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Einnistung Waschbärenfamilie im Dach eines Hauses – Haftung

Ein harmloser Wasserrohrbruch entfachte einen kuriosen Rechtsstreit: War ein Handwerker schuld, als sich eine Waschbärenfamilie im Dach eingenistet hatte? Der Traum vom Eigenheim wurde zum Albtraum, als die ungebetenen Untermieter nicht nur für nächtliche Ruhestörung sorgten, sondern auch eine saftige Rechnung hinterließen.

Übersicht

Zum vorliegenden Urteil Az.: 2/2 O 578/23 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Frankfurt
  • Datum: 17.05.2024
  • Aktenzeichen: 2/2 O 578/23
  • Verfahrensart: Zivilprozess
  • Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Werkvertragsrecht
  • Beteiligte Parteien:
  • Kläger: Nimmt den Beklagten auf Schadensersatz wegen einer Waschbärenfamilie im Dach seines Hauses in Anspruch.
  • Beklagter: Inhaber eines Heizungs- und Sanitärbetriebes, der vom Kläger mit der Reparatur einer Kaltwasserleitung beauftragt wurde.
  • Um was ging es?
  • Sachverhalt: Der Kläger beauftragte den Beklagten mit der Reparatur einer eingefrorenen Kaltwasserleitung an seinem Haus. Im Nachgang entstand ein Schaden durch eine Waschbärenfamilie im Dach. Der Kläger macht nun einen Schadensersatzanspruch gegen den Beklagten geltend.
  • Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage, ob der Beklagte für den Schaden durch die Waschbärenfamilie haftbar gemacht werden kann.
  • Was wurde entschieden?
  • Entscheidung: Die Klage wird abgewiesen.
  • Folgen: Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits und das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Fall vor Gericht


Waschbären im Dach – Wer haftet für den Schaden? Gerichtsurteil zum Verantwortungsbereich bei Handwerkerleistungen

Familie Waschbären entdeckt Zugang zum Dachboden eines Hauses mit rotem Ziegeldach in deutscher Vorstadt.
Haftung bei Schäden durch Waschbären im Dach | Symbolbild: KI-generiertes Bild

In einem bemerkenswerten Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Az.: 2/2 O 578/23) vom 17. Mai 2024 wurde die Frage der Haftung bei Schäden durch Wildtiere nach Handwerkerarbeiten verhandelt. Im Zentrum stand die Klage eines Hauseigentümers gegen einen Heizungs- und Sanitärbetrieb. Der Kläger forderte Schadenersatz, nachdem sich eine Waschbärenfamilie im Dach seines Hauses eingenistet hatte. Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf die Pflichten von Handwerkern und Hauseigentümern bei Reparaturarbeiten und deren Folgen.

Der Fallbeginn – Wasserrohrbruch und Reparaturauftrag

Ausgangspunkt des Rechtsstreits war ein Wasserrohrbruch an einer Kaltwasserleitung des Hauses des Klägers im März 2021. Der Kläger beauftragte den Beklagten, einen Heizungs- und Sanitärbetrieb, mit der Reparatur. Der Beklagte, der bereits seit über 30 Jahren Geschäftsbeziehungen mit dem Kläger pflegte und regelmäßig Wartungsarbeiten in dessen Immobilien durchführte, nahm den Auftrag an.

Die Arbeiten des Handwerkers – Öffnung der Dachverkleidung

Im Zuge der Reparaturarbeiten kappte der Beklagte die betroffene Wasserleitung und öffnete eine Holzverkleidung an der Loggia des Hauses. Diese Maßnahme war notwendig, um einen Wasserhahn am oberen Ende der Leitung zu entfernen und die Leitung stillzulegen. Die geöffnete Holzverkleidung, hinter der sich Hohlräume und Isoliermaterial befanden, blieb zunächst offen. Es war geplant, später eine alternative Wasserversorgung für die Loggia zu finden.

Einzug der Waschbären – Die unerwünschten Untermieter

Über ein Jahr später, im Mai 2022, bemerkte der Kläger verdächtige Geräusche. Er entdeckte eine Waschbärenfamilie hinter der offenen Holzverkleidung. In einer dringenden Nachricht an den Beklagten informierte er diesen über die Situation und bat um gemeinsames Handeln mit einem Kammerjäger. Ein Ortstermin fand statt, bei dem die Öffnung provisorisch verschlossen wurde, da der Kläger kurz darauf verreisen wollte.

Eskalation des Problems – Schäden am Dach

Nach der Rückkehr des Klägers verstärkten sich die Geräusche im Dach. Es stellte sich heraus, dass die Waschbären sich bereits im Dach eingenistet hatten. Um der Lage Herr zu werden, beauftragte der Kläger eine Schreinerei, Teile der Dachverkleidung zu entfernen. Dabei kamen vier junge Waschbären und ein Muttertier zum Vorschein, die eingefangen werden mussten. Die Schreinerei verschloss anschließend die Dachverkleidung fachgerecht wieder.

Die Schadenforderung des Klägers – Rechnung für Schreiner und Kammerjäger

Für die Schreinerarbeiten und die Schädlingsbekämpfung entstanden dem Kläger Kosten in Höhe von insgesamt 8.731,03 Euro. Diesen Betrag forderte er nun vom Beklagten als Schadenersatz. Er argumentierte, dass der Beklagte es versäumt habe, die geöffnete Holzverkleidung zeitnah wieder zu verschließen, wodurch den Waschbären der Zugang zum Dach ermöglicht wurde. Der Kläger behauptete, es sei vereinbart gewesen, dass der Beklagte die Verkleidung im Zuge der geplanten Installation einer neuen Steigleitung wieder anbringen sollte.

Die Verteidigung des Beklagten – Verjährung und Auftrag des Klägers

Der Beklagte wies die Forderungen des Klägers zurück und erhob die Einrede der Verjährung. Er argumentierte, dass die Ansprüche des Klägers verjährt seien. Zudem behauptete er, die Holzverkleidung sei auf ausdrücklichen Wunsch des Klägers offen gelassen worden, um die Trocknung der Decke nach dem Wasserrohrbruch zu beschleunigen. Er bestritt somit eine Pflichtverletzung und jegliche Verantwortung für den Waschbärenbefall.

Das Urteil des Landgerichts Frankfurt – Klageabweisung und Kostenfrage

Das Landgericht Frankfurt wies die Klage des Klägers vollständig ab. Die Begründung des Gerichts wurde im veröffentlichten Urteilstext zwar nicht detailliert wiedergegeben, jedoch lässt die Abweisung der Klage darauf schließen, dass das Gericht die Argumentation des Klägers nicht als ausreichend überzeugend ansah. Es ist anzunehmen, dass das Gericht entweder der Einrede der Verjährung folgte oder aber feststellte, dass dem Beklagten keine Pflichtverletzung anzulasten war. Der Kläger wurde zudem zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits verurteilt, was die finanzielle Belastung für ihn weiter erhöhte. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Bedeutung des Urteils für Betroffene – Pflichten und Verantwortlichkeiten

Dieses Urteil verdeutlicht die Bedeutung klarer Absprachen und der Beweislast im Zivilrecht. Hauseigentümer, die Handwerker beauftragen, sollten unbedingt schriftliche Vereinbarungen treffen, die den Umfang der Arbeiten und die Verantwortlichkeiten beider Seiten detailliert festlegen. Gerade bei Arbeiten, die die Gebäudehülle betreffen, ist es wichtig, die Frage des Verschlusses von Öffnungen und den Zeitpunkt der Fertigstellung eindeutig zu regeln.

Im vorliegenden Fall scheint das Gericht dem Argument des Beklagten gefolgt zu sein, dass das Offenlassen der Verkleidung im Einverständnis mit dem Kläger geschah. Dies unterstreicht die Wichtigkeit, eigene Wünsche und Anweisungen an Handwerker schriftlich zu dokumentieren, um Missverständnissen und späteren Streitigkeiten vorzubeugen. Auch die Verjährung von Ansprüchen ist ein wesentlicher Aspekt. Schadenersatzforderungen müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen geltend gemacht werden, da sie ansonsten nicht mehr durchsetzbar sind.

Für Hauseigentümer bedeutet dieses Urteil, dass sie im Falle von Schäden durch Wildtiere, die möglicherweise auf Handwerkerarbeiten zurückzuführen sind, genau prüfen müssen, ob und inwieweit dem Handwerker eine Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann. Die Darlegungs- und Beweislast liegt hierbei grundsätzlich beim Geschädigten, also dem Hauseigentümer. Eine umfassende Dokumentation der Auftragsvergabe, der durchgeführten Arbeiten und der entstandenen Schäden ist daher unerlässlich, um im Streitfall die eigenen Ansprüche erfolgreich geltend machen zu können. Das Urteil mahnt zur Vorsicht und zur klaren Regelung der Verantwortlichkeiten, um unliebsame Überraschungen und hohe Kosten zu vermeiden.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil verdeutlicht, dass bei Schadenersatzforderungen die Beweislast für eine Pflichtverletzung beim Kläger liegt, der konkret nachweisen muss, dass der Beklagte gegen vertragliche Pflichten verstoßen hat. Ein Handwerker haftet nicht für unvorhersehbare Folgeschäden wie das Eindringen von Waschbären durch eine geöffnete Verkleidung, wenn das Verschließen nicht ausdrücklich Teil des Auftrags war. Für Hausbesitzer bedeutet dies, dass bei Handwerkeraufträgen der genaue Leistungsumfang schriftlich festgehalten werden sollte, um spätere Unklarheiten über Verantwortlichkeiten zu vermeiden.


Hinweise und Tipps

Praxistipps für Hausbesitzer bei Schäden durch Handwerkerleistungen und Folgeschäden (z.B. Tierbefall)

Ein Wasserschaden und anschließender Tierbefall können für Hausbesitzer schnell teuer werden. Die Frage ist, wer für die entstandenen Schäden haftet, insbesondere wenn ein Handwerker zuvor Arbeiten am Haus durchgeführt hat. Hier sind einige wichtige Tipps, um Ihre Rechte zu wahren und finanzielle Verluste zu minimieren.

⚖️ DISCLAIMER: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die individuelle juristische Beratung. Jeder Fall ist anders und kann besondere Umstände aufweisen, die einer speziellen Einschätzung bedürfen.

Tipp 1: Beweissicherung ist entscheidend

Dokumentieren Sie den Schaden durch den Wasserrohrbruch und den nachfolgenden Waschbärenbefall sorgfältig. Fertigen Sie Fotos und Videos an, notieren Sie Datum und Uhrzeit des Schadens und sichern Sie alle relevanten Unterlagen (z.B. Handwerkerrechnungen, Kostenvoranschläge). Diese Beweise sind wichtig, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Beispiel: Fotografieren Sie den Wasserfleck, die beschädigten Gegenstände und die Spuren der Waschbären (Kot, Kratzspuren). Notieren Sie, wann Sie die Waschbären erstmals bemerkt haben.

⚠️ ACHTUNG: Warten Sie nicht mit der Beweissicherung! Je früher Sie handeln, desto besser können Sie den Umfang des Schadens dokumentieren.


Tipp 2: Handwerker unverzüglich informieren

Setzen Sie den Handwerker, der die Reparatur der Kaltwasserleitung durchgeführt hat, umgehend schriftlich über den Schaden in Kenntnis. Beschreiben Sie den Schaden detailliert und fordern Sie ihn auf, den Schaden zu begutachten und Stellung zu nehmen. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Reaktion.


Tipp 3: Ursachenzusammenhang prüfen

Lassen Sie von einem unabhängigen Gutachter feststellen, ob ein direkter Zusammenhang zwischen der Handwerkerleistung und dem Waschbärenbefall besteht. Dies ist entscheidend, um Schadensersatzansprüche gegen den Handwerker geltend zu machen. Ein Gutachter kann beispielsweise feststellen, ob die Handwerkerarbeiten zu einer Schwachstelle im Dach geführt haben, die den Waschbären den Zugang ermöglichte.

⚠️ ACHTUNG: Die Kosten für ein Gutachten können erheblich sein. Wägen Sie ab, ob sich die Investition lohnt, bevor Sie einen Gutachter beauftragen.


Tipp 4: Schadensersatzansprüche geltend machen

Wenn ein Ursachenzusammenhang besteht, können Sie Schadensersatzansprüche gegen den Handwerker geltend machen. Dies umfasst die Kosten für die Beseitigung des Waschbärenbefalls, die Reparatur der durch die Waschbären verursachten Schäden sowie eventuelle Folgeschäden (z.B. Mietausfall).


Tipp 5: Rechtsschutzversicherung prüfen

Überprüfen Sie, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die solche Fälle abdeckt. Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten für Anwalt und Gericht übernehmen.


Weitere Fallstricke oder Besonderheiten?

Die Beweislast für den Ursachenzusammenhang liegt beim Geschädigten (Hausbesitzer). Es kann schwierig sein, einen direkten Zusammenhang zwischen der Handwerkerleistung und dem Tierbefall nachzuweisen.

Checkliste: Schadensfall nach Handwerkerleistung

  • Schaden dokumentieren (Fotos, Videos, Notizen)
  • Handwerker unverzüglich schriftlich informieren und Frist setzen
  • Ursachenzusammenhang durch Gutachter prüfen lassen
  • Schadensersatzansprüche geltend machen
  • Rechtsschutzversicherung prüfen

Benötigen Sie Hilfe?

Haftungsfragen im Schadensfall: Ihre Interessen klar im Blick

Wenn sich komplexe Situationen im Zusammenhang mit Handwerkerleistungen und den daraus resultierenden Schäden zeigen, stellen sich oft grundlegende Fragen zur Verantwortlichkeit und Dokumentation. Solche Situationen, wie sie beispielsweise bei unvorhergesehenen Schäden durch Wildtiere auftreten können, erfordern eine sorgfältige Prüfung der bestehenden Vereinbarungen und der Beweislast im Streitfall.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der präzisen Analyse Ihrer individuellen Situation. Mit einem sachlichen, verständlichen Ansatz begleiten wir Sie Schritt für Schritt, um Ihre Rechte zu klären und die bestmögliche Vorgehensweise in Ihrem Fall zu ermitteln. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um gemeinsam mögliche Lösungswege in Ihrem Anliegen zu erörtern.

Ersteinschätzung anfragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche allgemeinen Pflichten habe ich als Hausbesitzer gegenüber Handwerkern, die Arbeiten an meinem Haus durchführen?

Als Hausbesitzer haben Sie gegenüber Handwerkern, die Arbeiten an Ihrem Haus durchführen, mehrere wichtige Pflichten:

Verkehrssicherungspflichten sind entscheidend. Sie müssen sicherstellen, dass die Baustelle so gesichert ist, dass keine Gefahren für die Handwerker oder Dritte entstehen. Dazu gehört es, die Baustelle abzusichern und auf mögliche Gefahren hinzuweisen.

Informationspflichten sind ebenfalls wichtig. Sie sollten die Handwerker über bekannte Gefahren oder besondere Bedingungen auf der Baustelle informieren. Dies kann beispielsweise die Anwesenheit von gefährlichen Tieren, wie Waschbären, oder spezielle Anforderungen an die Baustelle umfassen.

Zahlungsverpflichtungen sind ein weiterer wichtiger Aspekt. Sie müssen sicherstellen, dass die Zahlungen pünktlich und korrekt geleistet werden. Verzögerungen können zu Vertragsstrafen oder rechtlichen Konsequenzen führen.

Mitwirkungspflichten sind ebenfalls zu beachten. Sie müssen den Handwerkern die notwendigen Bedingungen zur Verfügung stellen, damit sie ihre Arbeit ordnungsgemäß ausführen können. Dazu gehören beispielsweise die Bereitstellung von Lagerflächen für Material oder die Gewährleistung der Ordnung auf der Baustelle.

Zusammenfassend bedeutet dies, dass Sie als Hausbesitzer eine aktive Rolle bei der Sicherstellung der Arbeitsbedingungen und der Kommunikation mit den Handwerkern spielen müssen. Dies hilft, Risiken zu minimieren und eine reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten.


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Was bedeutet „Verjährung“ im Zusammenhang mit Schadenersatzansprüchen gegen Handwerker?

Die Verjährung ist ein wichtiger juristischer Begriff, der bedeutet, dass ein Anspruch nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden kann. Im Zusammenhang mit Schadenersatzansprüchen gegen Handwerker ist es entscheidend, die gesetzlichen Fristen zu kennen, um rechtzeitig zu handeln.

Verjährungsfristen für Handwerkerrechnungen

  • Handwerkerrechnungen verjähren in der Regel nach drei Jahren. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Leistung abgenommen wurde oder hätte abgenommen werden müssen.
  • Mängelansprüche bei Bauwerken verjähren in der Regel nach fünf Jahren ab der Abnahme der Bauleistung.

Beginn der Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme der Leistung. Wenn der Kunde die Abnahme verweigert, startet die Verjährung erst nach der Nacherfüllung oder der stillschweigenden Abnahme.

Auswirkungen der Verjährung

Wenn die Verjährungsfrist abläuft, kann der Handwerker seine Ansprüche nicht mehr gerichtlich durchsetzen. Der Kunde kann sich auf die Verjährung berufen und die Zahlung verweigern.

Hemmung und Neubeginn der Verjährung

Die Verjährung kann durch bestimmte Ereignisse wie Verhandlungen oder gerichtliche Maßnahmen gehemmt oder neu beginnen. Dies kann die Frist verlängern oder erneut starten lassen.

Für Sie bedeutet das, dass Sie als Kunde oder Handwerker die Fristen genau im Auge behalten sollten, um Ihre Rechte zu wahren.


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Unter welchen Umständen kann ein Handwerker für Schäden durch Tiere (wie Waschbären) haftbar gemacht werden, die nach seinen Arbeiten auftreten?

Ein Handwerker kann für Schäden durch Tiere wie Waschbären haftbar gemacht werden, wenn er seine Pflichten verletzt hat. Dazu gehören unsachgemäße Ausführung der Arbeiten oder die Verletzung von Sorgfaltspflichten. Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen für eine Haftung:

  • Pflichtverletzung: Der Handwerker muss seine Pflichten verletzt haben, z.B. durch unsachgemäße Dacharbeiten, die es Waschbären ermöglichen, in das Dach einzudringen.
  • Eintritt eines Schadens: Es muss ein Schaden durch die Tiere entstanden sein, z.B. Schäden an der Dämmung oder Dachziegeln.
  • Kausalzusammenhang: Es muss ein direkter Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung des Handwerkers und dem entstandenen Schaden bestehen. Wenn also die unsachgemäße Arbeit des Handwerkers es den Waschbären ermöglicht hat, in das Dach einzudringen und Schäden zu verursachen, könnte er haftbar gemacht werden.

Nicht jede Handlung eines Handwerkers führt automatisch zu einer Haftung. Es muss immer geprüft werden, ob die Pflichtverletzung kausal für den Schaden war.

Stellen Sie sich vor, ein Handwerker repariert ein Dach, lässt jedoch Lücken offen, durch die Waschbären eindringen können. Wenn diese Tiere dann Schäden an der Dämmung verursachen, könnte der Handwerker für diese Schäden verantwortlich gemacht werden, da seine unsachgemäße Arbeit den Schaden ermöglicht hat.


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Wie kann ich als Hausbesitzer meine Ansprüche gegenüber einem Handwerker im Falle eines Schadens am besten dokumentieren und beweisen?

Wenn Sie als Hausbesitzer Schäden durch einen Handwerker erleiden, ist es entscheidend, schnell und umfassend zu handeln, um Ihre Ansprüche zu sichern. Hier sind einige wichtige Schritte, die Ihnen helfen können:

Dokumentation des Schadens:

  • Fotos und Videos: Machen Sie Fotos und Videos des Schadens aus verschiedenen Perspektiven. Dies hilft, das Ausmaß des Schadens zu dokumentieren und kann als Beweis dienen.
  • Zeugen: Lassen Sie sich von Zeugen begleiten, die bestätigen können, dass der Schaden durch die Handwerkerarbeiten entstanden ist.
  • Sachverständigengutachten: Bei komplexen oder größeren Schäden kann ein Gutachten von einem Sachverständigen hilfreich sein, um die Ursache des Schadens festzustellen.

Schriftliche Vereinbarungen:

  • Vertragliche Regelungen: Achten Sie darauf, dass der Vertrag mit dem Handwerker detaillierte Informationen über die Leistungen, verwendeten Materialien und die Abnahmeprozedur enthält.
  • Mängelrüge: Sollte ein Mangel auftreten, müssen Sie dies dem Handwerker schriftlich mitteilen und ihm eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen.

Zeitnahe Meldung:

  • Sofortige Meldung: Informieren Sie den Handwerker umgehend über den Schaden. Dies gibt ihm die Möglichkeit, den Schaden zu beheben oder zu korrigieren.

Versicherung:

  • Haftpflichtversicherung: Wenn der Handwerker eine Betriebshaftpflichtversicherung hat, kann diese für die Schadensregulierung eingeschaltet werden.

Indem Sie diese Schritte befolgen, können Sie Ihre Ansprüche effektiv dokumentieren und beweisen.


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Welche Rolle spielt eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung zwischen mir und dem Handwerker bei der Haftungsfrage?

Eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Handwerker spielt eine entscheidende Rolle bei der Haftungsfrage. Sie bietet klare Regelungen über den Umfang der Arbeiten, die Verantwortlichkeiten und den Zeitpunkt der Fertigstellung. Solche Vereinbarungen helfen, spätere Streitigkeiten zu vermeiden und Ihre Rechtsposition zu stärken.

Mündliche Absprachen sind zwar gültig, aber sie können im Streitfall schwierig zu beweisen sein. Ohne schriftliche Dokumentation kann es schwierig werden, die genauen Bedingungen des Vertrags nachzuweisen. Daher ist es ratsam, alle wichtigen Punkte schriftlich festzuhalten.

Wichtige Aspekte einer schriftlichen Vereinbarung umfassen:

  • Genaue Leistungsbeschreibung: Was genau wird gemacht?
  • Verwendung von Materialien: Welche Materialien werden eingesetzt?
  • Hinweispflichten: Muss der Handwerker auf bestimmte Risiken hinweisen?
  • Abnahmeprotokoll: Wann gilt die Arbeit als abgenommen?

Diese Klarheit hilft, Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass beide Parteien wissen, was sie erwarten können.


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⚖️ DISCLAIMER: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Schadenersatz

Schadenersatz bezeichnet die rechtliche Verpflichtung, einen entstandenen Schaden finanziell auszugleichen. Er setzt voraus, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Verhalten einer Person (oder Organisation) und dem eingetretenen Schaden besteht. Gemäß §§ 249 ff. BGB soll der Geschädigte so gestellt werden, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Die Höhe richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Schaden, nicht nach einem pauschalen Betrag.

Beispiel: Im Fall des Urteils forderte der Hauseigentümer Schadenersatz für die Schäden durch die Waschbären, konnte aber nicht nachweisen, dass der Handwerker für deren Eindringen verantwortlich war.


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Werkvertragsrecht

Das Werkvertragsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bei der Herstellung eines Werkes oder einer Dienstleistung. Es ist in den §§ 631-651 BGB geregelt und definiert die gegenseitigen Pflichten und Rechte beider Parteien. Der Auftragnehmer schuldet einen bestimmten Erfolg (das Werk), während der Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet ist.

Beispiel: Der Heizungs- und Sanitärbetrieb wurde mit der Reparatur einer eingefrorenen Kaltwasserleitung beauftragt – dies war der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang, nicht jedoch das Verschließen der Verkleidung.


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Beweislast

Die Beweislast bezeichnet die Pflicht einer Partei im Gerichtsverfahren, streitige Tatsachen zu beweisen. Gemäß § 286 ZPO muss im Zivilprozess grundsätzlich derjenige die Beweislast tragen, der sich auf eine für ihn günstige Rechtsfolge beruft. Die nicht beweisbelastete Partei muss lediglich den Beweis erschüttern, nicht aber einen Gegenbeweis führen.

Beispiel: Im vorliegenden Fall lag die Beweislast beim Kläger (Hauseigentümer), der nachweisen musste, dass der Handwerker tatsächlich für das Eindringen der Waschbären verantwortlich war – was ihm nicht gelang.


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Pflichtverletzung

Eine Pflichtverletzung liegt vor, wenn eine Partei die ihr obliegenden vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt. Nach § 280 BGB kann dies zu Schadenersatzansprüchen führen. Entscheidend ist, ob die betreffende Person schuldhaft gehandelt hat, also vorsätzlich oder fahrlässig gegen ihre Pflichten verstoßen hat.

Beispiel: Der Kläger konnte nicht beweisen, dass der Handwerker eine Pflichtverletzung begangen hatte, da das Verschließen der Verkleidung nicht ausdrücklich Teil des beauftragten Leistungsumfangs war.


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Leistungsumfang

Der Leistungsumfang definiert präzise, welche Arbeiten und Ergebnisse im Rahmen eines Vertrags geschuldet werden. Er bildet den Kern der vertraglichen Vereinbarung und bestimmt die Grenzen der Leistungspflicht des Auftragnehmers. Die genaue Festlegung ist besonders bei Werkverträgen gemäß § 631 BGB wichtig, da der Auftragnehmer nur zur Herstellung des vereinbarten Werks verpflichtet ist.

Beispiel: Im vorliegenden Fall umfasste der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang nur die Reparatur der eingefrorenen Wasserleitung, nicht aber das Wiederverschließen geöffneter Verkleidungen oder die Sicherung gegen Wildtiere.


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Vorläufige Vollstreckbarkeit

Die vorläufige Vollstreckbarkeit bezeichnet die Möglichkeit, ein Gerichtsurteil bereits vor dessen Rechtskraft zu vollstrecken. Gemäß § 708 ZPO können bestimmte Urteile für vorläufig vollstreckbar erklärt werden, oft gegen Sicherheitsleistung. Diese dient dem Schutz des Vollstreckungsschuldners für den Fall, dass das Urteil später aufgehoben wird.

Beispiel: Das Landgericht Frankfurt erklärte sein Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass der Kläger die Kosten des Rechtsstreits bereits zahlen muss, auch wenn er Berufung einlegt.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • §§ 631 ff. BGB (Werkvertragsrecht): Diese Normen regeln den Werkvertrag, bei dem sich der Unternehmer zur Herstellung eines versprochenen Werkes und der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Wesentlich ist die Erfolgshaftung des Unternehmers für die Mangelfreiheit des Werkes. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Zwischen dem Kläger und dem Beklagten bestand ein Werkvertrag über die Reparatur der Wasserleitung. Der Kläger könnte Ansprüche aus Werkvertragsrecht ableiten, wenn die Leistung des Beklagten mangelhaft war und dadurch der Schaden entstand.
  • § 280 Abs. 1 BGB (Schadensersatz wegen Pflichtverletzung): Dieser Paragraph begründet einen allgemeinen Schadensersatzanspruch, wenn der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis verletzt und dem Gläubiger dadurch ein Schaden entsteht. Voraussetzung ist eine Pflichtverletzung, Vertretenmüssen und ein kausaler Schaden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger macht eine Pflichtverletzung des Beklagten geltend, indem dieser die Öffnung nicht verschlossen haben soll. Fraglich ist, ob das Offenlassen der Verkleidung eine Pflichtverletzung im Rahmen des Werkvertrages darstellt und ob diese kausal für den Waschbärschaden war.
  • § 254 BGB (Mitverschulden): Dieser Paragraph regelt das Mitverschulden des Geschädigten. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Schadensersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Möglicherweise könnte dem Kläger ein Mitverschulden angelastet werden, wenn er trotz Kenntnis der offenen Stelle und der möglichen Gefahr durch Waschbären nicht selbst oder rechtzeitig Maßnahmen zur Schadensabwehr ergriffen hat. Die lange Zeitspanne zwischen Reparatur und Waschbärbefall könnte hier relevant sein.
  • Beweislast im Zivilprozess: Grundsätzlich trägt der Kläger die Beweislast für die Tatsachen, die seinen Anspruch begründen. Er muss also beweisen, dass der Beklagte eine Pflicht hatte, die Öffnung zu verschließen, diese Pflicht verletzt hat und dadurch der Schaden entstanden ist. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht hat die Klage abgewiesen, was darauf hindeutet, dass der Kläger möglicherweise nicht ausreichend beweisen konnte, dass der Beklagte vertraglich verpflichtet war, die Öffnung zu verschließen oder dass gerade diese Öffnung ursächlich für den Waschbärschaden war.

Das vorliegende Urteil


LG Frankfurt – Az.: 2/2 O 578/23 – Urteil vom 17.05.2024


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