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Fußgängerhaftung bei Überqueren der Fahrbahn und Zusammenstoß mit Motorrad

Ein folgenschwerer Unfall zwischen Motorrad und Fußgängerin erschüttert die L.-Straße in T. und führt zu einem Rechtsstreit um Schadensersatz in Höhe von über 200.000 Euro. Das Landgericht Hagen urteilt: Die Fußgängerin trägt die alleinige Schuld, da sie die Straße überquerte, ohne auf den Verkehr zu achten. Der Motorradfahrer hatte „keine Chance“, den Unfall zu verhindern, trotz der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Klägerinnen forderten die Erstattung von Behandlungskosten für eine verletzte Person, die nach einem Verkehrsunfall entstanden sind.
  • Der Unfall ereignete sich während der Fahrt eines Motorrads, das der Beklagte steuerte, während ein weiteres Fahrzeug nach rechts abbog.
  • Es gab Unstimmigkeiten über den genauen Hergang des Unfalls und die Frage, wer verantwortlich war.
  • Das Gericht wies die Klage der Klägerinnen ab, was bedeutet, dass sie keinen Anspruch auf Schadensersatz erhielten.
  • Die Entscheidung basierte auf der Annahme, dass die Geschädigte an dem Unfall im Wesentlichen selbst schuld war.
  • Die Klägerinnen müssen die Kosten des Rechtsstreits selbst tragen, was eine finanzielle Belastung darstellt.
  • Die Entscheidung des Gerichts könnte als Präzedenzfall für ähnliche Verkehrsunfälle dienen, insbesondere bezüglich der Verantwortung der Unfallbeteiligten.
  • Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass die Beklagten die Möglichkeit haben, den Betrag einzufordern, falls die Klägerinnen gegen die Entscheidung vorgehen.
  • Verletzte müssen darauf achten, Beweise zu sichern, um ihre Ansprüche gegebenenfalls durchsetzen zu können.
  • Betroffene sollten im Falle eines Unfalls rechtzeitig rechtlichen Rat einholen, um ihre Stellung zu klären und Ansprüche zu wahren.

Fußgängerunfall: Haftung und Schadensersatz bei Kollision mit Motorrad

Fußgängerhaftung im Straßenverkehr
Das Landgericht Hagen entschied, dass eine Fußgängerin die alleinige Schuld an einem schweren Unfall mit einem Motorrad trägt, da sie die Straße ohne ausreichende Vorsicht betrat, weshalb die Krankenkassen die Kosten für die Behandlung und Pflege tragen müssen. (Symbolfoto: Flux gen.)

Im Straßenverkehr ist die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer von großer Bedeutung. Besonders Fußgänger sind durch ihre Verletzlichkeit stark gefährdet, vor allem wenn sie die Fahrbahn überqueren. Die Rechtslage Fußgänger unterscheidet sich in vielen Aspekten von der anderer Verkehrsteilnehmer, was im Haftungsrecht eine zentrale Rolle spielt. Bei einem Verkehrsunfall, der durch den Zusammenstoß zwischen einem Fußgänger und einem Motorrad verursacht wird, stellen sich häufig Fragen zur Unfallverursachung und der Schuldfrage. Hierbei kommen nicht nur die Straßenverkehrsordnung und die örtliche Verkehrssituation ins Spiel, sondern auch spezifische Regelungen zum Fußgängerschutz.

Ein wesentliches Element in solchen Fällen ist die Klärung der Haftungsfragen und der daraus resultierenden Schadensersatzansprüche. Die Verantwortung für einen Unfall wird in der Regel unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrssituation und des Verhaltens aller beteiligten Parteien bewertet. Besonders relevant wird dies, wenn es um Personenschäden geht, die Fußgänger bei einem Motorradunfall erleiden können.

Hierbei sind auch die Rechte und Pflichten von Fußgängern zu beachten, die die Sicherheit im Straßenverkehr maßgeblich beeinflussen. Um die komplexen Aspekte der Fußgängerhaftung zu verstehen, wird im Folgenden ein konkreter Fall betrachtet, der aufzeigt, wie diese rechtlichen Fragestellungen in der Praxis behandelt werden.

Der Fall vor Gericht


Haftungsausschluss bei schwerem Unfall zwischen Motorrad und Fußgängerin

Das Landgericht Hagen hat in einem Urteil vom 27.07.2023 (Az. 8 O 302/22) die Klage zweier Krankenkassen auf Schadensersatz nach einem schweren Unfall zwischen einem Motorradfahrer und einer Fußgängerin abgewiesen. Die Klägerinnen hatten aus übergegangenem Recht Behandlungs- und Pflegekosten in Höhe von insgesamt über 200.000 Euro geltend gemacht.

Unfallhergang und Verletzungen

Der Unfall ereignete sich am 25.06.2019 gegen 22:45 Uhr auf der L.-straße in T. Der Beklagte befuhr mit seinem Motorrad die Straße, als die Geschädigte diese überqueren wollte. Es kam zur Kollision, bei der die Fußgängerin schwerste Verletzungen erlitt. Sie erlitt unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma, Beckenbrüche und diverse weitere Frakturen. In der Folge wurde sie mehrfach operiert und ist seitdem dauerhaft pflegebedürftig.

Gerichtliche Bewertung des Unfallhergangs

Das Gericht stützte sich bei der Beurteilung des Unfallhergangs maßgeblich auf ein im Ermittlungsverfahren eingeholtes Sachverständigengutachten. Danach fuhr der Motorradfahrer mit einer Geschwindigkeit von 43-58 km/h und hatte nur 1,4 Sekunden Reaktionszeit, als die Fußgängerin 1,5-2 Meter weit auf die Straße trat.

Nach Auffassung des Gerichts traf die Fußgängerin die alleinige Schuld am Unfall. Sie habe gegen ihre Sorgfaltspflichten aus § 25 Abs. 3 StVO verstoßen, indem sie die Straße betrat, ohne sich ausreichend zu vergewissern, dass kein Fahrzeug nahte. Der Motorradfahrer hingegen habe nicht mit einem solchen Verhalten rechnen müssen und sich auf den Vertrauensgrundsatz berufen können.

Haftungsausschluss trotz Betriebsgefahr des Motorrads

Das Gericht sah auch keinen Anlass, eine Mithaftung des Motorradfahrers aufgrund der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs anzunehmen. Bei einem so schwerwiegenden Verstoß der Fußgängerin trete die Betriebsgefahr vollständig zurück. Der Motorradfahrer habe „keine Chance“ gehabt, den Unfall zu vermeiden.

Konsequenzen des Urteils

Mit der Klageabweisung müssen die klagenden Krankenkassen die erheblichen Behandlungs- und Pflegekosten selbst tragen. Auch zukünftige Kosten können nicht geltend gemacht werden. Das Urteil verdeutlicht die weitreichenden Folgen, die ein Moment der Unachtsamkeit im Straßenverkehr haben kann – sowohl für die Beteiligten als auch für die Solidargemeinschaft der Versicherten.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil unterstreicht die überragende Bedeutung des Vertrauensgrundsatzes im Straßenverkehr und die schwerwiegenden Konsequenzen einer Missachtung elementarer Verkehrsregeln. Es zeigt, dass selbst die Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs vollständig hinter einem gravierenden Fehlverhalten eines Fußgängers zurücktreten kann. Die Entscheidung verdeutlicht zudem die potenziell weitreichenden finanziellen Folgen für die Solidargemeinschaft der Versicherten bei Unfällen mit Alleinverschulden.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil verdeutlicht die immense Bedeutung der Sorgfaltspflicht für Fußgänger im Straßenverkehr. Wenn Sie als Fußgänger eine Straße überqueren, müssen Sie sich unbedingt vergewissern, dass kein Fahrzeug naht – auch hinter abbiegenden Autos. Eine Missachtung dieser Pflicht kann dazu führen, dass Sie bei einem Unfall die alleinige Schuld tragen und keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz haben. Selbst die Betriebsgefahr des Fahrzeugs, mit dem Sie kollidieren, tritt dann vollständig zurück. Für Ihre eigene Sicherheit und um finanzielle Risiken zu vermeiden, ist es daher essenziell, beim Überqueren von Straßen höchste Vorsicht walten zu lassen und die Verkehrsregeln strikt zu beachten.


FAQ – Häufige Fragen

In der vorliegenden FAQ-Rubrik möchten wir Ihnen wertvolle Informationen rund um das Thema Fußgängerhaftung im Straßenverkehr bieten. Egal, ob Sie sich als Fußgänger, Autofahrer oder Jurist informieren wollen – hier finden Sie klare Antworten auf häufig gestellte Fragen, die Ihnen helfen, wichtige rechtliche Aspekte besser zu verstehen und Ihre Rechte zu wahren. Tauchen Sie ein in unsere fundierten Erläuterungen und profitieren Sie von praxisnahen Tipps.

 

Welche Sorgfaltspflichten haben Fußgänger beim Überqueren einer Straße?

Fußgänger haben beim Überqueren einer Straße besondere Sorgfaltspflichten zu beachten, die in § 25 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt sind. Diese Pflichten dienen Ihrer Sicherheit und der Vermeidung von Unfällen.

Grundsätzliche Verhaltensregeln

Als Fußgänger müssen Sie Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung überschreiten. Dies bedeutet, dass Sie die Straße nicht diagonal oder in Schlangenlinien überqueren dürfen. Beobachten Sie aufmerksam den fließenden Verkehr und warten Sie einen geeigneten Moment ab, um die Straße sicher zu überqueren.

Nutzung von Querungshilfen

Wenn die Verkehrsdichte, Fahrgeschwindigkeit, Sichtverhältnisse oder der Verkehrsablauf es erfordern, dürfen Sie eine Fahrbahn nur an bestimmten Stellen überqueren:

  • An Kreuzungen oder Einmündungen
  • An Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen
  • An Fußgängerquerungshilfen
  • Auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293)

Sind an Kreuzungen oder Einmündungen Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen vorhanden, müssen Sie diese zwingend benutzen.

Besondere Vorsicht bei fehlenden Gehwegen

Wenn Sie mangels Gehweg die Fahrbahn benutzen müssen, gelten zusätzliche Regeln:

  • Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Sie am rechten oder linken Fahrbahnrand gehen.
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Sie am linken Fahrbahnrand gehen, wenn dies zumutbar ist.

Bei Dunkelheit, schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, müssen Sie einzeln hintereinander gehen.

Verhalten an Ampeln und Zebrastreifen

An Fußgängerampeln haben Sie nur bei Grün die Erlaubnis, die Straße zu überqueren. Beachten Sie, dass Sie auch bei Grün vorsichtig sein und auf abbiegende Fahrzeuge achten müssen.

An Zebrastreifen haben Sie als Fußgänger zwar Vorrang, dennoch sollten Sie nicht plötzlich auf die Fahrbahn treten. Vergewissern Sie sich, dass die herannahenden Fahrzeuge anhalten, bevor Sie die Straße überqueren.

Konsequenzen bei Missachtung

Wenn Sie als Fußgänger Ihre Sorgfaltspflichten verletzen und es zu einem Unfall kommt, können Sie mitverantwortlich gemacht werden. Dies kann Auswirkungen auf eventuelle Schadensersatzansprüche haben. In besonders schweren Fällen drohen sogar Bußgelder.

Bedenken Sie stets: Als Fußgänger sind Sie im Straßenverkehr besonders gefährdet. Durch umsichtiges Verhalten und die Beachtung der Sorgfaltspflichten schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern tragen auch zu einem sicheren Miteinander aller Verkehrsteilnehmer bei.


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Was bedeutet der Vertrauensgrundsatz im Straßenverkehr?

Der Vertrauensgrundsatz im Straßenverkehr besagt, dass jeder Verkehrsteilnehmer grundsätzlich darauf vertrauen darf, dass sich andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls regelkonform verhalten. Dieser Grundsatz gilt für alle Verkehrsteilnehmer, unabhängig davon, ob sie als Autofahrer, Fußgänger oder Radfahrer am Straßenverkehr teilnehmen.

Anwendung des Vertrauensgrundsatzes

Wenn Sie sich als Verkehrsteilnehmer an die geltenden Verkehrsregeln halten, können Sie in der Regel davon ausgehen, dass andere dies auch tun. Beispielsweise dürfen Sie als Autofahrer bei einer grünen Ampel die Kreuzung überqueren, ohne befürchten zu müssen, dass ein Fahrzeug aus der Querstraße trotz Rotlicht in die Kreuzung einfährt.

Grenzen des Vertrauensgrundsatzes

Der Vertrauensgrundsatz gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Er findet seine Grenzen, wenn die konkrete Verkehrssituation Anlass zu erhöhter Vorsicht gibt. In folgenden Fällen können Sie sich nicht auf den Vertrauensgrundsatz berufen:

  1. Bei erkennbarem Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer
  2. Wenn erfahrungsgemäß mit Fehlern zu rechnen ist
  3. Gegenüber besonders schutzbedürftigen Personen wie Kindern, älteren Menschen oder erkennbar behinderten Personen

Rechtliche Bedeutung

Der Vertrauensgrundsatz spielt eine wichtige Rolle bei der Beurteilung von Verkehrsunfällen und der Frage nach der Haftung. Er dient dazu, einen flüssigen und sicheren Verkehrsablauf zu ermöglichen, indem nicht jedes mögliche Fehlverhalten anderer antizipiert werden muss.

Aktuelle Rechtsprechung

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Anwendung des Vertrauensgrundsatzes präzisiert. Demnach müssen Autofahrer den gesamten vor ihnen liegenden Straßenbereich überwachen und auch Fußgänger beachten, die sich am Straßenrand befinden oder die Straße überqueren. Dies bedeutet für Sie als Verkehrsteilnehmer, dass Sie trotz des Vertrauensgrundsatzes stets aufmerksam und reaktionsbereit bleiben müssen.


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Wie wird die Haftung bei Unfällen zwischen Fußgängern und Kraftfahrzeugen ermittelt?

Bei Unfällen zwischen Fußgängern und Kraftfahrzeugen wird die Haftung nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ermittelt. Grundsätzlich haftet der Halter des Kraftfahrzeugs aufgrund der sogenannten Betriebsgefahr, die von seinem Fahrzeug ausgeht. Diese Haftung besteht unabhängig vom Verschulden des Fahrers.

Betriebsgefahr und Gefährdungshaftung

Die Betriebsgefahr ergibt sich aus § 7 StVG und begründet eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass der Halter des Kraftfahrzeugs auch dann haftet, wenn ihn oder den Fahrer kein Verschulden am Unfall trifft. Wenn Sie als Fußgänger von einem Auto angefahren werden, können Sie sich also grundsätzlich an den Halter des Fahrzeugs wenden, um Schadensersatz zu erhalten.

Mitverschulden des Fußgängers

Allerdings kann ein Mitverschulden des Fußgängers die Haftung des Kraftfahrzeughalters mindern oder sogar ausschließen. Wenn Sie als Fußgänger beispielsweise plötzlich auf die Straße laufen, ohne auf den Verkehr zu achten, kann Ihnen ein erhebliches Mitverschulden angelastet werden. In solchen Fällen wird die Haftung nach § 254 BGB zwischen Ihnen und dem Kraftfahrzeughalter aufgeteilt.

Abwägung der Verursachungsbeiträge

Bei der Ermittlung der Haftung nehmen Gerichte eine Abwägung der Verursachungsbeiträge vor. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt:

  • Die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs
  • Das Verschulden des Fahrers (z.B. überhöhte Geschwindigkeit, Unaufmerksamkeit)
  • Das Verhalten des Fußgängers (z.B. plötzliches Betreten der Fahrbahn, Missachtung von Verkehrsregeln)
  • Die Erkennbarkeit der Situation für beide Parteien

Besondere Schutzwürdigkeit von Fußgängern

In der Rechtsprechung wird die besondere Schutzwürdigkeit von Fußgängern berücksichtigt. Wenn Sie als Fußgänger in einen Unfall verwickelt sind, wird Ihnen oft ein gewisser Vertrauensschutz zugestanden. Das bedeutet, dass von Kraftfahrzeugführern eine erhöhte Sorgfaltspflicht erwartet wird, insbesondere in Bereichen, wo mit Fußgängern zu rechnen ist.

Haftungsquoten

Im Ergebnis der Abwägung werden Haftungsquoten festgelegt. Diese können von einer vollständigen Haftung des Kraftfahrzeughalters (100:0) bis hin zu einer überwiegenden oder sogar alleinigen Haftung des Fußgängers reichen. Häufig ergeben sich Quoten wie 70:30 oder 50:50, je nach den Umständen des Einzelfalls.

Wenn Sie in einen solchen Unfall verwickelt sind, ist es wichtig, alle relevanten Informationen zu dokumentieren und gegebenenfalls Zeugen zu benennen. Diese Informationen können entscheidend sein für die spätere Ermittlung der Haftung und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.


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Welche Rolle spielen Sachverständigengutachten bei der Beurteilung von Verkehrsunfällen?

Sachverständigengutachten haben eine zentrale Bedeutung bei der Beurteilung von Verkehrsunfällen. Sie liefern eine objektive und fachkundige Einschätzung des Unfallhergangs und der entstandenen Schäden. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind und die Schuldfrage oder die Schadenshöhe unklar ist.

Inhalt und Aussagekraft von Gutachten

Ein typisches Sachverständigengutachten bei Verkehrsunfällen umfasst:

  • Detaillierte Beschreibung der Unfallspuren
  • Analyse der Fahrzeugschäden
  • Rekonstruktion des Unfallablaufs
  • Bewertung der Geschwindigkeiten und Reaktionszeiten
  • Einschätzung zur Vermeidbarkeit des Unfalls

Diese Informationen helfen Ihnen und den beteiligten Parteien, den genauen Unfallhergang nachzuvollziehen. Der Sachverständige nutzt dabei modernste technische Methoden, wie 3D-Scans oder Computersimulationen, um seine Schlussfolgerungen zu untermauern.

Einfluss auf Gerichtsentscheidungen

Vor Gericht haben Sachverständigengutachten oft ein hohes Gewicht. Richter stützen sich häufig auf die Expertise der Gutachter, um komplexe technische Zusammenhänge zu verstehen und faire Urteile zu fällen. Wenn Sie in einen Rechtsstreit nach einem Verkehrsunfall verwickelt sind, kann ein fundiertes Gutachten Ihre Position erheblich stärken.

Bedeutung für die Schadensregulierung

Auch bei der Schadensregulierung mit Versicherungen spielen Gutachten eine wichtige Rolle. Sie bilden oft die Grundlage für die Berechnung der Schadenshöhe und können Ihnen helfen, angemessene Entschädigungen durchzusetzen. Versicherungen akzeptieren in der Regel die Einschätzungen unabhängiger Sachverständiger.

Auswahl des Sachverständigen

Als Unfallbeteiligter haben Sie das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Achten Sie dabei auf die Qualifikation und Erfahrung des Gutachters. Ein renommierter Sachverständiger kann die Glaubwürdigkeit des Gutachtens erhöhen und Ihre Chancen auf eine faire Beurteilung verbessern.

Bedenken Sie, dass Sachverständigengutachten nicht nur bei der rechtlichen Aufarbeitung von Unfällen wichtig sind. Sie können auch dazu beitragen, Unfallursachen zu identifizieren und zukünftige Unfälle zu vermeiden. Indem Sie auf ein professionelles Gutachten setzen, tragen Sie zur Verkehrssicherheit bei und schützen Ihre eigenen Interessen im Falle eines Unfalls.


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Welche Auswirkungen hat ein Alleinverschulden auf Schadensersatzansprüche und Versicherungsleistungen?

Bei einem Alleinverschulden trägt der Verursacher die volle Verantwortung für den entstandenen Schaden. Dies hat weitreichende Konsequenzen für Schadensersatzansprüche und Versicherungsleistungen.

Auswirkungen auf Schadensersatzansprüche

Wenn Sie als Fußgänger allein schuld an einem Unfall mit einem Motorrad sind, können Sie keine Schadensersatzansprüche gegen den Motorradfahrer geltend machen. Das Alleinverschulden schließt Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Sachschäden aus. Stattdessen müssen Sie für die Schäden des Motorradfahrers aufkommen.

Die Haftung des Motorradfahrers entfällt in diesem Fall vollständig, auch wenn grundsätzlich eine verschuldensunabhängige Haftung aufgrund der Betriebsgefahr des Motorrads besteht. Ihr schwerwiegendes Fehlverhalten als Fußgänger, etwa das plötzliche Betreten der Fahrbahn ohne auf den Verkehr zu achten, wiegt so schwer, dass es die Betriebsgefahr des Motorrads vollständig zurücktreten lässt.

Folgen für Versicherungsleistungen

Bei einem Alleinverschulden greift in der Regel Ihre private Haftpflichtversicherung ein. Diese übernimmt die Schadensregulierung gegenüber dem geschädigten Motorradfahrer. Allerdings kann Ihre Versicherung Sie in Regress nehmen, wenn Sie grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben. In diesem Fall müssen Sie einen Teil des Schadens selbst tragen.

Für Ihre eigenen Verletzungen oder Schäden kommt bei Alleinverschulden keine Versicherung auf. Wenn Sie eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, leistet diese unabhängig von der Schuldfrage. Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Wegeunfällen, allerdings nicht bei grob fahrlässigem Verhalten.

Auswirkungen auf die Versichertengemeinschaft

Ein Alleinverschulden hat auch Konsequenzen für die Solidargemeinschaft der Versicherten. Häufige Schadensfälle durch Alleinverschulden können zu steigenden Versicherungsprämien führen. Versicherungen passen ihre Tarife an, um das erhöhte Risiko auszugleichen. Dies betrifft nicht nur den Verursacher, sondern alle Versicherten.

Wenn Sie als Fußgänger die Fahrbahn überqueren, sollten Sie stets äußerst vorsichtig sein und den Verkehr aufmerksam beobachten. Ein Alleinverschulden kann nicht nur zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, sondern auch schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Beachten Sie stets die Verkehrsregeln und überqueren Sie die Straße nur an dafür vorgesehenen Stellen wie Fußgängerüberwegen oder Ampeln.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Betriebsgefahr: Im Straßenverkehr bedeutet Betriebsgefahr das Risiko, das von einem Fahrzeug ausgeht, ganz unabhängig vom Verhalten des Fahrers. Jedes Fahrzeug birgt aufgrund seiner Masse und Beweglichkeit ein gewisses Gefahrenpotenzial. Bei einem Unfall kann dies dazu führen, dass der Fahrzeughalter mithaftet, selbst wenn er nicht grob fahrlässig gehandelt hat. In dem genannten Fall wird jedoch die Betriebsgefahr des Motorrads zurückgestellt, weil das Fehlverhalten der Fußgängerin überwog.
  • Vertrauensgrundsatz: Dieser Grundsatz besagt, dass Verkehrsteilnehmer darauf vertrauen dürfen, dass andere Verkehrsteilnehmer sich regelkonform verhalten. Ein Kraftfahrer kann also davon ausgehen, dass Fußgänger und andere Fahrzeuge die Verkehrsregeln beachten. Der Vertrauensgrundsatz hat im besagten Fall zur Folge, dass der Motorradfahrer nicht damit rechnen musste, dass die Fußgängerin unvermittelt auf die Straße tritt.
  • Sachverständigengutachten: Ein Sachverständigengutachten ist ein Bericht, der durch eine Fachperson erstellt wird, um Sachverhalte und technische Fragen objektiv zu bewerten. In Gerichtsverfahren wird es oft zur Klärung von Unfallhergängen und Schuldfragen herangezogen. Hier hat ein Sachverständiger den Unfall analysiert und die Geschwindigkeit sowie die Reaktionszeit des Motorradfahrers ermittelt, was die Entscheidung des Gerichts beeinflusste.
  • Sorgfaltspflicht: Die Sorgfaltspflicht im Verkehr bedeutet, dass alle Verkehrsteilnehmer so vorsichtig und umsichtig handeln müssen, dass sie niemanden gefährden. Besonders Fußgänger müssen vor dem Überqueren einer Straße genau prüfen, ob dies gefahrlos möglich ist. Im geschilderten Fall hat die Fußgängerin ihre Sorgfaltspflicht verletzt, indem sie die Fahrbahn betrat, ohne sich ausreichend umzusehen.
  • Haftungsausschluss: Der Haftungsausschluss bedeutet, dass jemand in einem bestimmten Fall nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden kann. In diesem Unfall entschied das Gericht, dass der Motorradfahrer trotz der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs nicht haftet, weil die Fußgängerin die alleinige Schuld trägt. Dies bedeutet, dass er für die entstandenen Kosten nicht aufkommen muss.
  • § 25 Abs. 3 StVO: Dies ist ein Paragraph der Straßenverkehrsordnung (StVO), der das Verhalten von Fußgängern regelt. Er besagt unter anderem, dass Fußgänger die Straße nur dann überqueren dürfen, wenn sie sicher sind, dass kein Fahrzeug herankommt. Im vorliegenden Fall verstieß die Fußgängerin gegen diese Vorschrift, was zur Entscheidung des Gerichts führte, ihr die Alleinschuld am Unfall zuzuschreiben.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 116 SGB X: Dieser Paragraph regelt die Stellvertretung im Sozialrecht. Er besagt, dass Krankenkassen die Rechte ihrer Versicherten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung geltend machen können. Das heißt, die Krankenkassen treten anstelle ihrer Versicherten auf, um Leistungen wie Behandlungskosten einzuklagen. Im vorliegenden Fall haben die Klägerinnen, d.h. die Krankenkassen, die Behandlungskosten der Geschädigten im Zusammenhang mit dem Unfall geltend gemacht, da diese aufgrund ihres Versicherungsverhältnisses dazu berechtigt ist.
  • § 179 StGB: Dieser Paragraph regelt den Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung. Die Tat wird begangen, wenn jemand fahrlässig einen anderen Menschen körperlich verletzt. Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand die objektiv gebotene Sorgfalt außer Acht lässt, um den Erfolg abzuwenden. Im vorliegenden Fall könnte die Geschädigte gegen den Beklagten zu 1) wegen fahrlässiger Körperverletzung vorgehen, wenn sie nachweisen kann, dass der Unfall durch das Fahrlässige Verhalten des Beklagten zu 1) herbeigeführt wurde.
  • § 823 Abs. 1 BGB: Dieser Paragraph regelt die Haftung wegen unerlaubter Handlung. Er besagt, dass jemand, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen schädigt, demjenigen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet ist. Im vorliegenden Fall könnten die Klägerinnen gegen den Beklagten zu 1) wegen der Verletzung der Geschädigten Schadenersatz geltend machen, da diese durch die fahrlässige Handlung des Beklagten zu 1) verursacht wurde.
  • § 25 StVO: Dieser Paragraph regelt das Verhalten von Kraftfahrzeugführern im Straßenverkehr. Er beinhaltet Vorgaben zur Geschwindigkeit, zum Abbiegen und Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Im vorliegenden Fall könnte der Beklagte zu 1) gegen § 25 StVO verstoßen haben, z.B. durch die Überholgeschwindigkeit oder die unzureichende Aufmerksamkeit gegenüber der Geschädigten.
  • § 14 SGB XI: Dieser Paragraph regelt die Pflegeversicherung und die Leistungen, die Versicherte aufgrund von Pflegebedürftigkeit erhalten können. Es geht um die Einstufung des Pflegestatus mit verschiedenen Pflegegraden und die Höhe des Pflegegeldes. Im vorliegenden Fall wurden die Behandlungskosten und die Kosten für die Pflege der Geschädigten im Zusammenhang mit dem Unfall mit diesem Paragraphen verknüpft.

Das vorliegende Urteil

 

LG Hagen – Az.: 8 O 302/22 – Urteil vom 27.07.2023


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