Ein aktuelles BGH-Urteil bestätigt, dass Online-Händler in ihrer Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer angeben müssen – Postanschrift und E-Mail-Adresse genügen, um das 14-tägige Widerrufsrecht zu aktivieren. Diese Entscheidung entlastet die Händler, ohne den Verbraucherschutz für Käufer zu beeinträchtigen. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, welche praktischen Auswirkungen das Urteil für beide Seiten hat.
Übersicht
- 1 Das Wichtigste: Kurz & knapp
- 2 Das Wichtigste zuerst: Was ist ein Fernabsatzvertrag und was bedeutet Widerrufsrecht?
- 3 Benötigen Sie Hilfe?
- 4 Der Fall vor dem BGH: Muss eine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung stehen?
- 5 Was bedeutet das Urteil für Verbraucher und Online-Händler?
- 6 Fazit: Widerrufsrecht bleibt wichtig – Telefonnummer ist „nice to have“, aber kein „Muss“

Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Verbraucher haben beim Online-Kauf ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das ohne Angabe von Gründen ausgeübt werden kann.
- Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung muss zumindest eine Postanschrift und eine E-Mail-Adresse enthalten.
- Der BGH hat entschieden, dass die Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nicht zwingend erforderlich ist.
- Im konkreten Fall eines Neuwagenkaufs wurde der Widerruf wegen fehlender Telefonnummer abgelehnt.
- Für Händler gilt: Auch wenn eine Telefonnummer nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, kann deren Angabe das Vertrauen der Kunden stärken und die Kommunikation erleichtern.
Widerruf ohne Telefonnummer? Was Sie zum Widerrufsrecht und einer aktuellen BGH-Entscheidung wissen müssen
Haben Sie sich jemals gefragt, was eigentlich passiert, wenn Sie etwas online bestellen und es dann doch nicht haben möchten? Oder ob Sie ein Recht haben, Ihre Bestellung einfach so zurückzuschicken? Gerade beim Online-Shopping, bei dem man die Ware nicht in die Hand nehmen und genau prüfen kann, bevor man sie kauft, ist es wichtig zu wissen, welche Rechte man als Verbraucher hat. Ein besonders wichtiges Recht ist das Widerrufsrecht.
Dieses Recht ermöglicht es Ihnen, einen online abgeschlossenen Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen, also rückgängig zu machen. Damit soll sichergestellt werden, dass Sie als Käufer nicht benachteiligt werden, weil Sie die Ware vor dem Kauf nicht in Augenschein nehmen konnten, wie es im Laden möglich wäre.
Damit Ihr Widerrufsrecht aber auch wirklich greift, müssen Online-Händler Sie korrekt über dieses Recht informieren. Diese Information nennt man Widerrufsbelehrung. Und genau um eine Frage rund um diese Widerrufsbelehrung ging es in einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), dem höchsten deutschen Zivilgericht. Konkret ging es darum, ob Online-Händler in dieser Belehrung unbedingt ihre Telefonnummer angeben müssen oder ob andere Kontaktmöglichkeiten ausreichen.
Dieser Artikel erklärt Ihnen verständlich, worum es in dieser Entscheidung geht, was das Widerrufsrecht überhaupt bedeutet und was Sie als Verbraucher beim Online-Shopping beachten sollten. Wir verzichten dabei weitgehend auf juristische Fachsprache und erklären die wenigen unvermeidlichen Fachbegriffe einfach und klar.
Das Wichtigste zuerst: Was ist ein Fernabsatzvertrag und was bedeutet Widerrufsrecht?
Bevor wir uns mit dem Urteil des BGH beschäftigen, ist es wichtig, zwei grundlegende Begriffe zu klären, die im Zusammenhang mit Online-Shopping und Verbraucherrechten immer wieder auftauchen: Fernabsatzvertrag und Widerrufsrecht.
Fernabsatzvertrag – Einkaufen ohne direkten Kontakt
Ein Fernabsatzvertrag ist, vereinfacht gesagt, ein Vertrag, der ohne persönlichen Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt. Das bedeutet, dass der Kauf über Kommunikationsmittel abgewickelt wird, die eine räumliche Trennung zwischen den Vertragspartnern ermöglichen.
Typische Beispiele für Fernabsatzverträge sind:
- Online-Bestellungen über Webshops im Internet
- Käufe über Bestellkataloge, die per Post verschickt werden
- Bestellungen per E-Mail
- Vertragsabschlüsse per Telefon oder Fax
Der Gesetzgeber hat diese Vertragsart als „Fernabsatzvertrag“ definiert, um Verbraucher zu schützen, die Waren oder Dienstleistungen kaufen, ohne sie vorher physisch begutachten oder sich persönlich beraten lassen zu können. Stellen Sie sich vor, Sie bestellen einen Pullover online. Sie können den Stoff nicht fühlen, die Farbe nicht hundertprozentig genau auf Ihrem Bildschirm sehen und die Passform nicht anprobieren, bevor Sie ihn kaufen. Der Gesetzgeber räumt Ihnen daher besondere Rechte ein, um dieses Ungleichgewicht auszugleichen.
Zu diesen besonderen Rechten gehört insbesondere das Widerrufsrecht nach § 355 BGB, das Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen gemäß § 312g BGB grundsätzlich zusteht. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt bei Warenlieferungen, wenn die Ware dem Verbraucher zugestellt wurde, bei Dienstleistungen mit Vertragsschluss.
Widerrufsrecht – Ihr 14-tägiges Rückgaberecht beim Online-Kauf
Das Widerrufsrecht ist eines der wichtigsten Verbraucherrechte beim Fernabsatzvertrag. Es gibt Ihnen das Recht, einen solchen Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen, ohne dass Sie dafür einen Grund angeben müssen. Das bedeutet, Sie können den Vertrag rückgängig machen und die Ware an den Verkäufer zurückschicken. Im Gegenzug muss der Verkäufer Ihnen den Kaufpreis erstatten.
Die wichtigsten Punkte zum Widerrufsrecht:
- Frist: In der Regel beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage.
- Beginn der Frist: Die Frist beginnt in der Regel, sobald Sie die Ware erhalten haben und ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Die korrekte Belehrung ist hierbei entscheidend!
- Keine Begründung nötig: Sie müssen keinen Grund für Ihren Widerruf angeben. Es reicht aus, wenn Sie innerhalb der Frist Ihren Widerruf erklären.
- Rücksendung der Ware: Nach Ihrem Widerruf müssen Sie die Ware innerhalb von 14 Tagen an den Verkäufer zurücksenden. Oftmals übernimmt der Verkäufer die Kosten für die Rücksendung, dies ist aber nicht immer der Fall. Informieren Sie sich hierzu in der Widerrufsbelehrung des Händlers.
- Erstattung des Kaufpreises: Der Verkäufer muss Ihnen den Kaufpreis und die Versandkosten (für die Hinsendung) erstatten, sobald er die Ware zurückerhalten hat oder Sie den Rückversand nachgewiesen haben. Die Erstattung muss innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Widerrufs erfolgen.
Warum gibt es das Widerrufsrecht?
Das Widerrufsrecht soll Sie als Verbraucher schützen, wenn Sie online oder per Fernkommunikationsmittel einkaufen. Wie bereits erwähnt, haben Sie beim Fernabsatzvertrag nicht die Möglichkeit, die Ware vor dem Kauf in die Hand zu nehmen und zu prüfen. Das Widerrufsrecht gibt Ihnen die Möglichkeit, die Ware nach Erhalt in Ruhe anzusehen und zu entscheiden, ob sie Ihren Erwartungen entspricht. Es ist sozusagen ein „Testlauf“ nach dem Kauf. Wenn Ihnen die Ware nicht gefällt oder Sie es sich anders überlegt haben, können Sie den Kaufvertrag einfach widerrufen.
Wichtig: Bei fehlender oder fehlerhafter Widerrufsbelehrung verlängert sich die Widerrufsfrist auf ein Jahr und 14 Tage.
Warum gibt es das Widerrufsrecht?
Das Widerrufsrecht soll Sie als Verbraucher schützen, wenn Sie online oder per Fernkommunikationsmittel einkaufen. Wie bereits erwähnt, haben Sie beim Fernabsatzvertrag nicht die Möglichkeit, die Ware vor dem Kauf in die Hand zu nehmen und zu prüfen. Das Widerrufsrecht gibt Ihnen die Möglichkeit, die Ware nach Erhalt in Ruhe anzusehen und zu entscheiden, ob sie Ihren Erwartungen entspricht. Es ist sozusagen ein „Testlauf“ nach dem Kauf. Wenn Ihnen die Ware nicht gefällt oder Sie es sich anders überlegt haben, können Sie den Kaufvertrag einfach widerrufen.
Benötigen Sie Hilfe?
Rechtliche Klarheit im Widerrufsrecht
Stehen Sie vor Unsicherheiten, weil Ihre Widerrufsbelehrung eventuell nicht alle erforderlichen Angaben enthält? Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte als Verbraucher zu sichern oder als Händler rechtliche Vorgaben zu erfüllen.
Fordern Sie eine sachliche Ersteinschätzung an und erfahren Sie, wie Sie in Ihrer individuellen Situation vorgehen können. Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen, die nächsten Schritte klar und fundiert zu planen.
Der Fall vor dem BGH: Muss eine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung stehen?
Nun kommen wir zum konkreten Fall, der vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt wurde. Es ging um die Frage, ob ein Online-Händler in seiner Widerrufsbelehrung zwingend eine Telefonnummer angeben muss, um die Belehrung als ordnungsgemäß und damit den Beginn der 14-tägigen Widerrufsfrist auszulösen.
Der Sachverhalt: Autokauf im Fernabsatz ohne Telefonnummer in der Belehrung
In dem konkreten Fall hatte ein Käufer bei einem Händler einen Neuwagen online gekauft. Es handelte sich also um einen Fernabsatzvertrag. Der Händler verwendete für seine Widerrufsbelehrung keine Musterbelehrung, sondern eine eigene, leicht abgewandelte Version. In dieser Belehrung waren die Postanschrift und die E-Mail-Adresse des Händlers angegeben, aber keine Telefonnummer.
Der Käufer widerrief den Kaufvertrag erst rund zehn Monate nach der Übergabe des Fahrzeugs. Er argumentierte, dass die Widerrufsfrist von 14 Tagen nie begonnen habe, da die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sei, weil die Telefonnummer fehlte. Deshalb sei sein Widerruf auch nach zehn Monaten noch wirksam. Er klagte vor Gericht auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Autos.
Die Entscheidung des BGH: Telefonnummer ist nicht zwingend erforderlich
Der Fall ging bis zum Bundesgerichtshof (BGH). Dieser entschied jedoch gegen den Käufer und bestätigte damit die Entscheidungen der Vorinstanzen. Der BGH stellte in seinem Beschluss vom 25.02.2025 (Az. VIII ZR 143/24) klar, dass es nicht zwingend erforderlich ist, dass ein Online-Händler in seiner Widerrufsbelehrung zusätzlich zur Postanschrift und E-Mail-Adresse auch eine Telefonnummer angibt.
Die Begründung des BGH:
- Verbraucherrechterichtlinie: Der BGH berief sich auf die Europäische Verbraucherrechterichtlinie. Diese Richtlinie schreibt vor, dass Unternehmer dem Verbraucher Kommunikationsmittel zur Verfügung stellen müssen, die eine schnelle Kontaktaufnahme ermöglichen. Die Richtlinie legt aber nicht genau fest, welche Kommunikationsmittel dies sein müssen.
- E-Mail und Postanschrift ausreichend: Der BGH ist der Ansicht, dass die Angabe einer E-Mail-Adresse und einer Postanschrift ausreichend ist, um eine schnelle und effiziente Kontaktaufnahme zu gewährleisten. Eine Telefonnummer sei nicht zwingend zusätzlich erforderlich.
- Telefonnummer leicht auffindbar: Der BGH wies darauf hin, dass eine Telefonnummer des Unternehmens in der Regel ohnehin leicht im Internet zu finden sei, beispielsweise über eine Suchmaschine oder im Impressum der Webseite. Der Verbraucher sei also nicht hilflos, wenn die Telefonnummer nicht direkt in der Widerrufsbelehrung stehe.
- Zweck der Widerrufsbelehrung: Der Zweck der Widerrufsbelehrung sei es, den Verbraucher klar und verständlich über sein Widerrufsrecht zu informieren. Die Angabe von Postanschrift und E-Mail-Adresse diene dazu, dem Verbraucher die Kontaktaufnahme zum Händler zu ermöglichen, falls er Fragen zum Widerruf hat oder diesen ausüben möchte. Dieser Zweck werde auch ohne Telefonnummer erfüllt.
Kurz gesagt: Der BGH sagt, dass es zwar verbraucherfreundlich wäre, wenn Händler auch eine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung angeben würden, gesetzlich vorgeschrieben ist dies aber nicht, solange andere, gut funktionierende Kontaktmöglichkeiten wie E-Mail und Postanschrift vorhanden sind.
Was bedeutet das Urteil für Verbraucher und Online-Händler?
Diese Entscheidung des BGH hat Auswirkungen sowohl für Verbraucher als auch für Online-Händler. Lassen Sie uns die wichtigsten Punkte genauer betrachten:
Für Verbraucher: Was Sie jetzt wissen sollten
- Keine Panik, wenn die Telefonnummer fehlt: Sie müssen nicht beunruhigt sein, wenn Sie in einer Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer finden. Solange eine E-Mail-Adresse und eine Postanschrift angegeben sind, ist die Belehrung nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung nicht automatisch unwirksam.
- Widerrufsfrist beginnt trotzdem: Auch wenn die Telefonnummer fehlt, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist in der Regel zu laufen, sobald Sie die Ware erhalten haben und ordnungsgemäß belehrt wurden (also E-Mail und Postanschrift vorhanden sind).
- Nutzen Sie die vorhandenen Kontaktmöglichkeiten: Wenn Sie Fragen zum Widerruf haben oder diesen ausüben möchten, nutzen Sie die angegebenen Kontaktmöglichkeiten wie E-Mail oder Post. In vielen Fällen ist die Kontaktaufnahme per E-Mail sogar praktischer, da Sie Ihre Anfrage und die Antwort des Händlers schriftlich dokumentiert haben.
- Telefonnummer oft online auffindbar: Sollten Sie dennoch lieber telefonisch Kontakt aufnehmen wollen, ist die Telefonnummer des Händlers in den meisten Fällen leicht online zu finden. Schauen Sie im Impressum der Webseite des Händlers oder nutzen Sie eine Suchmaschine wie Google.
- Augen auf bei der Widerrufsbelehrung: Auch wenn die Telefonnummer nicht zwingend vorgeschrieben ist, sollten Sie die Widerrufsbelehrung immer genau lesen. Achten Sie darauf, dass die Belehrung verständlich ist und alle notwendigen Informationen enthält, wie zum Beispiel die Frist, die Adresse für den Widerruf und die Folgen des Widerrufs. Eine fehlerhafte oder unvollständige Widerrufsbelehrung kann dazu führen, dass die Widerrufsfrist gar nicht oder erst später beginnt, was für Sie als Verbraucher vorteilhaft sein kann. Bei fehlerhafter Belehrung kann sich die Widerrufsfrist auf maximal 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Für Online-Händler: Was Sie jetzt beachten sollten
- Telefonnummer nicht zwingend, aber empfehlenswert: Auch wenn der BGH entschieden hat, dass eine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nicht zwingend vorgeschrieben ist, ist es für Online-Händler dennoch empfehlenswert, eine Telefonnummer anzugeben. Dies kann das Vertrauen der Kunden stärken und die Kommunikation erleichtern, insbesondere für Kunden, die lieber telefonisch Kontakt aufnehmen.
- E-Mail und Postanschrift sind Pflicht: Unabhängig von der Telefonnummer müssen Online-Händler in ihrer Widerrufsbelehrung immer eine Postanschrift und eine E-Mail-Adresse angeben. Diese Kontaktmöglichkeiten sind essenziell für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung.
- Verständliche Widerrufsbelehrung ist entscheidend: Das Wichtigste ist, dass die Widerrufsbelehrung klar, verständlich und vollständig ist. Sie muss alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen enthalten und darf den Verbraucher nicht irreführen. Die Verwendung einer Musterwiderrufsbelehrung kann hierbei helfen, Fehler zu vermeiden.
- Rechtssicherheit durch vollständige Angaben: Auch wenn die BGH-Entscheidung Händlern etwas Spielraum gibt, ist es ratsam, auf Nummer sicher zu gehen und alle relevanten Kontaktinformationen anzugeben, einschließlich einer Telefonnummer. Dies minimiert das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und stärkt das positive Image des Unternehmens.
- Kundenfreundlichkeit zahlt sich aus: Letztendlich geht es beim Widerrufsrecht und der Widerrufsbelehrung um Verbraucherschutz und Kundenfreundlichkeit. Händler, die transparent und kundenorientiert agieren, werden langfristig erfolgreicher sein. Eine gut erreichbare Hotline kann ein wichtiger Baustein für einen guten Kundenservice sein, auch wenn sie rechtlich nicht zwingend in der Widerrufsbelehrung vorgeschrieben ist.
Fazit: Widerrufsrecht bleibt wichtig – Telefonnummer ist „nice to have“, aber kein „Muss“
Die Entscheidung des BGH ändert nichts an der grundlegenden Bedeutung des Widerrufsrechts für Verbraucher beim Online-Shopping. Dieses Recht bleibt ein wichtiges Schutzinstrument, um die Nachteile des Fernabsatzes auszugleichen.
Die Klarstellung des BGH, dass eine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nicht zwingend vorgeschrieben ist, bedeutet jedoch eine gewisse Entlastung für Online-Händler. Sie müssen nun nicht mehr befürchten, dass ihre Widerrufsbelehrung allein wegen des Fehlens einer Telefonnummer automatisch unwirksam ist.
Für Verbraucher gilt: Achten Sie weiterhin auf eine verständliche und vollständige Widerrufsbelehrung. Nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht, wenn Sie von einem Online-Kauf zurücktreten möchten. Und scheuen Sie sich nicht, den Händler bei Fragen zu kontaktieren – per E-Mail, per Post oder, wenn vorhanden, auch telefonisch. Auch ohne verpflichtende Telefonnummer in der Belehrung, sind Sie als Kunde nicht schutzlos.
Das Widerrufsrecht – Ihre Sicherheit beim Online-Shopping!