der Unterschied zwischen materiellem und immateriellem Schadensersatz ist wichtig zu verstehen. Während der materielle Schadensersatz für konkret bezifferbare Schäden wie Heilbehandlungskosten oder Verdienstausfall gewährt wird, umfasst das Schmerzensgeld die Wiedergutmachung für seelische und körperliche Belastungen. Die Kombination aus beiden Ersatzarten soll den Betroffenen sowohl die direkten als auch die indirekten Folgen einer Körperverletzung abmildern.

§ 253 Abs. 2 BGB: Die Rechtsgrundlage für Schmerzensgeld

§ 253 Abs. 2 BGBregelt explizit die Entschädigung für immaterielle Schäden bei Verletzung bestimmter Rechtsgüter. Diese Regelung bildet die zentrale Basis für Schmerzensgeldansprüche im deutschen Rechtssystem. Der Gesetzestext lautet sinngemäß: „Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht vermögensmäßig ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.“ Dies zeigt, dass es nicht nur um materielle Verluste geht, sondern auch um die Entschädigung für das Leiden des Opfers.

Durch diese Norm wird sichergestellt, dass das Leid der Betroffenen nicht unbeachtet bleibt. Es ist entscheidend zu verstehen, dass die Gewährung von Schmerzensgeld keine automatische Folge einer Körperverletzung ist. Der Geschädigte muss die Voraussetzungen erfüllen, die im Gesetz festgelegt sind.

Voraussetzungen für einen Schmerzensgeldanspruch bei Körperverletzung

Um Schmerzensgeld nach einer Körperverletzung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Voraussetzungen sind entscheidend, damit der Anspruch durchgesetzt werden kann. Dazu gehören das Vorliegen eines immateriellen Schadens, eine Anspruchsgrundlage (§ 253 Abs. 2 BGB), das Verschulden des Täters (einschließlich der Rechtswidrigkeit der Handlung) und die Kausalität zwischen Handlung und Verletzung.

Rechtswidrigkeit der Körperverletzung

Die Rechtswidrigkeit einer Körperverletzung ist eine grundlegende Voraussetzung für die Gewährung von Schmerzensgeld. Eine Körperverletzung ist dann rechtswidrig, wenn sie ohne einen Rechtfertigungsgrund erfolgt. Typische Rechtfertigungsgründe sind Notwehr oder die Einwilligung des Verletzten. So kann beispielsweise bei einer freiwilligen Teilnahme an einem Kontaktsport die Einwilligung zur Verletzungsgefahr bestehen, wodurch ein Schmerzensgeldanspruch für Verletzungen, die im Rahmen des üblichen Risikos liegen, in der Regel ausgeschlossen ist.

Es gibt jedoch auch Grenzen der Einwilligung. Wenn die zugefügte Verletzung über das übliche Maß hinausgeht oder gegen die guten Sitten verstößt, kann trotz vorheriger Einwilligung ein Schmerzensgeldanspruch bestehen. Daher ist eine genaue Prüfung des Einzelfalls erforderlich.

Verschulden des Täters

Neben der Rechtswidrigkeit muss auch ein Verschulden des Täters vorliegen. Verschulden bedeutet, dass der Täter vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben muss. Vorsatz liegt vor, wenn der Täter die Körperverletzung bewusst herbeiführt oder die mögliche Tatbestandsverwirklichung erkennt und billigend in Kauf nimmt, während Fahrlässigkeit bedeutet, dass der Täter die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat und es dadurch zu einer Verletzung kam.

Auch bei fahrlässiger Körperverletzung besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Ein Beispiel hierfür wäre ein Verkehrsunfall, bei dem der Unfallverursacher die Verkehrsregeln missachtet und dadurch eine andere Person verletzt.

Kausalität zwischen Handlung und Verletzung

Schließlich muss ein Zusammenhang (Kausalität) zwischen der Handlung des Täters und der erlittenen Verletzung bestehen. Das bedeutet, dass die Verletzung direkt auf die Handlung des Täters zurückzuführen sein muss. Ist dieser Zusammenhang nicht eindeutig nachweisbar, kann der Anspruch auf Schmerzensgeld scheitern.

Die Beweisführung spielt hierbei eine zentrale Rolle. Geschädigte sollten deshalb alle relevanten Belege, wie ärztliche Atteste und Zeugenaussagen, sorgfältig dokumentieren, um die Kausalität glaubhaft darlegen zu können.

Ein gutes Verständnis der Voraussetzungen für einen Schmerzensgeldanspruch trägt dazu bei, die Erfolgsaussichten eines solchen Anspruchs realistisch einzuschätzen.

Arten der Körperverletzung und ihre Auswirkungen auf das Schmerzensgeld

Die Art der Körperverletzung hat erheblichen Einfluss auf die Höhe des Schmerzensgeldes. Unterschiedliche Arten der Körperverletzung werden auch unterschiedlich bewertet, was die Bemessung des Schmerzensgeldes betrifft. Man unterscheidet in der Regel zwischen einfacher Körperverletzung, gefährlicher oder schwerer Körperverletzung und den psychischen Folgen einer Körperverletzung.

Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB)

Eine einfache Körperverletzung nach § 223 StGB liegt vor, wenn jemand einer anderen Person körperlichen Schaden zufügt, ohne dass besondere erschwerende Umstände vorliegen. Diese Verletzungen umfassen beispielsweise Prellungen und Schnittwunden. Leichte Knochenbrüche könnten jedoch als schwerere Verletzungen klassifiziert werden. In der Regel fällt das Schmerzensgeld für solche Verletzungen eher gering aus, da die Folgen meist zeitlich begrenzt und vollständig heilbar sind.

Gefährliche und schwere Körperverletzung (§§ 224, 226 StGB)

Gefährliche Körperverletzungen gemäß § 224 StGB beinhalten erschwerende Umstände, wie den Einsatz von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen. Schwere Körperverletzungen nach § 226 StGB liegen vor, wenn die Tat zu dauerhaften Gesundheitsschäden führt, wie etwa der Verlust eines Sinnesorgans oder einer Gliedmaße. Für diese Art von Verletzungen wird in der Regel ein deutlich höheres Schmerzensgeld zugesprochen, da die Folgen schwerwiegend und oft dauerhaft sind. Hier kann das Schmerzensgeld mehrere tausend Euro betragen, abhängig vom Einzelfall.

Psychische Folgen von Körperverletzungen

Neben den körperlichen Verletzungen können auch psychische Folgen einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Opfer unter Angstzuständen, Panikattacken oder posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) leidet. In den letzten Jahren wird den psychischen Folgen zunehmend mehr Bedeutung beigemessen, und entsprechende Ansprüche werden häufiger anerkannt. Auch hier spielt eine gute Dokumentation der Symptome und ggf. ein psychologisches Gutachten eine entscheidende Rolle, um die Höhe des Schmerzensgeldes zu bestimmen.

Die verschiedenen Arten der Körperverletzung beeinflussen somit direkt die Höhe des möglichen Schmerzensgeldes. Eine genaue Einschätzung hängt immer vom individuellen Fall und der jeweiligen Rechtsprechung ab.

Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes

Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach verschiedenen Kriterien, die von der Rechtsprechung entwickelt wurden. Diese Kriterien sollen sicherstellen, dass die Entschädigung angemessen und gerecht ist. Dabei gibt es keine pauschalen Summen, sondern immer eine Einzelfallentscheidung, die die individuellen Umstände berücksichtigt.

Rechtliche Kriterien zur Schmerzensgeldbemessung

Die Bemessung der Schmerzensgeldhöhe erfolgt anhand mehrerer Faktoren. Zu den wichtigsten Kriterien zählen:

  • Schwere der Verletzung: Je schwerer die körperlichen und seelischen Schäden sind, desto höher fällt in der Regel das Schmerzensgeld aus. Dauerhafte Schäden oder Behinderungen führen zu deutlich höheren Entschädigungsbeträgen.
  • Dauer der Heilbehandlung: Eine langwierige Behandlung und damit einhergehende Einschränkungen im Alltag erhöhen ebenfalls die Höhe des Schmerzensgeldes.
  • Bleibende Folgen: Sind die Folgen der Verletzung dauerhaft, etwa bei Amputationen oder dauerhaften Schmerzen, steigt das Schmerzensgeld entsprechend.
  • Schmerzintensität und -dauer: Auch die subjektiv erlebte Schmerzintensität und deren Dauer werden berücksichtigt.

Die genannten Kriterien zeigen, dass eine pauschale Bemessung des Schmerzensgeldes nicht möglich ist. Stattdessen muss jeder Fall individuell geprüft werden, um eine angemessene Summe festzulegen.

Schmerzensgeldtabellen und ihre Bedeutung

Zur Orientierung dienen oft sogenannte Schmerzensgeldtabellen. Diese Tabellen fassen Urteile zusammen, die in der Vergangenheit zu Schmerzensgeldansprüchen ergangen sind, und geben damit einen Anhaltspunkt für die Bemessung der Entschädigung. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass diese Tabellen keine rechtliche Bindungswirkung haben. Sie dienen lediglich als Orientierungshilfe, da jeder Fall unterschiedlich ist und individuell bewertet wird.

Ein Beispiel aus einer Schmerzensgeldtabelle: Für eine einfache Fraktur eines Unterarms können je nach Umständen etwa 500 bis über 2.500 Euro an Schmerzensgeld zugesprochen werden. Bei dauerhaften Einschränkungen können diese Summen jedoch erheblich höher ausfallen.

Beispiele für Schmerzensgeldhöhen bei typischen Verletzungen

Um einen Eindruck von den möglichen Schmerzensgeldbeträgen zu vermitteln, sind hier einige typische Fälle aufgeführt:

  • Leichte Prellungen und Schnittwunden: Schmerzensgeld in der Regel zwischen 200 und 1.000 Euro, abhängig von der Dauer der Beschwerden.
  • Schwere Körperverletzung mit bleibenden Schäden: Hier kann das Schmerzensgeld schnell in den fünfstelligen Bereich gehen, insbesondere wenn dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen bestehen.
  • Psychische Traumata, wie etwa PTBS nach einer schweren Körperverletzung: Je nach Ausmaß der psychischen Belastung können mehrere tausend Euro zugesprochen werden.

Die Bemessung der Schmerzensgeldhöhe ist somit ein komplexer Vorgang, der viele verschiedene Faktoren berücksichtigt. Eine genaue Einschätzung kann oft nur durch juristische Expertise erfolgen, wobei Schmerzensgeldtabellen eine wertvolle Orientierungshilfe bieten.

Durchsetzung des Schmerzensgeldanspruchs

Die Durchsetzung eines Schmerzensgeldanspruchs kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Opfer einer Körperverletzung haben die Möglichkeit, ihren Anspruch außergerichtlich oder gerichtlich geltend zu machen. Die Wahl des Weges hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Kooperationsbereitschaft des Täters oder dessen Versicherung sowie der Erfolgsaussicht einer Einigung ohne gerichtliches Verfahren.

Außergerichtliche Geltendmachung

Oft wird versucht, das Schmerzensgeld zunächst außergerichtlich geltend zu machen. Dies bedeutet, dass der Geschädigte oder dessen Anwalt den Schädiger oder dessen Versicherung kontaktiert, um eine Einigung zu erzielen. In vielen Fällen sind die Versicherungen des Schädigers bereit, eine Entschädigung zu zahlen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Der Vorteil einer außergerichtlichen Einigung liegt darin, dass sie in der Regel schneller und kostengünstiger ist als ein Gerichtsverfahren.

Für eine erfolgreiche außergerichtliche Einigung ist es wichtig, alle relevanten Beweise vorzulegen, die den Anspruch belegen. Dazu gehören ärztliche Atteste, Zeugenaussagen und ggf. psychologische Gutachten. Auch eine klare Darstellung der erlittenen Schmerzen und der daraus resultierenden Beeinträchtigungen ist entscheidend, um den Schmerzensgeldanspruch zu untermauern.

Gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs

Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein oder die angebotene Entschädigung als unangemessen erscheinen, bleibt der gerichtliche Weg zur Durchsetzung des Anspruchs. In diesem Fall muss der Geschädigte Klage beim zuständigen Gericht einreichen. Ein Gerichtsverfahren ist jedoch oft zeitaufwändig und mit Kosten verbunden, insbesondere wenn eine anwaltliche Vertretung erforderlich ist.

Vor Gericht muss der Geschädigte die Rechtswidrigkeit der Verletzung, das Verschulden des Täters sowie die Kausalität zwischen der Tat und der Verletzung beweisen. Auch hier spielen die bereits erwähnten Belege eine wichtige Rolle. Das Gericht entscheidet dann, ob und in welcher Höhe ein Schmerzensgeld zugesprochen wird.

Beweisführung und Dokumentation

Eine sorgfältige Beweissicherung und Dokumentation der Verletzungen ist unerlässlich, um den Anspruch auf Schmerzensgeld erfolgreich durchsetzen zu können. Dazu gehören neben ärztlichen Bescheinigungen auch Fotos der Verletzungen, detaillierte Tagebuchaufzeichnungen über Schmerzen und Einschränkungen im Alltag sowie Zeugenaussagen. Je besser die Verletzungen und deren Auswirkungen dokumentiert sind, desto größer sind die Erfolgsaussichten bei der Durchsetzung des Schmerzensgeldanspruchs.

Opfer sollten möglichst frühzeitig damit beginnen, alle relevanten Informationen zu sammeln und diese strukturiert aufzubewahren. Dies erleichtert nicht nur die außergerichtliche Geltendmachung, sondern ist auch im Falle eines Gerichtsverfahrens von großer Bedeutung.

Verjährung von Schmerzensgeldansprüchen

Schmerzensgeldansprüche unterliegen, wie alle zivilrechtlichen Ansprüche, bestimmten Verjährungsfristen. Die Verjährung ist ein wichtiger Faktor, den Betroffene unbedingt berücksichtigen sollten, da ein verjährter Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann. Daher ist es entscheidend zu wissen, welche Fristen gelten und wie diese gegebenenfalls gehemmt oder unterbrochen werden können.

Gesetzliche Verjährungsfristen

Nach § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist für Schmerzensgeldansprüche drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Geschädigte Kenntnis von der Verletzung und der Person des Schädigers erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Das bedeutet, dass die Verjährung erst zum Jahresende startet und ab dann drei Jahre läuft. Es ist also wichtig, den Zeitpunkt der Kenntnisnahme genau zu dokumentieren, da dieser entscheidend für die Berechnung der Verjährungsfrist ist.

Hemmung und Unterbrechung der Verjährung

In bestimmten Fällen kann die Verjährung gehemmt oder unterbrochen werden, wodurch sich die Frist verlängert. Eine Hemmung der Verjährung tritt zum Beispiel dann ein, wenn zwischen den Parteien Verhandlungen geführt werden. Während dieser Zeit ruht die Verjährung, und die Frist verlängert sich um den Zeitraum der Hemmung.

Eine Unterbrechung der Verjährung, die dazu führt, dass die Frist von neuem zu laufen beginnt, kann durch bestimmte Maßnahmen wie die Erhebung einer Klage oder die Zustellung eines Mahnbescheids erfolgen. Für Betroffene ist es daher ratsam, im Zweifel rechtzeitig rechtliche Schritte einzuleiten, um die Verjährung zu verhindern.

Kenntnisse über die Verjährungsfristen und die Möglichkeiten, diese zu hemmen oder zu unterbrechen, sind entscheidend für die erfolgreiche Durchsetzung eines Schmerzensgeldanspruchs. Betroffene sollten daher nicht zögern, rechtzeitig aktiv zu werden, um ihre Ansprüche zu sichern.

Besondere Konstellationen bei Schmerzensgeldansprüchen

In bestimmten Situationen können besondere rechtliche Konstellationen die Höhe oder sogar den Anspruch auf Schmerzensgeld beeinflussen. Diese speziellen Fälle sind oft komplex und bedürfen einer detaillierten Betrachtung, da sie von den allgemeinen Regelungen abweichen können. Hierzu zählen Schmerzensgeldansprüche bei fahrlässiger Körperverletzung, Fälle von Mitverschulden des Verletzten und besondere Aspekte bei Verkehrsunfällen.

Schmerzensgeld bei fahrlässiger Körperverletzung

Auch bei einer fahrlässigen Körperverletzung besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Täter nicht mit der erforderlichen Sorgfalt gehandelt hat, die von einer ordentlichen und gewissenhaften Person in derselben Situation erwartet werden könnte. Ein typisches Beispiel für eine fahrlässige Körperverletzung ist ein Verkehrsunfall, bei dem der Unfallverursacher aufgrund von Unachtsamkeit oder Leichtsinn eine andere Person verletzt.

Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich auch hier nach der Schwere der Verletzung und den individuellen Umständen des Falls. Besonders wichtig ist in diesen Fällen die sorgfältige Dokumentation der Verletzungen sowie die genaue Darstellung des Unfallhergangs, um die Ansprüche erfolgreich geltend machen zu können.

Mitverschulden des Verletzten

In einigen Fällen kann dem Verletzten ein Mitverschulden an der Entstehung oder Verschlimmerung der Verletzung angelastet werden. Ein Mitverschulden führt in der Regel dazu, dass das Schmerzensgeld anteilig gekürzt wird. Dies ist der Fall, wenn das Verhalten des Verletzten zur Entstehung des Schadens beigetragen hat. Ein Beispiel wäre ein Radfahrer, der ohne Helm fährt und bei einem Unfall schwerere Kopfverletzungen erleidet, als dies mit Helm der Fall gewesen wäre.

Das Gericht wird in solchen Fällen eine Quotierung vornehmen, bei der der Schadensersatzanspruch um den Anteil des Mitverschuldens reduziert wird. Es ist daher wichtig, dass sich Betroffene im Klaren darüber sind, dass eigenes fahrlässiges Verhalten Auswirkungen auf die Höhe des Schmerzensgeldes haben kann.

Schmerzensgeld bei Verkehrsunfällen

Verkehrsunfälle sind eine der häufigsten Ursachen für Körperverletzungen, bei denen Schmerzensgeld geltend gemacht wird. Dabei kommt es besonders auf die Rolle der Kfz-Haftpflichtversicherung an, da diese in den meisten Fällen für die Regulierung des Schadens verantwortlich ist.

Bei Verkehrsunfällen sind oft mehrere Parteien beteiligt, was die Beweisführung und die Feststellung der Schuldfrage erschweren kann. Wichtig ist hier die Beweissicherung, etwa durch Unfallberichte, Fotos von der Unfallstelle und Aussagen von Zeugen. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich auch hier nach der Schwere der erlittenen Verletzungen und den individuellen Umständen des Unfalls.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ist grundsätzlich verpflichtet, das Schmerzensgeld zu zahlen. Es ist jedoch ratsam, sich bei komplizierten Fällen anwaltlich vertreten zu lassen, um eine angemessene Entschädigung sicherzustellen.

Rechtliche Folgen und Nebenaspekte des Schmerzensgeldes

Neben der reinen Geltendmachung des Schmerzensgeldes gibt es auch weitere rechtliche Aspekte, die berücksichtigt werden sollten. Diese betreffen unter anderem die steuerliche Behandlung des Schmerzensgeldes, Auswirkungen auf Sozialleistungen sowie die Frage der Abtretung oder Pfändung von Ansprüchen.

Steuerliche Behandlung von Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ist in der Regel steuerfrei. Dies ergibt sich aus den relevanten Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes, wonach Entschädigungen für immaterielle Schäden von der Steuer befreit sind. Das bedeutet, dass das Opfer das erhaltene Schmerzensgeld nicht versteuern muss, unabhängig von der Höhe des Betrags. Dies gilt auch für Schmerzensgeldzahlungen, die im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs oder Urteils geleistet werden.

Auswirkungen auf Sozialleistungen

Schmerzensgeld kann unter Umständen Auswirkungen auf den Bezug von Sozialleistungen haben, insbesondere wenn es um die Frage geht, ob das Schmerzensgeld als Vermögen angerechnet wird. In der Regel wird das Schmerzensgeld jedoch als Schonvermögen behandelt, solange es zur Kompensation der erlittenen Schmerzen und Leiden verwendet wird. Es empfiehlt sich, das erhaltene Schmerzensgeld auf einem separaten Konto zu verwahren, um gegenüber Sozialbehörden nachweisen zu können, dass es sich um eine zweckgebundene Zahlung handelt.

Abtretung und Pfändung von Schmerzensgeldansprüchen

Schmerzensgeldansprüche sind grundsätzlich nicht abtretbar und auch nur unter bestimmten Bedingungen pfändbar. Dies liegt daran, dass der Anspruch auf Schmerzensgeld höchstpersönlicher Natur ist. Er dient dem Ausgleich für erlittenes Leid und soll daher nicht als allgemeine Geldforderung betrachtet werden. In besonderen Fällen, etwa wenn das Schmerzensgeld bereits ausgezahlt wurde, kann es jedoch unter bestimmten Umständen gepfändet werden. Hierbei gelten strenge rechtliche Vorgaben, die den Schutz des Opfers sicherstellen sollen.

Schmerzensgeld im Erbfall

Ein weiterer Nebenaspekt ist die Frage, ob ein Schmerzensgeldanspruch vererblich ist. Grundsätzlich gilt, dass der Anspruch auf Schmerzensgeld nicht vererblich ist, solange der Geschädigte noch lebt. Stirbt der Geschädigte jedoch nach rechtskräftiger Feststellung des Anspruchs, geht dieser Anspruch auf die Erben über. Wichtig ist hierbei, dass der Anspruch bereits vor dem Tod des Geschädigten rechtskräftig festgestellt wurde, etwa durch ein Urteil oder einen Vergleich.

Diese Nebenaspekte machen deutlich, dass Schmerzensgeldansprüche nicht nur in Bezug auf die Durchsetzung komplex sind, sondern auch zahlreiche rechtliche Folgen und Fragestellungen mit sich bringen, die es zu berücksichtigen gilt.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung für nicht-materielle Schäden, wie körperliches oder psychisches Leid. Es wird bei Verletzungen von Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung gewährt und soll das erlittene Unrecht ausgleichen. Gesetzlich geregelt in § 253 Abs. 2 BGB.

Beispiel: Eine Person erleidet durch einen Verkehrsunfall Verletzungen und erhält Schmerzensgeld für die Schmerzen und die damit verbundenen Einschränkungen.

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Immaterieller Schadensersatz

Immaterieller Schadensersatz ist eine Entschädigung für Schäden, die keinen materiellen Wert haben, wie Schmerz, Leiden oder Angst. Er wird oft durch Schmerzensgeld abgedeckt und unterscheidet sich vom materiellen Schadensersatz, der konkrete finanzielle Verluste ersetzt.

Beispiel: Nach einem traumatischen Erlebnis erhält ein Opfer eine Entschädigung für die psychischen Folgen wie Angstzustände.

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Rechtswidrigkeit

Rechtswidrigkeit bezeichnet eine Handlung, die gegen das Gesetz verstößt und für die kein rechtlicher Rechtfertigungsgrund vorliegt. Nur bei rechtswidrigem Verhalten kann Schmerzensgeld gefordert werden.

Beispiel: Jemand verletzt eine Person absichtlich und ohne Notwehrsituation. Diese Tat ist rechtswidrig, und der Verletzte kann Schmerzensgeld fordern.

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Verschulden

Verschulden beschreibt das rechtswidrige Verhalten einer Person, sei es vorsätzlich oder fahrlässig. Ein Schmerzensgeldanspruch setzt voraus, dass der Täter die Verletzung schuldhaft verursacht hat.

Beispiel: Ein Autofahrer verursacht durch überhöhte Geschwindigkeit einen Unfall. Auch wenn es keine Absicht war, liegt fahrlässiges Verschulden vor.

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Kausalität

Kausalität bedeutet, dass ein Schaden unmittelbar auf eine Handlung zurückzuführen ist. Um Schmerzensgeld zu erhalten, muss bewiesen werden, dass die Verletzung durch die Handlung des Täters verursacht wurde.

Beispiel: Eine Person erleidet durch einen Schlag eine Kopfverletzung. Der Zusammenhang zwischen Schlag und Verletzung ist die Kausalität.

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Einwilligung

Einwilligung beschreibt die Zustimmung einer Person zu einer Handlung, die sie betrifft. Bei einvernehmlichen Handlungen, wie Kontaktsport, kann ein Schmerzensgeldanspruch ausgeschlossen sein, wenn der Verletzte dem Risiko zugestimmt hat.

Beispiel: Ein Boxer kann nach einem regulären Kampf keinen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen, da er durch seine Teilnahme das Risiko akzeptiert hat.

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Fahrlässigkeit

Fahrlässigkeit bedeutet, dass eine Person die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch einen Schaden verursacht. Auch fahrlässige Handlungen können zu einem Schmerzensgeldanspruch führen.

Beispiel: Ein Autofahrer achtet nicht auf den Verkehr und verursacht einen Unfall. Dies wird als fahrlässig angesehen, und der Geschädigte kann Schmerzensgeld verlangen.

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Verjährung

Verjährung ist der gesetzliche Zeitraum, nach dem Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können. Für Schmerzensgeldansprüche gilt in der Regel eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem der Geschädigte von der Verletzung und dem Täter Kenntnis erlangt.

Beispiel: Ein Opfer muss innerhalb von drei Jahren nach einer Körperverletzung Schmerzensgeld einklagen, sonst verfällt der Anspruch.

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